Der Stadtrat unterstützt den Antrag und beauftragt die Verwaltung, den Antrag der Stadt Erlangen für die Aufnahme in die „Verordnung zur Senkung von Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen“ zu stellen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Ministerrat hat am 17. April 2013 eine Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bezogen auf die Landeshauptstadt München beschlossen. Die Verordnung, mit der die Kappungsgrenze von 20 Prozent auf 15 Prozent gesenkt wird, tritt am 15. Mai 2013 in Kraft.
In einem zweiten Schritt soll die Gebietsfestlegung auf weitere bayerische Städte und Gemeinden erweitert werden, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen ebenfalls besonders gefährdet ist.
Eine Aufnahme in die Verordnung ist möglich, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien vorliegt:
- Die Stadt oder Gemeinde ist Teil der Gebietskulisse der Wohnungsgebieteverordnung
- die Einwohnerzahl der Stadt oder Gemeinde liegt bei mindestens 50.000 Einwohnern, oder
- die Stadt oder Gemeinde gehört der Planungsregion 14 an.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Eine Aufnahme in die Verordnung ist möglich, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien vorliegt:
- Die Stadt oder Gemeinde ist Teil der Gebietskulisse der Wohnungsgebieteverordnung
- die Einwohnerzahl der Stadt oder Gemeinde liegt bei mindestens 50.000 Einwohnern, oder
- die Stadt oder Gemeinde gehört der Planungsregion 14 an.
Da Erlangen zur Gebietskulisse der Wohnungsgebieteverordnung gehört und auch das Kriterium mindestens 50.000 Einwohner erfüllt, ist die Antragstellung möglich.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 – Schreiben Staatsminister Herrmann vom 03. Mai 2013
Anlage 2 – Informationsschreiben Bayerischer Städtetag vom 25. April 2013