Betreff
CSU-Fraktionsantrag Nr. 057/2013: Öffnung des "Kulturraumes Schlossgarten" für Open-Air-Konzerte
Vorlage
KPB/031/2013
Aktenzeichen
47/T. 1032
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Sachbericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
  2. Der Fraktionsantrag Nr. 057/2013 gilt hiermit als bearbeitet

 


1. Konzept Erlanger Schlossgartenkonzerte

Das Konzept des Formats „Erlanger Schlossgartenkonzerte“–  inhaltlich und organisatorische geplant und durchgeführt von 47/ Kulturprojektbüro –  umfasst folgende zentrale Elemente,

  • Je Konzertsaison 8 Konzerte von Mai bis August im Erlanger Schlossgarten
  • freier Eintritt seit Start der Konzertreihe 1977  – Sicherung des freien Eintritts durch den Hauptsponsor Sparda Bank Nürnberg seit 2009 bis 2014)
  • Seit 2009 Verlagerung der Veranstaltungsfläche von Grünfläche vor der Orangerie hin zur Grünfläche vor dem Schloss – hier bessere Sitzplatzsituation mit Schattenplätzen für die Besucher
  • Seit 2009 Herausgabe eines Gesamtprogrammhefts
  • 300 Sitzplätze sowie unbeschränkt weitere Sitzmöglichkeiten auf den Rasenflächen
  • Im jährlichen Konzertprogramm sind grundsätzlich neben überregionale/internationalen grundsätzlich immer auch lokale und regionale Musiker und Ensembles vertreten in jeweils in kleineren Besetzungen (maximal 8 bis 10 Musiker)
  • Bei der Programmwahl wird bewusst Wert gelegt auf hohe musikalische Qualität sowie eine gute Durchmischung im Hinblick auf unterschiedliche Stilrichtungen und Instrumentierungen
  • Bühnengröße 6 x 4 Meter, in Ausnahmefällen max. 8 x 6 Meter möglich, Sonnenschutz für Musiker bei diesen Bühnengrößen
  • Hochwertige tontechnische Unterstützung durch Line Array Sytem für gute Klangqualität auch bei Wind und über Entfernung (wird für jedes Konzert angemietet).

Das Kulturprojektbüro organisiert für jeden Konzertsonntag die Einrichtung eines funktionierenden Veranstaltungsorts vor dem Schloss für ca. 500 bis 1000 Besucher.

Dazu zählen u. a. Transporte, Auf- und Abbauten von Bühne, Bestuhlung, Plakatsäulen, Tontechnik, tontechnische Betreuung, personelle Betreuung, Gewährleistung der Veranstaltungssicherheit.

Die zur Verfügung stehenden Budgetmittel des Kulturprojektbüros im Rahmen  des Kontraktes sowie die Personalausstattung  erlauben die Durchführung der Konzertreihe in den oben genannten Größenordnungen im Bezug Ensemblegröße, Bestuhlung, Bühnensituation und tontechnischer Betreuung.

 

2. Auftritt größere Musikgruppen/Ensembles/Orchester im Rahmen der Erlanger Schlossgartenkonzerte

Die Bühnensituation vor der Kulisse des Schlosses erlaubt eine maximale Größe von 8 x 6 Metern, die Platz für maximal 8 bis 10 Musiker bietet, einschließlich Platz für Notenständer und Instrumentierungen sowie technische Ausstattung (Mikrofone, Monitore usw.). Für diese Fläche steht auch ein Sonnenschutz (Sonnenschirme) zur Verfügung. Bei größeren Ensembles und Orchestern muss auf eine Bühne verzichtet werden, da diese nicht zur Verfügung steht. Ebenso ist ein Sonnenschutzsystem in einer Größenordnung um mehr als 10 Musiker vor der Sonne zu schützen nicht vorhanden.

Die Installierung einer größeren Bühne sowie eines großflächigen Sonneschutzes für die Bühne wäre mit baulichen Maßnahmen im Schlossgarten (Bodenhülsen, Fassaden Verankerung im Schloss) sowie erheblichen Investitionskosten in Höhe on ca. 30.000 € verbunden. Etwaige Maßnahmen müssten mit der Universität und EB 77 abgestimmt und genehmigt werden

Programmatisch sind die Erlanger Schlossgartenkonzerte bewusst für die musikalische Präsentation kleinere Ensembles konzipiert. Der „Matineecharakter“ in Form eines einstündigen Konzertes von hoher musikalischer Qualität, ohne Pause, auf einer kleinen Bühne vor dem Schloss und ohne größere technischer Eingriffe in den Schlossgarten soll aus Sicht des KPB aus konzeptionellen Gründe erhalten bleiben.

