Stellungnahme der Stadt Erlangen:
„Die Stadt Erlangen erhebt keine Einwendungen gegen die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heßdorf in acht Teilbereichen.“
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Städtebauliche, verkehrliche und einzelhandelsrelevante Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Es soll eine Stellungnahme zum Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans (FNP) der Gemeinde Heßdorf abgegeben werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
3.1 Verfahren
Die Gemeinde Heßdorf hat mit Schreiben des beauftragten Planungsbüros um eine Stellungnahme zur geplanten 6. Änderung des FNP bis zum 24.05.2013 gebeten. Aufgrund des Sitzungstermins des UVPA wurde die Gemeinde Heßdorf um Fristverlängerung gebeten, diese wurde bis 15.06.2013 gewährt.
3.2 Ziel und Zweck der Planung
Mit der Änderung in acht Teilbereichen werden verschiedene Ziele verfolgt. In den Änderungsbereichen 1, 3, 4, 7 und 8 sollen jeweils ein oder mehrere Bauplätze geschaffen werden. Im Änderungsbereich 2 wird ein Spielplatz am neuen Ortsrand südlich des geplanten Gewerbegebiets (vgl. 5. Änderung FNP, UVPA vom 12.03.2013 – Vorlage Nr. 611/192/2013) dargestellt. Der Änderungsbereich 5 soll neben der Erweiterung eines Baugeschäfts eine Neugestaltung des südlichen Ortsrands von Hesselberg nach Auslaufen der landwirtschaftlichen Nutzung ermöglichen. Für das genannte Baugeschäft werden auch im Änderungsbereich 6 Lagerflächen als Sonderbaufläche dargestellt. Diese Flächen im Außenbereich werden laut Begründung nur vorübergehend benötigt.
Die Änderungsbereiche 3 und 8 übernehmen die bereits erfolgte bzw. im Verfahren befindliche verbindliche Bauleitplanung in den FNP.
3.3 Lage, Größe und Erschließung der Vorhaben
Die Änderung des FNP erfolgt in acht Teilbereichen in den Heßdorfer Ortsteilen Untermembach, Heßdorf, Hannberg, Hesselberg und Röhrach (siehe Anlage 1). Es werden jeweils bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellte Bereiche in Bauflächen bzw. eine öffentliche Grünfläche umgewandelt.
Die Größe der Vorhaben ergibt sich aus folgender Tabelle:
Bereich Nr. |
Ortsteil |
Geplante |
Fläche in m² |
1 |
Untermembach |
Allgemeines Wohngebiet (WA) |
1.800 |
2 |
Heßdorf |
Öffentliche |
7.900 |
3 |
Hannberg |
WA |
1.600 |
4 |
Heßdorf |
WA |
2.830 |
5 |
Hesselberg |
Dorfgebiet (MD) |
15.500 |
6 |
Außenbereich bei Hesselberg |
Sondergebiet Lagerplatz |
7.300 |
7 |
Röhrach |
Gemischte |
1.850 |
8 |
Röhrach |
M |
600 |
Die Erschließung erfolgt jeweils über bestehende Wege bzw. benachbarte Baugrundstücke.
3.4 Stellungnahme der Verwaltung
Die Gemeinde Heßdorf ist im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken (RP 7) als Kleinzentrum ausgewiesen. Die Siedlungstätigkeit soll sich laut Ziel B II 1.2 des RP 7 in der Regel im Rahmen einer organischen Entwicklung vollziehen.
Die Änderungsbereiche sind überwiegend kleinteilig und durch ihre Lage am bestehenden Ortsrand gekennzeichnet. Sie folgen keinem planerischen Gesamtkonzept, sondern sind Ausdruck privater Bauinteressen.
Als potenziell problematisch erscheinen die Änderungsbereiche 4 (Lage im Regionalen Grünzug) und 6 (Lage ohne Siedlungsanschluss). Allerdings werden damit keine von der Stadt Erlangen zu vertretenden Belange berührt.
Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind in den dargestellten Bauflächen und –gebieten nicht zulässig. Auswirkungen verkehrlicher Art auf Erlanger Stadtgebiet sind von den Änderungsbereichen nicht zu erwarten.
Es wird daher empfohlen, keine Einwendungen gegen die 6. Änderung des FNP der Gemeinde Heßdorf geltend zu machen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Änderungsbereiche