Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 06.05.2013 über die Prüfung im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung (ohne Projektgruppe Röthelheimpark) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung vom 10.06.2013 wurde zur Kenntnis gebracht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind vom Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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