Betreff
Neubau Kinderkrippe Buckenhofer Weg, Vorentwurfsplanung nach DABau 5.4
Vorlage
242/312/2013
Aktenzeichen
VI/242
Art
Beschlussvorlage

Der vorliegenden Vorentwurfsplanung zur Errichtung der 3-gruppigen Kinderkrippe am Buckenhofer Weg in Bruck wird zugestimmt. Sie soll der Entwurfsplanung zugrunde gelegt werden.

Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen, sobald die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

- Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder von 0 – 3 Jahren

Die Krippe Buckenhofer Weg liegt im Planungsbezirk F-Erlangen Bruck.

Für Bruck wurde entsprechend dem Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in Erlangen von einem Bedarf von 40-45% ausgegangen. Diese Bedarfsaussage wurde durch den Erlanger Stadtrat auf einen Zielwert von 45% im Planungsbezirk F-Erlangen Bruck konkretisiert.

Aktuell können im Planungsbezirk F 71 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie in Kindertagespflegeverhältnissen angeboten werden. Dies entspricht einer rechnerischen lokalen Versorgungsquote von 21,2%.

Eine Angebotserweiterung durch 36 neue Plätze auf dem oben genannten Areal würde die lokale Versorgungsquote um ca. 10 Prozentpunkte anheben. Zusammen mit den übrigen Ausbauprojekten, die derzeit durch die Projektgruppe „Krippenausbau 2013“ in diesem Planungsbezirk bearbeitet werden, ist diese Platzneuschaffung aus bedarfsplanerischer Sicht geeignet, zu einem dem lokalen Bedarf angemessenen Platzangebot beizutragen und ist somit durch die Jugendhilfeplanung zu befürworten (siehe auch Vorlage Nr. 512/075/2012).

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Parallel zum Buckenhofer Weg soll auf den Flurnummern 463/16, 463/21 und 459/2 ein zweigeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude in Passivhaus-Bauweise errichtet werden. Für die 3-gruppige Einrichtung sind für jede Gruppe ein Gruppenraum und ein Gruppenneben/Schlafraum sowie ein Sanitärraum vorgesehen. Des Weiteren sind Küche, Personal-, Lager- und Haustechnikräume geplant. Das Obergeschoss erschließt sich über einen Treppenraum mit behindertengerechtem Personenaufzug sowie über eine Außentreppe und dem Fluchtbalkon an der Gebäudesüdseite.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?

Die vorliegende Vorentwurfsplanung soll der Entwurfsplanung zugrunde gelegt werden.

Die Gebäudeplanung soll vom Gebäudemanagement als Eigenmaßnahme durchgeführt werden. Die Außenanlagenvorplanung wurde von EB 77 erstellt. Für die Planung der Haustechnik und des Tragwerkes wurden Ingenieurbüros ausgewählt, konnten jedoch noch nicht beauftragt werden. Die Beauftragung eines Bodengutachtens ist erforderlich.

Der Zuschnitt des Grundstücks wird nochmals angepasst.

Für die Ermittlung der Investitionskosten liegt lediglich eine Grobkostenschätzung zugrunde. Eine detaillierte Kostenberechnung kann erst nach Beauftragung der Ingenieurbüros für Haustechnik und Tragwerksplanung erstellt werden.

Für den termingerechten Baubeginn sind vorab Baumaßnahmen erforderlich. Auf dem Grundstück verläuft ein Abwasserkanal (Drainageabwasser des südlich gelegenen Sportplatzes) sowie eine Stromtrasse der Erlanger Stadtwerke, die nicht überbaut werden dürfen und deshalb umverlegt werden müssen.

Die Vorlage des Vorentwurfs zur heutigen Sitzung erfolgt auf Grund des sehr engen Zeitplans mit folgenden Terminen:

Umverlegungsmaßnahmen:       September-Oktober 2013
Baugenehmigung:                       Oktober 2013
Baubeginn:                                   April 2014
Fertigstellung:                              Dezember 2014


Der angegebene Zeitplan setzt voraus, dass die Mittelbereitstellung gemäß Sitzungsvorlage im HFPA am 17.07.2013 beschlossen wurde und die Beauftragung der Ingenieurbüros in der
29. KW 2013 erfolgen kann. Sollte der Zeitplan nicht wie angegeben eingehalten werden, ist eine Fertigstellung in 2014 nicht mehr möglich. Dies ist aber Voraussetzung für eine Bezuschussung, da das Krippenförderprogramm mit Ablauf des Jahres 2014 endet.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

1.550.000 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

     50.000 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

ca. 890.000€

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden
                        Eine Mittelbereitstellung für 2013: siehe Sitzungsvorlage 512/101/2013
                        mit Beschluß im HFPA am 17.07.2013
                        Haushaltsmittel für 2014 werden in der Mittelanmeldung beantragt


Anlagen:        Vorentwurfsplanung ( Lageplan mit Außenanlagen, Grundrisse, Systemschnitt )