Betreff
Spielhalle Bauhofstraße 6
Vorlage
322/020/2013
Aktenzeichen
III/32/322/EH006
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage 63/215/2012 (BWA v. 24.07.2012, UVPA v. 18.09.2012, s. Anlage) wird verwiesen. Aus gegebenem Anlass wird aktuell berichtet:

 

Die Spielhalle muss nach jetzigem Stand zum 30.6.2013 schließen, da keine Möglichkeit besteht eine Befreiung vom Mindestabstand nach Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zu erteilen.

Derzeit ist von den Betreibern ein Antrag auf Genehmigung der Spielhallen nach GlüStV gestellt, der aber voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und dann von der Verwaltung abgelehnt werden wird. Die Betreiber haben bereits signalisiert, den Klageweg beschreiten zu wollen. Die Klageerhebung wird für Ende Mai erwartet. Diese hätte keine aufschiebende Wirkung. 


Anlage:
Beschlussstand 63/215/2012 vom 18.09.2012