Die Schule für Kranke wird umbenannt in „Jakob-Herz-Schule, Staatliche Schule für Kranke“.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Schule für Kranke erhält den amtlichen Schulnamen: Jakob-Herz-Schule mit dem Zusatz Staatliche Schule für Kranke.
Das Kollegium hat sich für den jüdischen Arzt und Professor Jakob Herz,
der auch Ehrenbürger der Stadt Erlangen ist, ausgesprochen, da seine Verdienste
nicht nur im medizinischen angesiedelt waren, sondern auch im
zwischenmenschlichen Bereich. Jakob Herz war ein leidenschaftlicher Lehrer und
Arzt, dem zu Ehren die Stadt Erlangen auch eine Statue errichtet hat. Als
Namensgeber für eine Klinikschule, die unter Berücksichtigung der medizinischen
Möglichkeiten auch lehrt und unterrichtet, erscheint Jakob Herz als die ideale
Besetzung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Nach Art. 29 Abs. 1 Satz 3 BayEUG ist für eine Namensänderung von Schulen die Zustimmung des Sachaufwandsträgers erforderlich.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Schule beantragte mit
Schreiben vom
Die Lehrerkonferenz hat der neuen Namensgebung bereits zugestimmt. Durch die
Regierung von Mittelfranken ist eine Rechtsverordnung zum kommenden Schuljahr
2013/2014 zu erlassen, mit der die neue Schulbezeichnung wirksam wird.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage: Schreiben der Schule vom