Die Verwaltung wird beauftragt, in den nächsten Jahren zur Vertiefung der Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung Modellplatten von Planungsbereichen in der Innenstadt erstellen zu lassen. In ihrer Summe werden die Platten ein einheitliches Innenstadtmodell bilden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Eine intensive Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit bei den Planungsprozessen der Stadt gewinnt immer mehr an Bedeutung. Hierbei sollten den Bürgerinnen und Bürgern die städtebaulichen Situationen in ihrem Quartier möglichst plastisch vor Augen geführt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In den nächsten Jahren sollen für die zur Neugestaltung vorgesehenen Bereiche der Innenstadt Modellbauplatten entstehen, die im Maßstab 1: 500 die städtebauliche Situation darstellen (siehe Anlage 1). Die Summe der Platten soll in der Endphase ein Modell der Innenstadt ergeben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Modellplatten werden 80 cm x 80 cm groß sein. In der Endphase soll das Gesamtmodell der Innenstadt 20 Modellplatten umfassen. In der ersten Phase werden 4 Platten entstehen, die den Bereich des Lorlebergviertels umfassen (siehe Anlage 2). Diese Platten sollen für die Bürgerbeteiligung und das Plangutachten bei der anstehenden Umgestaltung der Bismarckstraße und des Lorlebergplatzes verwendet werden. Hierfür liegt bereits ein Angebot vor. In den Folgejahren soll das Innenstadtmodell Zug um Zug entsprechend der Lage der anstehenden Projekte erweitert werden.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten
(Phase 1) |
21.200
€ |
bei
IvP-Nr. 511.600 Vorbereitende Maßnahmen: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen (Phase 1 ) |
12.700
€ |
Die Modellbauplatten, die
im Sanierungsgebiet liegen, können über das
Städtebauförderungsprogramm „Aktive Zentren“ als vorbereitende Maßnahme
gefördert werden. Der Bewilligungsbescheid für Phase 1 liegt vor. |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 511.600
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 Foto Musterplatte
Anlage 2 Übersicht Raster