A. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Entwurf Alternative A, Anlage 1) wird beschlossen.
o d e r
B. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Entwurf Alternative B, Anlage 2) wird beschlossen.
o d e r
C. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Entwurf Alternative C, Anlage 3) wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Anpassung der Stellplatzablöse an die gestiegenen Grundstückspreise.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Beschluss einer der beiden Änderungssatzungen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Aufgrund eines Antrags der Fraktion der Grünen Liste zu den Haushaltsberatungen für 2013 zur Erhöhung des Ansatzes für die Stellplatzablöse hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass hierfür zunächst die Stellplatzsatzung angepasst werden müsste.
Die Verwaltung hat einen Durchschnitt für Herstellungskosten von Stellplätzen (oberirdische unüberdachte Stellplätze, oderirdische bedachte Stellplätze und unterirdische Stellplätze) ermittelt und die durchschnittlichen Grundstückskosten in Erlangen hinzuaddiert. Der Anteil der unterirdischen Stellplätze ist im Bereich der Zone 1 mit einem sehr hohen, im Bereich des außerhalb von Zone 1 und 2 liegenden Stadtgebiets aber nur mit einem sehr geringen Anteil eingeflossen. So erklären sich die unterschiedlichen Herstellungskosten.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 14.05.2013 hat die Verwaltung die Berechnung der Stellplatzablöse entsprechend der bisherigen Praxis mit 50% der durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Dieser Vorschlag mündete in die Variante A der Änderungssatzung.
In der Sitzung wurde aber von mehreren Fraktionen bemängelt, dass dieser Wert zu einer nicht gerechtfertigten Privilegierung für die Ablösung von Stellplätzen führe. Die Werte sollten daher auf 75% der durchschnittlichen Herstellungskosten festgesetzt werden. Dieser Vorschlag wurde in Variante B eingearbeitet.
In der BWA-Sitzung
vom 18.06.2013 wurde einstimmig die in dieser Vorlage vorgelegte, neue Variante
C begutachtet. Hierbei wurde in der Variante B in Artikel 1 c die Zahl „7.000
€“ durch die Zahl „8.000 €“ ersetzt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Entwurf der StS, Alternative A
2. Entwurf der
StS, Alternative B
3. Entwurf der StS, Alternative C