Betreff
Stadt Fürth: Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan zur Herausnahme der "Trassenführung in Prüfung" für die Westumgehung, Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/204/2013
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Stellungnahme der Stadt Erlangen:

 

„Die Stadt Erlangen macht keine Einwände gegen die Herausnahme der Westumgehung aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Fürth geltend.

 

Es wird jedoch angeregt, darüber hinaus den Anschluss an die BAB A 73 bei der Königsmühle über die Talquerung Hüttendorf ebenfalls aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen. Eine Teilverwirklichung nur des Hüttendorfer Damms kommt gemäß Schreiben des Staatlichen Bauamts Nürnberg an die Stadt Fürth vom 18.03.2013 nicht in Frage.

 

Da die Talquerung weiter im Regionalplan als Ziel enthalten ist, kann von der Möglichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB Gebrauch gemacht werden, den Streckenabschnitt – analog zur Darstellung im Erlanger Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 – als Fläche ohne derzeitige Nutzungsbestimmung darzustellen. Die Entscheidung über den Streckenabschnitt könnte zu einem späteren Zeitpunkt – unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung und der Realisierungschancen einer Westumgehung – getroffen werden.“

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Städtebauliche und verkehrliche Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es soll eine Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fürth abgegeben werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

3.1 Flächennutzungsplan der Stadt Fürth

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Fürth (FNP Fürth) stellt ab der Herzogenauracher Straße (St. 2263) eine von der BAB A 73 (von der Königsmühle über den „Hüttendorfer Damm“ kommende) „Westumgehung“ dar, die nördlich von Burgfarrnbach an die B 8 angebunden werden soll. Da die Umgehungsstraße hinsichtlich der Linienführung und der Realisierung noch ungewiss ist, wurde sie im FNP Fürth als „Trassenführung in Prüfung“ dargestellt.

 

Die Stadt Erlangen hat im Beteiligungsverfahren zum FNP Fürth dem dargestellten Anschluss der Westumgehung an die BAB A 73 (= Hüttendorfer Damm) bei der Königsmühle nicht zugestimmt (vgl. einstimmige Beschlüsse des UVPA vom 06.07.2004 und 31.05.2005). Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 (FNP 2003) der Stadt Erlangen ist die Hüttendorfer Talquerung als „Fläche ohne derzeitige Nutzungsbestimmung“ dargestellt. Es wurde angeregt, dass die Stadt Fürth diese Darstellung auf ihrem Stadtgebiet übernimmt. Eine Entscheidung über diesen Streckenabschnitt ist im Zusammenhang mit den regionalen Verkehrsbeziehungen zu sehen und sollte nach Durchführung eines Raumordnungsverfahrens getroffen werden.

 

Dieser Anregung wurde in der Abwägung vom Fürther Stadtrat nicht gefolgt.

 

3.2 Verkehrsuntersuchung des Staatlichen Bauamts

Das Staatliche Bauamt Nürnberg hat in den vergangenen Jahren eine Untersuchung verschiedener Straßennetzergänzungen im Raum Erlangen / Fürth / Herzogenaurach beauftragt. Die Ergebnisse wurden am 02.04.2012 von Staatsminister Herrmann im Staatlichen Bauamt Erlangen vorgestellt. Demgemäß weist der sogenannte „Planfall F“ mit der Ortsumgehung (OU) Eltersdorf, der OU Niederndorf Neuses und dem Hüttendorfer Damm, verlängert bis zur B 8 über die Hafenstraße (= Westumgehung Fürth), insgesamt die positivsten Effekte auf.

 

Die Projekte OU Niederndorf – Neuses (Dringlichkeit 1), OU Eltersdorf und der Neubau Königsmühle – Hafen Fürth / B8 (beide Dringlichkeit 1 - Reserve) sind im aktuell geltenden 7. Ausbauplan für Staatsstraßen enthalten. Die OU Eltersdorf und Niederndorf-Neuses werden derzeit durch die Stadt Erlangen bzw. Herzogenaurach in kommunaler Sonderbaulast realisiert.

 

Aufgrund der Einstufung des Neubaus zwischen Königsmühle – Hafen Fürth in den Reservebedarf hat das Staatliche Bauamt Nürnberg derzeit keinen Planungsauftrag für das Vorhaben. Die Stadt Fürth könnte hier ebenfalls in Form einer kommunalen Sonderbaulast in Vorleistung gehen.

