Betreff
Jugendsozialarbeit an Schulen - Bedarfsfeststellung für die Max- und Justine-Elsner-Schule
Vorlage
511/054/2013
Aktenzeichen
IV/51/511/SWI
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss stellt den Bedarf für Jugendsozialarbeit an der Max-und Justine-Elsner-Schule fest.

Der Jugendhilfeausschuss billigt die Beantragung für die Förderung Jugendsozialarbeit an der Max-und Justine-Elsner-Grundschule.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und gefördert. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen werden die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und sozialverträgliche Lebensgestaltung verbessert.

Im Herbst 2013 soll an der Max-und Justine-Elsner-Schule Jugendsozialarbeit an Grundschulen starten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Installierung einer Stelle mit 30 Stunden „Jugendsozialarbeit an Schulen“ für die Max-und Justine-Elsner-Schule. Jugendsozialarbeit ist an dieser Schule ein dringender Bedarf, aufgrund der Schülerzahlen schlägt das Stadtjugendamt, in Abweichung der Förderrichtlinie –hier wird in der Regel eine Vollzeitbeschäftigung gefordert- vor, die Stelle mit 30 Wochenstunden auszustatten. In der Umsetzung ist in der Auswertung der Tätigkeit darauf zu achten, ob diese Ausstattung den tatsächlichen Bedarfen entspricht. Sollte hier ein höherer Bedarf festgestellt werden, so ist eine Stundenerhöhung zu prüfen.

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat das Programm zur Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen erweitert und die Förderung von Jugendsozialarbeit an Grundschulen aufgenommen. Die Förderrichtlinien wurden modifiziert, sind aber in ihren Grundzügen unverändert. Jugendsozialarbeit an Schulen richtet sich an junge Menschen, die durch ihr Verhalten, insbesondere durch erhebliche erzieherische, psychosoziale und familiäre Probleme, Schulverweigerung, erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft auffallen und deren soziale und schulische, damit auch berufliche Integration, erschwert ist. Der Migrationshintergrund der Schülerinnen und Schüler muss bei Grundschulen mehr als 20% betragen. Die Max-und Justine-Elsner-Schule erfüllt mit ca. 46% diese Hürde. Auch die anderen Förderkriterien werden nach Einschätzung der Verwaltung erfüllt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bei der Regierung von Mittelfranken wird die staatliche Förderung für die Jugendsozialarbeit an der Max-und Justine-Elsner-Schule im Wege des vorzeitigen Maßnahmebeginns beantragt. Das Land beteiligt sich, sollte die Maßnahme bewilligt werden, ab 2014 anteilsmäßig, mit 12.262,00 € an den Kosten. 2013 erfolgt die Finanzierung ganz oder teilweise aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets.

Sollten die Förderung für die Max-und Justine-Elsner-Schule positiv beschieden werden, kann im Rahmen der Budgetierungsregeln die Stelle für maximal ein 1/2 Jahr außerhalb des Stellenplans besetzt werden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2014 ist die Stelle anzumelden

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 5.000,00

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€ 50.000,00

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

12.262,00

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind für 2013 vorhanden.

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Die Bedarfsanalyse der Jugendhilfeplanung