Betreff
Innenstadtentwicklung Erlangen Neugestaltung der Bismarckstraße und des Lorlebergplatzes
Vorlage
610.3/023/2011/3
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umgestaltung der Bismarckstraße zwischen der Luitpoldstraße und der Schillerstraße einschließlich des Lorlebergplatzes und des Knotenpunktes Bismarckstraße/Schillerstraße vorzubereiten.

Hierzu werden im Rahmen eines Plangutachtens (Mehrfachbeauftragung) vier qualifizierte Planungsbüros mit der Erstellung von Vorentwurfsplanungen beauftragt, die als Entscheidungsgrundlage für weitere Planungsschritte dienen sollen. Die unter II. Begründung genannten Prämissen sind Grundlage für die Planungen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Plangutachten vorzubereiten und durchzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausgangssituation

 

Der Lorlebergplatz und die Bismarckstraße bilden das Kernstück der gründerzeitlichen Erweiterung der Erlanger Innenstadt. Der gesamte Straßenraum steht als Ensemble unter Denkmalschutz. Viele Gebäude sind zudem als Einzeldenkmal ausgewiesen. Die Absicht, die Attraktivität und die Aufenthaltsqualität in diesem Straßenraum zu erhöhen, wurde bereits durch verschiedene Beschlüsse des Stadtrates untermauert.

 

Das Integrierte Handlungskonzept für die historische Innenstadt (September 2004) und die Prioritätenliste für Maßnahmen im öffentlichen Raum (Mai 2006/Aktualisierung 2011) als Bestandteile der Konzeptplanung für die historische Innenstadt sehen eine zeitnahe Umgestaltung der Bismarckstraße und des Lorlebergplatzes vor. In der im April 2011 beschlossenen Aktualisierung der Prioritätenliste steht die Neugestaltung der Bismarckstraße mit dem Lorlebergplatz als Maßnahme im öffentlichen Raum auf Rang 4. (Die Südliche Stadtmauerstraße/Rang 1 wurde bereits im Oktober 2011 fertiggestellt. Die Neugestaltung der Dreikönigstraße/Rang 2 wurde vorerst zurückgestellt, da hier im Blockinnenbereich mit einer größeren Baumaßnahme zu rechnen ist. Die Neugestaltung der Wasserturmstraße mit dem Vorplatz Markgrafentheater/Rang 3 wird 2013 realisiert.)

 

Auch das beschlossene städtebauliche Einzelhandelskonzept (SEHK) befürwortet eine verstärkte Entwicklung jenseits der bestehenden Hauptgeschäftsachsen, um die Attraktivität der gesamten historischen Innenstadt zu stärken.

 

Die Analyse und Bewertung der bestehenden Mängel der Fahrbahn- und Gehwegbereiche durch das Tiefbauamt unterstreicht den bautechnischen Erneuerungsbedarf. In der Maßnahmenaktualisierung zum Planungsbedarf an Straßen des Tiefbauamtes, Stand 18.12.2012, wurde die Bismarckstraße der höchsten Dringlichkeitsstufe zugeordnet.

 

Die Neugestaltung der Bismarckstraße und des Lorlebergplatzes stand in der Vergangenheit bereits mehrfach zur Diskussion. Allein die Gestaltung des Lorlebergplatzes mit einer Höhendominante ist schon seit den 50er Jahren ein immer wiederkehrendes Thema. Die Bevölkerung hat sich in den letzten Jahren zu einer Umgestaltung der Bismarckstraße und des Lorlebergplatzes wiederholt zu Wort gemeldet. So wurde eine Bürgerinitiative gegründet und Schreiben an den OB verfasst. Der Bürgerinformationsabend „Quartier Lorlebergplatz - aktuelle verkehrs- und stadtplanerische Themen“ am 01.12.2011 wurde als Auftaktveranstaltung für die Bürgerbeteiligung von betroffenen Anwohnern, Nutzern und Gewerbetreibenden gut besucht und als Plattform zur Diskussion und zur Ideensammlung genutzt. (siehe Flyer, Anlage 3, und Niederschrift, Anlage 4)

 

Am 09.04.2013 fand eine Vorabstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Erlangen-Nürnberg statt. Dabei wurde seitens des Staatlichen Bauamtes Erlangen-Nürnberg betont, dass in einem noch nicht absehbaren Zeitraum Veränderungen der universitätseigenen Quartiere an der Bismarckstraße/nördliche Schillerstraße mit dem Ziel einer städtebaulichen Verdichtung geplant sind. Es wurde seitens des Staatlichen Bauamtes Erlangen-Nürnberg darum gebeten, bei der Neugestaltung des Straßenraumes die Querungsmöglichkeiten für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der Bismarckstraße/Schillerstraße/Glückstraße aufgrund des Bedarfs zukünftig zu optimieren und ggf. auszubauen.

