Betreff
"Krabbelgruppe Thalermühle" - freiwilliger Zuschuss für Beleuchtungsanlage
Vorlage
512/103/2013
Aktenzeichen
IV/512/BUH-T.2753
Art
Beschlussvorlage

In Ergänzung zum Stadtratsbeschluss vom 15.05.2013 (Beschlussvorlage Nr. 512/095/2013)
erhält der Verein Thalermühle e.V. im Nachtrag für eine erforderliche Beleuchtungsanlage in der Kinderkrippe, Max-Planck-Str. 44, einen weiteren freiwilligen Zuschuss in Höhe von
max. 14.000,00 €..


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Erhalt von 15 bedarfsanerkannten Krippenplätzen in der Krabbelgruppe Thalermühle an einem dauerhaften Standort.

Schaffung von 3 zusätzlichen Krippenplätzen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beschaffung und Installierung einer Beleuchtungsanlage in der Kinderkrippe im Rahmen der geplanten Umbaumaßnahme am Standort Max-Planck-Strasse 44.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Damit die geplanten Umbaumaßnahmen der GeWoBau den zeitlichen Rahmen erfüllen können und auch für den Träger eine Planungssicherheit herbeigeführt werden konnte, hat der Stadtrat bereits am 15.05.2013 die Gewährung eines Baukostenzuschuss in Höhe von 135.000,00 € und eines weiteren freiwilligen Zuschusses an den Träger Thalermühle e.V. in Höhe von 23.000,00 € (Einbau einer Küche, Wickelkommode, Außenspielgeräte und Umbau der Bewegungslandschaft) beschlossen.

Die Kosten für die Beleuchtung konnten in der Vorlage für die Stadtratssitzung im Mai nicht mehr berücksichtigt werden, da der Träger erst kurz vor der Sitzung zwar den Bedarf gemeldet hat, aber konkrete Kostenvoranschläge noch nicht vorlagen.

 

Mit Schreiben/E-Mail vom 27.05.2013 bzw. 18.06.2013 wurden vom Verein Thalermühle e.V. drei Angebote für die Beleuchtungsausstattung der Krippe eingereicht.

 

Angebot 1:                       15.506,41 € brutto    (ohne Installation)

Angebot 2:                       15.925,25 € brutto    (mit Installation)

Angebot 3:                       16.876,89 € brutto    (ohne Installation)

 

 

Nur bei Angebot 2 sind die Installationskosten enthalten. Laut Angebot sind insgesamt 41 Arbeitsstunden zu je 38,50 € netto ausgewiesen. Dies ergibt einen Lohnkostenanteil an der Gesamtsumme in Höhe von 2.044,42 € brutto.

Damit ist nach Bereinigung der Lohnkosten Angebot 2 das Günstigste, zudem ist durch die  fachmännische Ausführung die Gewährleistung und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften garantiert.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 15.05.2013 wurden die Baukosten und die Kosten für verschiedene Anschaffungen mit einem freiwilligen Zuschuss in Höhe von 100 % gefördert. Lediglich die zuwendungsfähigen Baukosten wurden anteilig gekürzt (Lüftungsanlage!).

Die gesetzliche Investitionskostenförderung nach FAG (Art. 27 Abs. 1 BayKiBiG alte Fassung) hingegen sah grundsätzlich eine Eigenbeteiligung des Trägers in Höhe von mindestens einem Drittel der Kosten vor. Üblicherweise werden daher die Kosten im Rahmen der FAG-Förderung nur mit 66 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, für die restlichen Kosten kommt der Träger selbst auf. Diese Regelung soll laut Stadtratsbeschluss vom 27.06.2013 (Vorlagen Nr. 512/ 097/2013) auch nach der Neuregelung zum 01.01.2013 fortgeführt werden.

 

Um der Sondersituation des Thalermühle e.V. einerseits Rechnung zu tragen, aber auch dessen Verpflichtung zur Eigenbeteiligung nicht ganz zu vernachlässigen, wird vorgeschlagen, die Materialkosten für die Beleuchtungsanlage in voller Höhe zu bezuschussen, die Finanzierung der Lohnkosten hingegen dem Träger zu überlassen. Dabei hat der Träger aus o. g. Gründen auf eine fachmännische Ausführung zu achten.  

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Ergänzend zum Stadtratsbeschluss vom 15.05.2013 wird ein weiterer freiwilliger Zuschuss in Höhe von 14.000,00 € für den neuen dauerhaften Standort der Kinderkrippe Thalermühle e.V. bewilligt.

 

Investitionskosten:

14.000,-€

bei IPNr.: 365D.880

 

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880 in Höhe von 270.000 €

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk, davon 158.000 € gebunden durch Stadtrats-
                 beschluss vom 15.05.2013       

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: