Betreff
Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes
Vorlage
66/213/2013
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden. Bei einigen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter A - B aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8 BayStrWG).

In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.

 

A)    Ortsstraßen;

Widmungen

Erlangen – Alterlangen

1.    Helmut-Lederer-Straße,
von der Damaschkestraße bis zur Damaschkestraße (Ringstraße)
Länge 194 m / Anlagen A.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau. Widmungsbeschränkung: Der Platz auf der Südseite wird als Fußgängerbereich ausgewiesen - die übrige Straße als verkehrsberuhigter Bereich.

Erlangen – Büchenbach

1.    Malvenweg,
vom Ligusterweg bis zur Mönaustraße
Länge 240 m / Anlagen A.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

2.    Ligusterweg,
von der Mönaustraße bis zum Ritterspornweg
Länge 234 m / Anlagen A.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

3.    Rapunzelweg,
vom Ligusterweg bis zum Flachsweg
Länge 148 m / Anlagen A.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

4.    Holunderweg,
vom Ligusterweg bis zum Flachsweg
Länge 148 m / Anlagen A.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

5.    Ritterspornweg,
vom Ligusterweg bis zum Flachsweg
Länge 145 m / Anlagen A.6
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

6.    Flachsweg, einschl. der Stichwege zu den Häusern 5, 7 (16 m) und 9, 11 (32 m)
von der Mönaustraße bis zum Ritterspornweg
Länge 121 m / Anlagen A.7
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

Erlangen – Burgberg

1.    Stichstraße zur Burgbergstraße,
von der Burgbergstraße bis zur nördlichen Grenze Fl.Nr. 1307/8
Länge 85 m / Anlagen A.8
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Nutzungsänderung in Verbindung mit dem Fußweg zum Pfaffweg.

Erlangen - Röthelheimpark

1.    Marie-Curie-Straße
von der Allee am Röthelheimpark bis zum Ende des Neubaus bei Ostgrenze Fl.Nr. 1945/605
Länge 316 m / Anlagen A.9.1 und 9.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

1.                      

Einziehungen

Erlangen – Büchenbach

1.    Alte Mönaustraße,
von der Keuperstraße bis zur nordwestlichen Flurstücksgrenze Fl.Nr. 609/3
Länge 472 m / Anlagen A.10.1 und 10.2
Baulast: Stadt Erlangen
Einziehung aufgrund Umbau und Erweiterung Rudeltplatz. Ein Teil der Alten Mönaustraße, zwischen Rudeltplatz und Keuperstraße, wird der Mönaustraße (Bestand) zugeschrieben.

 

B)    Beschränkt öffentliche Wege;

Widmungen

Erlangen - Büchenbach

1.    Rudeltplatz, Erweiterung und Änderung des ehemaligen „Marktplatz Mönaustraße“,
von Alte Mönaustraße bis zur Mönaustraße
Länge 154 m / Anlagen B.1.1 und 1.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Umbau und Erweiterung des Marktplatzes.


Erlangen - Burgberg

1.    Verbindungsweg zwischen Burgbergstraße und Pfaffweg (Gehweg),
von der nördlichen Grenze Fl.Nr. 1307/8 bis zum Pfaffweg
Länge 132 m / Anlage B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Nutzungsänderung in Verbindung mit Fußweg zum Pfaffweg.

Erlangen - Bruck

2.                   1.  Geh- und Radweg von der Bunsenstraße parallel zur Henri-Dunant-Straße,
von der Bunsenstraße bis zur Ostgrenze Fl.Nr. 526/2
Länge 792 m / Anlage B.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund der gegebenen Verkehrsbedeutung und zur Regelung der Unterhaltspflicht.

Erlangen - Röthelheimpark

3.                   1.  Geh- und Radweg zwischen der Marie-Curie-Straße und der Helene-Richter-Straße,
von der Marie-Curie-Straße bis zur Helene-Richter-Straße,
Länge 170 m / Anlage B.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

Erlangen - Dechsendorf

4.                   1.  Simon-Rabl-Weg (Geh- und Radweg),,
von der Weisendorfer Straße bis zur Gemarkungsgren7ze Dechsendorf / Heßdorf (ca. 135 m südlich der Weisendorfer Straße),
Länge 135 m / Anlage B.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.

 

C)    Eigentümerwege;

Widmungen

 

Erlangen-Innenstadt

1.    Eigentümerweg zwischen der Henkestraße und der Hofmannstraße,
von der Henkestraße bis zur Hofmannstraße
Länge 81 m / Anlage C.1
Baulast: Die Eigentümer
Widmung aufgrund Neubau des Weges.

2.    Eigentümerweg zwischen der Henkestraße und dem beschränkt öffentlichen Weg Zug-Nr. 210 zur Raumerstraße (im Bereich der ehemaligen Lauk’schen Gärtnerei).
Länge 39 m / Anlage C.2
Baulast: Die Eigentümer
Widmung aufgrund Neubau des Weges

Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, umgestuft bzw. eingezogen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:
jährliche Unterhaltskosten: Straße:
                                           Beleuchtung:


30.248,- €
12.500,- €


bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        20 Pläne (A1 – C2)