Die Aufnahme größere Musikgruppen ins Konzertprogramm zieht automatisch auch deutlich höhere Infrastrukturkosten sowie einen erhöhten Personalaufwand nach sich. 

In der Vergangenheit traten im Rahmen der Schlossgartenkonzerte vereinzelt auch größere Ensembles auf (u. a.  Stadtkapelle mit 40 Musikern), was jedoch stets mit einem deutlichen Mehraufwand in organisatorischer und personeller Hinsicht verbunden war. Auch zukünftig wird das Kulturprojektbüro bemüht sein, in Einzelfällen auch größere Ensembles in das Programm aufzunehmen, wie z. B. das Erlanger Kammerorchester. Kompromissbereitschaft von Seiten der Ensembles sowie technische Sonderlösungen von Seiten des Kulturprojektbüros sind hierfür erforderlich.

Grundlage für die Aufnahme größere Ensembles in das Programm ist jedoch grundsätzlich immer zuerst die musikalische Qualität sowie die jeweilige Kompatibilität mit den Stilrichtungen und Instrumentierungen der anderen vorgesehenen Konzerte innerhalb des Jahresprogramms.

 

3. Open-Air-Konzerte im Schlossgarten allgemein

Die Entscheidung über die „Öffnung des Kulturraumes Schlossgarten“ – wie im Fraktionsantrag der CSU-Fraktion formuliert – für Open-Air-Konzerte auch anderer Veranstalter/Musikvereine (z.B. vor der Orangerie oder vor dem Kollegienhaus), liegt nicht beim Kulturprojektbüro sondern allein bei der Universität.

Grundsätzlich gilt auch hier wie bei den Schlossgartenkonzerten, dass die komplette Infrastruktur für ein Konzert vom jeweiligen Veranstalter erst eingerichtet werden muss. Hierbei entstehen für die Veranstalter, neben der Verantwortung für die Veranstaltungsleitung, Kosten für Transporte, Auf- und Abbau Bühne, Bestuhlung, Anmietung Tontechnik je nach Konzertart sowie eventuell für die Stadt Kosten für Grünpflege durch EB 77.

 

4. Open-Air-Veranstaltungen auch an anderen geeigneten öffentlichen Plätzen

Grundsätzlich wäre es wünschenswert und zu begrüßen, wenn für Open-Air-Veranstaltungen der Erlanger Musikvereinen Erlanger Plätze und Freiflächen genutzt werden könnten.

Hierzu böten sich beispielsweise an (vorbehaltlich der Zustimmung und Genehmigung der jeweiligen zuständigen Dienststellen) folgende Flächen an:

Altstädter Kirchenplatz, Burgberggarten, Innenhof Egloffstein’sches Palais, Innenhof Stadtmuseum, Innenhof Frankenhof, Regnitzwiesen, Grünzug am Röthelheimpark, Skulpturengarten Tennenlohe (Wiese an der Wied).

Grundsätzlich gilt auch hier, dass ein Veranstalter/veranstaltende Verein die Organisation und Verantwortung für die Veranstaltung sowie die Kosten übernehmen muss. Ebenso muss die Einholung von Genehmigungen erfolgen, und die Kosten für Auf- und Abbau Bühne, Tontechnik und Bestuhlung, personelle Betreuung, Toiletten und Reinigungskosten sowie Stromanschluss getragen werden. Die Kosten, um die Infrastruktur für Open-Air-Veranstaltungen bereitzustellen, bewegen sich je nach Beschaffenheit und vorhandener Ausstattung des Ortes und Größe der Veranstaltung und Anzahl der zu erwartenden Besucher zwischen 3.000 € und ca 30.000 €.

 

5. Überlegungen für Nutzung Fläche ehemaliger Campingplatz an der Wöhrmühle für Open-Air Veranstaltungen

Abt. 413 und Kulturprojektbüro sehen in der Nutzung des ehemaligen Campingplatzes an der Wöhrmühle eine Möglichkeit, eine attraktive innenstadtnahe Grünfläche eventuell zukünftig mit einer „Grundausstattung“ für Open-Air-Konzerte für Musikvereine zu versehen. Bereits vorhandene Anlagen (Strom, Toiletten, Gebäudeteile) könnten eventuell mit eingebunden und genutzt werden.

Die Nutzung dieser Fläche sowie bauliche Veränderungen müssten jedoch mit dem derzeitigen Pächter sowie mit den entsprechenden städtischen Dienststellen verhandelt und abgestimmt werden.

 

Sollte dieser Nutzungsgedanke aus Sicht des Kulturausschusses grundsätzlich weiterverfolgt werden bedarf es eines Auftrags an die Verwaltung.


Anlagen:
CSU-Fraktionsantrag Nr. 057/2013