Betreff
Krippenplätze St. Kunigund, Eltersdorf hier: Bauvorhaben
Vorlage
51/124/2013
Aktenzeichen
IV/512
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Jugendhilfeausschuss vom 12.06.2013 wurde beschlossen, dass die Angelegenheit zur Beantwortung bautechnischer Fragen als neuer Tagesordnungspunkt in der Sitzung des BWA am 18.06.2013 behandelt werden soll.

 

Hintergrund ist die Tatsache, dass bei diesem Projekt in bisher außergewöhnlicher Weise die Vorstellungen des Trägers mit den Vorgaben der Förderrichtlinien auseinander gehen.

Hierbei geht es nicht um die Frage, ob die Plätze in der Kinderkrippe gebraucht werden – dies ist zweifelsohne der Fall- oder um die Frage, ob evtl. die architektonische Gestaltungsfreiheit eingeschränkt wird. Es geht ausschließlich um die entscheidende Frage der Wirtschaftlichkeit dieses durch staatl. und kommunale Mittel geförderten Vorhabens.

Dieses wurde nun am 07.03.2013 eben gerade wegen fehlender Wirtschaftlichkeit (siehe auch Stellungnahme Amt 24 v. 05.02.13/Rechnungsprüfungsamt v. 22.02.13) im JHA mit folgendem Hinweis abgewiesen:
„…Die Verwaltung wird beauftragt nach einer gründlichen Überplanung seitens des Bau- und Betriebsträgers die Vorlage in einer der nächsten Sitzungen des JHA neuerlich zur Entscheidung vorzulegen…“.                                                                                                                                                                                                                                                                                          
Das Architekturbüro überarbeitete daraufhin zwar nicht die Planung selbst, hat aber die Kostenschätzung dahingehend geändert, dass die Kosten der Kostengruppe 300 pauschal um 5% und die Heizkosten um 20.000 € reduziert wurden, an der Planung selbst hielt die Kirchengemeinde zunächst fest (Schreiben v. 22.03.2013).

Dieser Sachverhalt wurde dem JHA am 12.06.2013 zur Kenntnis gegeben (siehe JHA-Vorlage vom 12.06.2013).

 

Da insbesondere nicht erläutert ist, wie man denn zu der 5%igen Kostensenkung kommt und die Kosten trotz der Reduzierung immer noch um ca. 6.000,00 Euro/Platz über den durchschnittlichen Planungskosten liegen, wurde dem Trägevertreter/Architekten und der Verwaltung die Möglichkeit eingeräumt, im BWA Fragen zu beantworten.

Auf Bitte des Trägers hin, Möglichkeiten für eine Änderung der Planung auszutarieren (Schreiben vom 22.05.2013), wurde für den 20.06.2013 ein Gesprächstermin zwischen Verwaltung und Trägervertretung vereinbart, mit dem Ziel, dass die Planung nach einem gegenseitigen Abstimmungsprozess das Kriterium der Wirtschaftlichkeit und damit auch der Förderfähigkeit erfüllt.

Anschließend wird der Vorgang erneut in Ausschuss und Stadtrat zur Begutachtung vorgelegt.

 

Die beigefügten Anlagen dokumentieren den oben dargestellten Sachverhalt wie folgt:

 

 

 

 


Anlagen:        

 

1.    JHA v. 07.03.2013: Beschlussvorlage und Protokollvermerk

2.    Baufachliche Stellungnahme von Amt 24 und RPA

3.    Bisher eingereichte Grundrisspläne und Seitenansicht

4.    Stellungnahme des Architekturbüros vom 06.03.2013 mit Anmerkungen von Amt 24

5.    Schreiben der Kirchenverwaltung St. Kunigund vom 22.03.2013

6.    JHA v. 12.06.2013: Mitteilung zur Kenntnis