Betreff
Schronfeld Abschnitt "Kurze Zeile - Schleifmühlstraße", hier: Ergebnis der Anliegerinformation
Vorlage
66/218/2013
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung hat den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis gedient.


Die Anlieger der Straße „Schronfeld“, Abschnitt Kurze Zeile/Schleifmühlstraße, wurden mit Schreiben der Verwaltung vom 25.03.2013 über die bevorstehenden Resterschließungsarbeiten dieses Straßenabschnittes, über die damit verbundene Anwendung der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) sowie über die Regelungen der Entwässerungssatzung (EWS) hinsichtlich der Überprüfung der Anschlusskanäle der Grundstücksentwässerungsanlagen informiert (s. Anlage 1).

Mit Schreiben vom 16.04.2013 wurde von den Anliegern in der Straße „Schronfeld“ Abschnitt Kurze Zeile/Schleifmühlstraße hierzu jedoch eine Bürgerbeteiligungsveranstaltung hinsichtlich des bevorstehenden Straßenausbaus angemahnt (s. Anlage 2).

Hierzu ist grundlegend anzumerken, dass es sich bei den in diesem Abschnitt geplanten Bauarbeiten um Resterschließungsarbeiten entsprechend den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans und entsprechend den in öffentlichen Sitzung erfolgten Beschlüssen des UVPA vom 11.12.2012 und BWA vom 29.01.2013 handelt.
Um offensichtliche Befürchtungen bei den Anliegern auszuräumen, es könnte sich um eine grundlegende Umgestaltung des Straßenraums - wie ursprünglich im östlichen Bereich der Straße „Schronfeld“ geplant – handeln, wurde von der Verwaltung am 30.04.2013 eine Informationsveranstaltung durchgeführt, bei der die Maßnahme und die Anwendung der EBS nochmals erläutert wurde.

Mit der beiliegenden Besprechungsniederschrift (s. Anlage 3) wird Inhalt und Verlauf der Informationsveranstaltung zur Kenntnis gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass mit Ausnahme der Schlaglochbeseitigung seitens der Anlieger ein Ausbau dieses Straßenabschnittes als nicht notwendig erachtet wird. Von der Verwaltung wurde aber betont, dass die Resterschließungsarbeiten entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung und der aktuellen Beschlusslage im Herbst 2013 vorzunehmen ist.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass derzeit die als Vorerschließung vorhandenen Asphalt- und Schotterschichten für die Resterschließungsarbeiten weitestgehend verbleiben und genutzt werden können. Die anfallenden Erschließungskosten können somit auf einem niedrigen Niveau gehalten werden.


Anlagen:        Schreiben der Verwaltung vom 25.03.2013 (Anlage 1)
                        Anliegerschreiben vom 16.04.2013 (Anlage 2)

                        Besprechungsniederschrift vom 02.05.2013 (Anlage 3)