Betreff
Gemeinde Heßdorf: 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans, Beteiligung gemäß §4 Abs. 1 BauGB, hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/203/2013
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Stellungnahme der Stadt Erlangen:

 

„Die Stadt Erlangen erhebt keine Einwendungen gegen die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heßdorf in acht Teilbereichen.“


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Städtebauliche, verkehrliche und einzelhandelsrelevante Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es soll eine Stellungnahme zum Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans (FNP) der Gemeinde Heßdorf abgegeben werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

3.1 Verfahren

Die Gemeinde Heßdorf hat mit Schreiben des beauftragten Planungsbüros um eine Stellungnahme zur geplanten 6. Änderung des FNP bis zum 24.05.2013 gebeten. Aufgrund des Sitzungstermins des UVPA wurde die Gemeinde Heßdorf um Fristverlängerung gebeten, diese wurde bis 15.06.2013 gewährt.

 

3.2 Ziel und Zweck der Planung

Mit der Änderung in acht Teilbereichen werden verschiedene Ziele verfolgt. In den Änderungsbereichen 1, 3, 4, 7 und 8 sollen jeweils ein oder mehrere Bauplätze geschaffen werden. Im Änderungsbereich 2 wird ein Spielplatz am neuen Ortsrand südlich des geplanten Gewerbegebiets (vgl. 5. Änderung FNP, UVPA vom 12.03.2013 – Vorlage Nr. 611/192/2013) dargestellt. Der Änderungsbereich 5 soll neben der Erweiterung eines Baugeschäfts eine Neugestaltung des südlichen Ortsrands von Hesselberg nach Auslaufen der landwirtschaftlichen Nutzung ermöglichen. Für das genannte Baugeschäft werden auch im Änderungsbereich 6 Lagerflächen als Sonderbaufläche dargestellt. Diese Flächen im Außenbereich werden laut Begründung nur vorübergehend benötigt.

 

Die Änderungsbereiche 3 und 8 übernehmen die bereits erfolgte bzw. im Verfahren befindliche verbindliche Bauleitplanung in den FNP.

 

3.3 Lage, Größe und Erschließung der Vorhaben

Die Änderung des FNP erfolgt in acht Teilbereichen in den Heßdorfer Ortsteilen Untermembach, Heßdorf, Hannberg, Hesselberg und Röhrach (siehe Anlage 1). Es werden jeweils bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellte Bereiche in Bauflächen bzw. eine öffentliche Grünfläche umgewandelt.

 

Die Größe der Vorhaben ergibt sich aus folgender Tabelle:

 

Bereich Nr.

Ortsteil

Geplante
Darstellung

Fläche in m²

1

Untermembach

Allgemeines Wohngebiet (WA)

1.800

2

Heßdorf

Öffentliche
Grünfläche

7.900

3

Hannberg

WA

1.600

4

Heßdorf

WA

2.830

5

Hesselberg

Dorfgebiet (MD)

15.500

6

Außenbereich bei Hesselberg

Sondergebiet Lagerplatz

7.300

7

Röhrach

Gemischte
Baufläche (M)

1.850

8

Röhrach

M

600

 

Die Erschließung erfolgt jeweils über bestehende Wege bzw. benachbarte Baugrundstücke.

 

3.4 Stellungnahme der Verwaltung

Die Gemeinde Heßdorf ist im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken (RP 7) als Kleinzentrum ausgewiesen. Die Siedlungstätigkeit soll sich laut Ziel B II 1.2 des RP 7 in der Regel im Rahmen einer organischen Entwicklung vollziehen.

 

Die Änderungsbereiche sind überwiegend kleinteilig und durch ihre Lage am bestehenden Ortsrand gekennzeichnet. Sie folgen keinem planerischen Gesamtkonzept, sondern sind Ausdruck privater Bauinteressen.

 

Als potenziell problematisch erscheinen die Änderungsbereiche 4 (Lage im Regionalen Grünzug) und 6 (Lage ohne Siedlungsanschluss). Allerdings werden damit keine von der Stadt Erlangen zu vertretenden Belange berührt.

 

Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind in den dargestellten Bauflächen und –gebieten nicht zulässig. Auswirkungen verkehrlicher Art auf Erlanger Stadtgebiet sind von den Änderungsbereichen nicht zu erwarten.

 

Es wird daher empfohlen, keine Einwendungen gegen die 6. Änderung des FNP der Gemeinde Heßdorf geltend zu machen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Änderungsbereiche