 

Bei einer Bürgerversammlung im Fürther Stadtteil Vach wurden die Ergebnisse der Untersuchung kontrovers diskutiert, der Fürther Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 25.07.12 mit dem Thema befasst. Der Fürther Stadtrat hat dabei einstimmig beschlossen, dass die Westumgehung von Fürth mit Anbindung an die B8 in allen Varianten abgelehnt wird.

 

3.3 Aktuelles Änderungsverfahren

Daraufhin wurde das aktuelle Änderungsverfahren zur Herausnahme der „Trassenführung in Prüfung“ für die Westumgehung eingeleitet. Der Anschluss der Westumgehung an die BAB A 73 („Hüttendorfer Damm“) ist jedoch nicht Bestandteil dieser Änderung und weiterhin im FNP Fürth als Planung für das Übergeordnete Straßennetz enthalten.

 

Mit Schreiben vom 29.04.2013 wurde die Stadt Erlangen um Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 31.05.2013 gebeten. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 06.05.2013 um Fristverlängerung für die Abgabe ihrer Stellungnahme gebeten, damit eine Behandlung im UVPA ermöglicht wird.

 

3.4 Stellungnahme der Verwaltung

Die Westumgehung verbindet auf Fürther Gebiet den Bereich nördlich Burgfarrnbach / B 8 mit der St. 2263. Von der „Trassenführung in Prüfung“, die nun aus dem FNP Fürth herausgenommen werden soll, sind zunächst keine positiven oder negativen Auswirkungen auf Erlanger Stadtgebiet zu erwarten. Gegen die Änderung des FNP Fürth bestehen insoweit keine Bedenken.

 

Der Anschluss der Westumgehung an die BAB A 73 bei der Königsmühle wird aber wegen der damit verbundenen Eingriffe und Belastungen von der Stadt Erlangen weiterhin abgelehnt. Die aktuelle Verkehrsuntersuchung zeigt, dass der Hüttendorfer Damm und die Westumgehung Fürth gemeinsam zwar großräumig zu einer Minderung der Verkehrsbeteiligungsdauer sowie der Fahrleistung führen. Für das Erlanger Stadtgebiet im Umfeld von Eltersdorf führen sie aber zu einer geringeren Entlastung der bestehenden St. 2242 und der Ortsdurchfahrten als die alleinige Realisierung der OU Eltersdorf und Niederndorf – Neuses. (vgl. UVPA Vorlage 613/117/2012 vom 18.09.2012.) Die Verwirklichung des Hüttendorfer Damms liegt damit auch nach dem Ergebnis der Verkehrsuntersuchung nicht im Erlanger Interesse.

 

Für die Westumgehung würde gemäß der Einstufung in den 7. Ausbauplan für Staatsstraßen, falls sich kein anderer Baulastträger – kommunale Sonderbaulast durch die Stadt Fürth – findet, frühestens ab 2020 mit der Planung begonnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Westumgehung gegen den Willen der Stadt Fürth realisiert wird.

 

Gemäß der Präsentation des Staatlichen Bauamts Nürnberg vom 22.08.2012 würde eine isoliert verwirklichte Hüttendorfer Talquerung zu mehr Verkehr auf den Kreisstraßen im Landkreis Fürth und zu keiner bzw. einer wesentlich geringeren Entlastung in der Stadt Fürth führen. Sie wird auch vom Landkreis Fürth entschieden abgelehnt. Das Staatliche Bauamt hat laut dem Begleitschreiben der Stadt Fürth zur Änderung des FNP zwischenzeitlich deutlich gemacht, dass eine Teilverwirklichung nur des Hüttendorfer Damms für den Freistaat Bayern nicht in Betracht kommt.

 

Die Realisierung des Hüttendorfer Damms ist nur gemeinsam mit der Westumgehung möglich. Konsequenterweise sollte daher auch die Darstellung der Talquerung aus dem FNP Fürth heraus genommen werden.

 

Die Hüttendorfer Talquerung ist zwar weiter im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken enthalten, es besteht jedoch die Möglichkeit, die Trasse aus dem FNP auszunehmen, so dass den Zielen der Raumordnung und Landesplanung nicht widersprochen wird. Diese Lösung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB kommt dann in Betracht, wenn über die künftige Nutzung einzelner Flächen erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden soll. Sie wurde für den Erlanger FNP 2003 gewählt.

 

Im Beteiligungsverfahren soll daher angeregt werden, dass auch der Teilabschnitt des Hüttendorfer Damms aus dem FNP Fürth herausgenommen wird.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1: Änderung des FNP Fürth

Anlage 2: Übersichtsplan