Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden. Bei einigen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter A - B aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8 BayStrWG).
In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.
A)
Ortsstraßen;
Widmungen
Erlangen – Alterlangen
1. Helmut-Lederer-Straße,
von der Damaschkestraße bis zur Damaschkestraße (Ringstraße)
Länge 194 m / Anlagen A.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau. Widmungsbeschränkung: Der Platz auf der Südseite wird
als Fußgängerbereich ausgewiesen - die übrige Straße als verkehrsberuhigter
Bereich.
Erlangen – Büchenbach
1. Malvenweg,
vom Ligusterweg bis zur Mönaustraße
Länge 240 m / Anlagen A.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.
2. Ligusterweg,
von der Mönaustraße bis zum Ritterspornweg
Länge 234 m / Anlagen A.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.
3. Rapunzelweg,
vom Ligusterweg bis zum Flachsweg
Länge 148 m / Anlagen A.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.
4. Holunderweg,
vom Ligusterweg bis zum Flachsweg
Länge 148 m / Anlagen A.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.
5. Ritterspornweg,
vom Ligusterweg bis zum Flachsweg
Länge 145 m / Anlagen A.6
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.
6. Flachsweg, einschl. der Stichwege zu den
Häusern 5, 7 (16 m) und 9, 11 (32 m)
von der Mönaustraße bis zum Ritterspornweg
Länge 121 m / Anlagen A.7
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.
Erlangen – Burgberg
1. Stichstraße
zur Burgbergstraße,
von der Burgbergstraße bis zur nördlichen Grenze Fl.Nr. 1307/8
Länge 85 m / Anlagen A.8
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Nutzungsänderung in Verbindung mit dem Fußweg zum Pfaffweg.
Erlangen -
Röthelheimpark
1.
Marie-Curie-Straße
von der Allee am Röthelheimpark bis zum Ende des Neubaus bei Ostgrenze Fl.Nr.
1945/605
Länge 316 m / Anlagen A.9.1 und 9.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.
1.
Einziehungen
Erlangen – Büchenbach
1. Alte Mönaustraße,
von der Keuperstraße bis zur nordwestlichen Flurstücksgrenze Fl.Nr. 609/3
Länge 472 m / Anlagen A.10.1 und 10.2
Baulast: Stadt Erlangen
Einziehung aufgrund Umbau und Erweiterung Rudeltplatz. Ein Teil der Alten Mönaustraße,
zwischen Rudeltplatz und Keuperstraße, wird der Mönaustraße (Bestand) zugeschrieben.
B)
Beschränkt öffentliche Wege;
Widmungen
Erlangen -
Büchenbach
1.
Rudeltplatz,
Erweiterung und Änderung des ehemaligen „Marktplatz Mönaustraße“,
von Alte Mönaustraße bis zur Mönaustraße
Länge 154 m / Anlagen B.1.1 und 1.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Umbau und Erweiterung des Marktplatzes.
Erlangen -
Burgberg
1.
Verbindungsweg
zwischen Burgbergstraße und Pfaffweg (Gehweg),
von der nördlichen Grenze Fl.Nr. 1307/8 bis zum Pfaffweg
Länge 132 m / Anlage B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Nutzungsänderung in Verbindung mit Fußweg zum Pfaffweg.
Erlangen - Bruck
2.
1. Geh-
und Radweg von der Bunsenstraße parallel zur Henri-Dunant-Straße,
von der Bunsenstraße bis zur Ostgrenze Fl.Nr. 526/2
Länge 792 m / Anlage B.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund der gegebenen Verkehrsbedeutung und zur Regelung der
Unterhaltspflicht.
Erlangen -
Röthelheimpark
3.
1. Geh-
und Radweg zwischen der Marie-Curie-Straße und der Helene-Richter-Straße,
von der Marie-Curie-Straße bis zur Helene-Richter-Straße,
Länge 170 m / Anlage B.4
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.
Erlangen -
Dechsendorf
4.
1. Simon-Rabl-Weg
(Geh- und Radweg),,
von der Weisendorfer Straße bis zur Gemarkungsgren7ze Dechsendorf / Heßdorf
(ca. 135 m südlich der Weisendorfer Straße),
Länge 135 m / Anlage B.5
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau.
C)
Eigentümerwege;
Widmungen
Erlangen-Innenstadt
1.
Eigentümerweg
zwischen der Henkestraße und der Hofmannstraße,
von der Henkestraße bis zur Hofmannstraße
Länge 81 m / Anlage C.1
Baulast: Die Eigentümer
Widmung aufgrund Neubau des Weges.
2.
Eigentümerweg
zwischen der Henkestraße und dem beschränkt öffentlichen Weg Zug-Nr. 210 zur
Raumerstraße (im Bereich der ehemaligen Lauk’schen Gärtnerei).
Länge 39 m / Anlage C.2
Baulast: Die Eigentümer
Widmung aufgrund Neubau des Weges
Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, umgestuft bzw. eingezogen.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 20 Pläne (A1 – C2)