Der Bericht der Verwaltung hat den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis gedient.
Die Anlieger der Straße „Schronfeld“, Abschnitt
Kurze Zeile/Schleifmühlstraße, wurden mit Schreiben der Verwaltung vom
25.03.2013 über die bevorstehenden Resterschließungsarbeiten dieses
Straßenabschnittes, über die damit verbundene Anwendung der
Erschließungsbeitragssatzung (EBS) sowie über die Regelungen der
Entwässerungssatzung (EWS) hinsichtlich der Überprüfung der Anschlusskanäle der
Grundstücksentwässerungsanlagen informiert (s. Anlage 1).
Mit Schreiben vom 16.04.2013 wurde von den Anliegern
in der Straße „Schronfeld“ Abschnitt Kurze Zeile/Schleifmühlstraße hierzu
jedoch eine Bürgerbeteiligungsveranstaltung hinsichtlich des bevorstehenden
Straßenausbaus angemahnt (s. Anlage 2).
Hierzu ist grundlegend anzumerken, dass es sich bei
den in diesem Abschnitt geplanten Bauarbeiten um Resterschließungsarbeiten
entsprechend den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans und
entsprechend den in öffentlichen Sitzung erfolgten Beschlüssen des UVPA vom
11.12.2012 und BWA vom 29.01.2013 handelt.
Um offensichtliche Befürchtungen bei den Anliegern auszuräumen, es könnte sich
um eine grundlegende Umgestaltung des Straßenraums - wie ursprünglich im
östlichen Bereich der Straße „Schronfeld“ geplant – handeln, wurde von der
Verwaltung am 30.04.2013 eine Informationsveranstaltung durchgeführt, bei der
die Maßnahme und die Anwendung der EBS nochmals erläutert wurde.
Mit der beiliegenden Besprechungsniederschrift (s.
Anlage 3) wird Inhalt und Verlauf der Informationsveranstaltung zur Kenntnis
gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass mit Ausnahme der
Schlaglochbeseitigung seitens der Anlieger ein Ausbau dieses Straßenabschnittes
als nicht notwendig erachtet wird. Von der Verwaltung wurde aber betont, dass
die Resterschließungsarbeiten entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung und
der aktuellen Beschlusslage im Herbst 2013 vorzunehmen ist.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass derzeit die als Vorerschließung vorhandenen Asphalt- und Schotterschichten für die Resterschließungsarbeiten weitestgehend verbleiben und genutzt werden können. Die anfallenden Erschließungskosten können somit auf einem niedrigen Niveau gehalten werden.
Anlagen: Schreiben der Verwaltung vom 25.03.2013 (Anlage 1)
Anliegerschreiben
vom 16.04.2013 (Anlage 2)
Besprechungsniederschrift vom 02.05.2013 (Anlage 3)