Betreff
Querungsmöglichkeit der Weinstraße am Franzosenweg CSU-Fraktionsantrag Nr. 061/2013 vom 23.04.2013
Vorlage
613/146/2013
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Auf der Weinstraße wird in Höhe des Franzosenweges eine Querungshilfe gemäß Anlage 1 hergestellt.

Die notwendigen Finanzmittel für das Finanzplanjahr 2014 sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.

Der CSU-Fraktionsantrag Nr. 061/2013/CSU-A/005 vom 25.04.2013 ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Bürgerversammlung „Tennenlohe“ vom 17.04.2012 wurde der Antrag gestellt, für eine Verbesserung der Querungssituation in der Weinstraße auf Höhe des Franzosenweges mittels einer Fußgänger-Signalanlage zu sorgen.

 

Die Verwaltung hat daraufhin die Örtlichkeit näher untersucht: Die Weinstraße ist eine Landstraße, die mit rund 10.000 Kfz/Tag stark belastet ist. In der morgendlichen Spitzenstunde fahren dort 1.080 Kfz/h. Mit der zukünftigen Umwidmung der Weinstraße zur Staatsstraße ist eine leichte Erhöhung der Verkehrsstärke zu erwarten. (Dies wurde bei den Untersuchungen bereits berücksichtigt.)
Der Franzosenweg ist ein Waldweg, der Tennenlohe mit dem Zentrum Erlangens verbindet. Er wird von vielen Schülern auf dem Weg zur Schule genutzt. Eine Zählung hat ergeben, dass in der morgendlichen Spitzenstunde rund 120 Rad/h und 2 Fußgänger/h die Weinstraße am Franzosenweg überqueren. Derzeit sind an dieser Stelle keine Vorkehrungen für ein sicheres Queren vorhanden. In den vergangenen 5 Jahren wurden jedoch keine Unfälle polizeilich registriert.
An der betreffenden Stelle dient der Franzosenweg auch als Zufahrt für Kfz zu einem Waldparkplatz und für den forstwirtschaftlichen Betrieb.

 

Aufgrund der vorliegenden Verkehrszahlen besteht deutlicher Handlungsbedarf auf der Weinstraße eine Querungsmöglichkeit am Franzosenweg einzurichten. Die Verwaltung hat dazu mehrere Möglichkeiten geprüft: Gemäß den geltenden Richtlinien ist eine Mittelinsel oder eine Lichtsignalanlage erforderlich. Auch die Einrichtung eines Fußgängerüberweges wurde untersucht.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Variante 1: überfahrbare Mittelinsel (s. Anlage 1)

 

·      Es ist kein Halten des Kfz-Verkehrs in der Weinstraße erforderlich.

·      Für den Radverkehr ist die Mittelinsel eine flexible und komfortable Lösung. Die Querung liegt auf direktem Weg entlang des Franzosenweges. Warten ist nur so lange notwendig, wie es die Verkehrslage tatsächlich erfordert. Die Aufstellfläche auf der Mittelinsel ist für Radfahrer mit Anhänger ausreichend groß.

·      Forstwirtschaftliche Lkw sowie Pkw können die Mittelinsel überfahren, um in den Franzosenweg ein- bzw. auszufahren.

·      Kosten:
(einmalige Herstellungskosten für die baulichen Veränderungen der Straße ca. 110.000 €; jährliche Betriebskosten ca. 1.100 €;
Ergänzung der vorhandenen Beleuchtung um 4 Leuchtstellen zur Erfüllung des nach Richtlinie geforderten Sicherheitsstandards ca. 15.000 €, jährliche Betriebskosten ca. 600 €/a)
Gesamtkosten somit: Herstellung ca. 126.000 €, Unterhalts-/Betriebskosten ca. 1.700 €/a.

·      Der Beleuchtungsstandard gilt für eine Geschwindigkeit von derzeit gültigen 50 km/h. Sollte im Zuge einer Änderung der Klassifizierung eine höhere Geschwindigkeit herbeigeführt werden, sind hierzu Nachrüstungen vorzunehmen.

 

 

Variante 2: Lichtsignalanlage (s. Anlage 2)

 

·      Der Verkehrsfluss in der Weinstraße wird durch eine weitere Signalanlage unterbrochen.

·      Für den Radverkehr ist die Signalanlage keine komfortable Lösung. Der Radfahrer muss einen geringen Umweg fahren, um zur abgesetzten Signalanlage zu gelangen und den Anforderungstaster zu betätigen. Anschließend muss er, unabhängig von der Verkehrslage, auf das Freigabesignal warten. Es sind daher vermehrt Rotlichtverstöße durch Radfahrer zu erwarten.

·      Kosten: Herstellung ca. 130.000 €; Betriebskosten mind. 1.500 €/a;
Erneuerung nach 15 Jahren Nutzungsdauer

(Die Herstellung der gesonderten Stromversorgung für die LSA ist in dem abgelegenen Waldgebiet sehr aufwendig und schwierig und nicht gesichert, da Privatgrund erforderlich wird.)

 

Variante 3: Fußgängerüberweg

 

·      Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges („Zebrastreifen“) ist aufgrund der hohen Verkehrsstärke in der Weinstraße nicht zulässig.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Vorzugsvariante der Verwaltung ist Variante 1 „überfahrbare Mittelinsel“, weil sie für die Hauptnutzer eine ausreichend sichere und komfortable Querungsmöglichkeit darstellt und bei nahezu bestehender Kostengleichheit die wartungs- und unterhaltsfreundlichere Lösung darstellt. Hierbei ist insbesondere die kurze Nutzungsdauer der Lichtsignalanlage von 15 Jahren zu beachten.

Der Ortsbeirat Tennenlohe hat sich ebenfalls am 13.03.2013 mehrheitlich für Variante 1 ausgesprochen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

126.000 €

bei IPNr.: 541.XXX

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

1.700 €/a

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 - überfahrbare Mittelinsel

Anlage 2 - Lichtsignalanlage

Anlage 3 - Fraktionsantrag 061/2013/CSU-A/005