Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 041/2013 von Herrn StR Heinze vom
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das GME unterstützt Elterninitiativen, die die Räume ihrer Schule mit
einem neuen Farbanstrich versehen wollen. Es findet seitens des GME eine
Beratung zu den zu verwendenden Farbmaterialen statt. Die Kosten für das
Material werden vom GME ersetzt.
Zu diesen Elternprojekten gibt es ein Merkblatt, das alle Einzelheiten
regelt (im Anhang). Alle Schulleitungen sind darüber informiert. Die
Objektleiter der jeweiligen Schulen geben dies vor Ort an die Schulleitungen
weiter.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das GME spricht sich gegen die Gewährung eines festen Zuschusses für
alle Schulen aus. Vielmehr erscheint eine Unterstützung in jedem Einzelfall
sinnvoller. Bezüglich der Farbgestaltung in Schulen gibt es keine allgemeinen
Festlegungen. Dies bleibt den Eltern und den Schulleitungen vorbehalten zu
entscheiden. Dies ist Teil des individuellen Gestaltungskonzeptes, das jede
Schule für sich entwickeln kann.
Das Schulverwaltungsamt schließt sich der bisher bewährten Vorgehensweise an. Im Budget des Schulverwaltungsamtes sind keine entsprechenden Mittel vorhanden. Dies wird über das Budget des Bauunterhalts abgewickelt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
So wie bisher.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Die Höhe der Kosten richtet sich nach jedem Einzelfall.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden im Budget des Bauunterhalts
sind nicht vorhanden
Anlagen: Vermerk zum Elterneinsatz an Schulen