Das Budget und Arbeitsprogramm 2013 – Stand 31.05.2013 – wird zur Kenntnis genommen. Wie unter Punkt 3.1 des Zwischenberichtes beschrieben, sind keine Konsolidierungsmaßnahmen zur Vermeidung eines möglichen Defizits nötig.
Die unter Punkt 4.1 beschriebenen Auswirkungen des
Änderungstarifvertrages Nr. 8 zum Tarif-vertrag für den öffentlichen Dienst
werden zur Kenntnis genommen. Ebenso der unter Punkt 4.3
aufgeführte Vorschlag zu dessen Umsetzung mittels Stellenschaffung und damit zur Einhaltung des Arbeitsprogrammes. Er wird in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 thematisiert.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Einhaltung des Budgetrahmens
Abarbeitung des Arbeitsprogrammes
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Maßnahmen einleiten, Wege finden, um mit den bewilligten Budgetmitteln auszukommen bzw. das Arbeitsprogramm im vollen Umfang abzuarbeiten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Siehe Anlage
Anlagen: Budget und Arbeitsprogramm 2013 – Stand 31.05.2013 – des Amtes 44, Theater