 

Wegen der Vorgeschichte, der zu erwartenden Sensibilität der Bevölkerung und der Bedeutung dieses Straßenraumes wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, in einem ersten Schritt verschiedene, innovative Entwurfsideen als Entscheidungsgrundlage für die weitere Beauftragung zu erhalten. Im Rahmen des geplanten Plangutachtens mit vier ausgewählten, qualifizierten Planungsbüros soll dies realisiert werden. In die Aufgabenstellung zur Beauftragung der vier Planungsbüros wurden die Anregungen, die die Bürger am 01.12.2011 mündlich und schriftlich formuliert haben, nach Möglichkeit eingearbeitet.

 

 

Ziel der Neugestaltung des Straßenraumes

 

Die Attraktivität des Straßenraumes soll durch eine Reduzierung der Fahrbahnbreiten, neue Straßenbaumpflanzungen, eine Neuordnung des Parkflächenangebotes und einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie der Schaffung von Flächen für Außenbestuhlung verbessert werden.

 

Das Ende der Sichtachse Bahnhof-Universitätsstraße wurde durch den 1897 errichteten Obelisken mit dem Kaiser-Wilhelm-Denkmal betont. Seit der Umbenennung des Platzes und dem Abbruch des Obelisken im Jahr 1946 fehlt eine Höhendominante als Blickpunkt. Im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Straßenraumes sind Vorschläge zur Gestaltung des Lorlebergplatzes zu erarbeiten.

 

Der nördliche Kreuzungsbereich Bismarckstraße/Schillerstraße soll funktionell und gestalterisch deutlicher als Eingangsbereich zum Quartier betont werden. Durch die geänderte Straßenführung gemäß der Hauptverkehrsstraßen wird die Leistungsfähigkeit der Umfahrung Schillerstraße/Loewenichstraße erhöht und damit eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs über den Lorlebergplatz erreicht.

 

Die Planungen sind kompatibel mit den im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Erlangen zu erstellenden Konzepten. Nach der verkehrsberuhigten Umgestaltung der Bismarckstraße ist die Erschließung durch den ÖPNV ebenso gesichert wie für den motorisierten Ziel- / Quellverkehrs der Innenstadt und den Radverkehr.

 

Wie bereits im UVPA am 13.03.2012 zum Thema „Verkehrssituation im Zollhausviertel“ beschlossen, soll der Durchgangsverkehr in der Bismarckstraße auf der Hauptverkehrsachse Schillerstraße / Loewenichstraße gebündelt werden. Die bereits 1995 im Verkehrsentwicklungsplan beschlossene Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Achse Hindenburgstraße / Neue Straße / Pfarrgasse kann unabhängig von den Umgestaltungen im Quartier Lorlebergplatz weiter konkretisiert werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Folgende Prämissen werden für die Planung definiert und sollen in der Gestaltungsplanung Berücksichtigung finden:

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Bismarckstraße zwischen der Luitpoldstraße und der Schillerstraße einschließlich des Lorlebergplatzes, des Knotenpunktes Bismarckstraße/Schiller­straße und der Anschlussbereiche der Marquardsenstraße, der Fichtestraße, der Universitätsstraße und der Glückstraße. (siehe Übersichtslageplan, Anlage 1)

 

Straßenraumgestaltung

Die Reduzierung der momentan bis zu 10,00 m breiten Fahrbahn auf bis zu 6,50 m (Begegnungsfall Bus/Bus) ist möglich. Der ÖPNV-Verkehr (Buslinien) wird auch zukünftig über einen Teil der Bismarckstraße, den Lorlebergplatz und die Universitätsstraße fließen. Im Rahmen der Neugestaltung der Bismarckstraße ist zukünftig ggf. eine effektive Bündelung der ÖPNV-Halte-stellen in der Universitätsstraße und deren richtlinienkonforme Ausgestaltung vorgesehen.

Derzeit sind 65 Stellplätze für PKW im öffentlichen Raum (41 Längsparker in der Bismarckstraße und 24 Schrägparker am Lorlebergplatz) vorhanden. In der Planung soll die Anzahl der bisherigen PKW-Stellplätze soweit möglich erhalten werden. Der Radverkehr soll gemäß der Regelung der Tempo 30-Zone auf der Fahrbahn geführt werden. Für den Fußgängerverkehr ist beidseitig eine Gehwegbreite von mindestens 2,00 m anzuordnen. Fahrradabstellanlagen, Baumstandorte, Grünflächen und Stadtmöbel sind nach Bedarf und unter Berücksichtigung der dichten Leitungsführung im Untergrund (insbesondere Gas/Fernwärme) zu positionieren. Möglichkeiten zur Außenbewirtschaftung von gastronomischen Betrieben sind anzubieten. Flächen für Lade- und Lieferverkehr sowie Grundstückszufahrten sind zu berücksichtigen.

