Der Bau- und Werksausschuss beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Resterschließung BP F 299 „Heerflecken“ (Maria-Lass-Weg)
-1 Lageplan Plan-Nr. 2-1303.1 M 1:200
-2 Höhenpläne Plan-Nr. 2-1303.3.1+3.2 M 1:500/50
-1 Regelquerschnitt Plan-Nr. 2-1303.4 M 1:50
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im BP F299 „Heerflecken“ soll ab Mitte 2013 der Maria-Lass-Weg verkehrstechnisch erschlossen werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. F 299 und in Abstimmung mit den beteiligten städtischen Dienststellen wurde durch das vom Vorhabensträger beauftragte Ing.-Büro Heller, Herrieden die Entwurfsplanung für die künftigen öffentlichen Verkehrsflächen erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßeneinläufe der städtischen Kanalisation zugeführt
Für die Beleuchtung im Baugebiet sind Alumaste, LPH 4,50/6,00 m mit einer Aufsatzleuchte SR50 von Siteco vorgesehen. Die Bestückung der Leuchten erfolgt durch energiesparende Natriumdampf-Hochdrucklampen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.
Lt.
Angaben des vom Vorhabensträger beauftragten Ing.-Büros sollen die Erschließungsarbeiten
ab Mitte 2013 durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Die
Kostenberechnung des Ing.-Büro Heller ergibt folgende Kostengrößen:
-Straßen- und Wegebau ca. 148.000,00€
-Beleuchtung ca. 22.000,00€
-Begrünung ca. 11.650,00€
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten pro Jahr: |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Gemäß dem aktuellen Entwurf des
städtebaulichen Vertrages verpflichtet sich der Vorhabensträger (Immobilien
Ventura) zur Herstellung der Erschließungsanlagen auf eigene Kosten.
Nach endgültiger mängelfreier
Herstellung der verkehrstechnischen Erschließung erfolgt die Übernahme in das
Eigentum und in die Baulast der Stadt.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RPA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
3.06.2013, gez. Deuerling
Anlagen: Übersichtslageplan (Anlage 1)
Lageplan (Anlage
2)
Höhenpläne (Anlage
3.1 und 3.2)
Regelquerschnitt
(Anlage 4)