Betreff
Anhebung der VGN-Tarife zum 1. Januar 2014
Vorlage
III/056/2013
Aktenzeichen
III/ESTW
Art
Beschlussvorlage

Der in der Vorlage beschriebene Richtungsbeschluss der Gesellschafterversammlung des VGN vom 9. April 2013 zur Tarifanhebung im VGN zum 1. Januar 2014 soll auch der endgültigen Beschlussfassung im Grundvertragsausschuss am 30. Juli 2013 zugrunde gelegt werden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Grundlage für die Tariffortschreibung 2014 bildet der VGN-Warenkorb, der eine durchschnittliche Kostensteigerung der Verbundunternehmen von 2013 auf 2014 mit 2,84 % schätzt. Auf diesen Index erfolgt ein Zuschlag von 0,5 % gemäß Ziffer 2 des Beschlusses zur Neuregelung des Zuschlags sowie ein Zuschlag von 0,2 % zur Finanzierung der Stufe 0 zur Einführung des e-Ticketing im VGN.

Damit beträgt die für die Tariffortschreibung maßgebende Preisanhebung 2014 durchschnittlich 3,54 %. Die Gesellschafterversammlung des VGN hat am 9. April 2013 den Richtungsbeschluss zur Tariffortschreibung 2014 um diesen Wert einstimmig getroffen.

Für die Tarifstufe Z, die in Erlangen und in Fürth Gültigkeit hat, ergibt sich dadurch eine mittlere Erhöhung von 3,56 % für 2014. Weitere Einzelheiten sind in der Anlage (Vorlage für den Aufsichtsrat der ESTW vom 19. April 2013) beschrieben.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ein gleichlautender Richtungsbeschluss wurde vom VGN-Grundvertragsausschuss am 25. April 2013 eingebracht. Eine endgültige Beschlussfassung zur Tariffortschreibung 2014 ist für die VGN-Gesellschafterversammlung am 2. Juli 2013 und im Grundvertragsausschuss am 30. Juli 2013 vorgesehen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Es wird vorgeschlagen, Beschlüsse der Stadt Erlangen in den Sitzungen des UVPA (11. Juni 2013) und des Stadtrats (27. Juni 2013) zu fassen, damit im Grundvertragsausschuss am 30. Juli 2013 ein Beschluss dieses Gremiums ohne Vorbehalte erfolgen kann.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:  TOP 4 a der Sitzung des Aufsichtsrats am 3. Mai 2013:
                  Stadtverkehr Erlangen; Anhebung der VGN-Tarife zum 1. Januar 2014