 

Knotenpunkt Bismarckstraße/Schillerstraße

Zur Entlastung der Bismarckstraße ist der Knotenpunkt Bismarckstraße/Schillerstraße so umzuplanen, dass für den motorisierten Individualverkehr die Umfahrung über die Hauptverkehrsstraßen Schillerstraße und Loewenichstraße zukünftig attraktiver und leistungsfähiger wird. Hierzu wurde von der Verkehrsplanung bereits eine konkrete Lösung erarbeitet, die als Baustein in die Gesamtplanung aufzunehmen ist. (Anlage 2)

Der Ausbau des Knotenpunktes Bismarckstraße/Schillerstraße gehört zur Baumaßnahme Bismarckstraße/Schillerstraße zwischen Hindenburgstraße und Loewenichstraße (IvP-Nr. 541.132).

Es ist geplant, den Ausbau dieses Straßenzugs, der im Flächennutzungsplan als Hauptverkehrsstraße dargestellt ist, als Fördermaßnahme nach dem BayGVFG durchzuführen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass sich auch dieser Straßenzug aufgrund seines baulich sehr schlechten Zustandes der höchsten Dringlichkeitsstufe für den Ausbaubedarf zugeordnet ist.

 

Lorlebergplatz

Mit der Neugestaltung des kreisrunden Lorlebergplatzes soll ein Stadtraum von hoher funktioneller und ästhetischer Qualität entstehen. Der Ausbau ist als Kreisverkehrsanlage nach StVO und nach Maßgabe der einschlägigen Richtlinien möglich aber nicht zwingend. Der individuelle Charakter des Platzes kann durch die Wiedererrichtung einer Höhendominante verstärkt werden. Von den beauftragten Planungsbüros sind für die Neugestaltung der Bismarckstraße und des Lorlebergplatzes Gestaltungsvorschläge ggf. in Zusammenarbeit mit Künstlern zu erarbeiten. Dabei können insbesondere für die Gestaltung der Mitte des Lorlebergplatzes städtebauliche wie auch künstlerische Lösungen vorgestellt werden, die aus dem Gesamtgestaltungskonzept Bismarckstraße entwickelt wurden bzw. mit diesem korrespondieren.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung Plangutachten mit vier Planungsbüros zu dieser Aufgabe vorbereiten. Die Auswahl der Büros erfolgt hinsichtlich Qualifikation, technischer und personeller Ausstattung der Büros, Referenzobjekte etc. Die Beauftragung der Planungsbüros zur Erstellung der Vorentwürfe soll 2013 erfolgen, so dass nach Vorstellung und Jurierung der vier Vorentwürfe noch 2013 ein Planungsbüro mit der Erarbeitung der Entwurfsplanung weiterbeauftragt werden kann. Die Bürgerbeteiligung soll in einer frühen Planungsphase unter Mitwirkung des beauftragten Planungsbüros erfolgen. Für den Haushalt 2013 sind Planungskosten in Höhe von 80.000,00 € für die Erstellung der Vorentwürfe bereit gestellt. Für weitere Planungsleistungen ist im HH 2013 eine VE für 2014 in Höhe von 60.000 € eingestellt. Die Planungskosten sind im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

 

 

Planungskosten 2013
Planungskosten 2014

1.500.000,00 €

 

 

80.000,00 €
60.000,00 €

(ohne Kosten für die Umgestaltung des Knotenpunktes Schillerstraße/
Bismarckstraße)
bei IvP-Nr.: 541S.70

Für 2014 werden HH-Mittel für die weitere Entwurfs- und Ausführungsplanung erforderlich.

 

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen:

 

Die Umgestaltungsmaßnahme Bismarckstraße/Lorlebergplatz ist grundsätzlich straßenausbaubeitragsfähig. Zur Höhe der Anliegerbeteiligung kann zum derzeitigen Planungsstadium noch keine Aussage getroffen werden.

Weitere Ressourcen

Die Maßnahme ist grundsätzlich im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig. Die finanzielle Ausstattung der entsprechenden Programme für die nächsten Jahre ist jedoch derzeit noch nicht absehbar.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind im HH 2013 in Höhe von 80.000 € vorhanden auf IvP-Nr. 541S.70.
                  Darüber hinaus ist im HH 2013 eine VE für 2014 in Höhe von 60.000 € eingestellt.
                  Die Freigabe der VE wird bei Ref. II zu gegebener Zeit beantragt werden.

                   sind nicht vorhanden

 


Anlagen:

Anlage 1 - Übersichtslageplan
Anlage 2 - Plan zur Umgestaltung des Knotenpunktes Bismarckstraße/Schillerstraße
Anlage 3 - Flyer Bürgerinformationsabend                                                                                       Anlage 4 - Niederschrift zum Bürgerinformationsabend am 01.12.2011