Betreff
Geschäftsordnung Kunstkommission Erlangen
Vorlage
KPB/025/2013
Aktenzeichen
IV/47/SA015
Art
Mitteilung zur Kenntnis

 

Die Geschäftsordnung der Kunstkommission Erlangen und die Handreichung des Deutschen Städtetages über Kunst im öffentlichen Raum dienen zur Kenntnis.


 

Geschäftsordnung Kunstkommission Erlangen

 

Präambel

Erlangen positioniert sich als „offene Stadt“, als Standort von Universität und industriellen Unternehmen und weist eine Bevölkerung mit hohem Bildungsniveau und Anspruch auf. Das Aufstellen von Kunstwerken im öffentlichen Raum bewirkt eine Auseinandersetzung mit aktuellen Themen der Gesellschaft und Positionen der Kunst. In diesem Sinn soll der Stadtraum Erlangens aufgewertet und akzentuiert werden. Der öffentliche Raum gehört allen und muss auch als sozialer Raum gesehen werden. Über die Besetzung durch Kunst muss daher der Diskurs geführt und möglichst ein Konsens erreicht werden, der auch temporärer Art sein kann. Der öffentliche Raum zeugt vom Selbstverständnis einer Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Daraus ergibt sich, dass dessen Gestaltung mit größtem Verantwortungsbewusstsein behandelt werden muss. Dies gilt für alle öffentlichen Plätze, Straßen, Grünanlagen und Gebäude. Kunst im öffentlichen Raum zielt darauf hin, die kulturelle Standortattraktivität in sozialer, ästhetischer und touristischer Hinsicht zu fördern. Ein hoher Qualitätsanspruch muss bei Entscheidungen zur Kunst im öffentlichen Raum an erster Stelle stehen. Ziel und baukultureller Anspruch der Stadt Erlangen ist es, qualitativ hochwertige und innovative Kunst bei öffentlichen Bauvorhaben zu ermöglichen. Kunst am Bau dient nicht nur dazu, einen kulturellen Mehrwert in der Stadt zu schaffen, sondern ist auch eine Form von Künstler- und Kulturförderung. Kunst am Bau darf dabei nicht auf die Aufgabe reduziert werden, einen Neubau zu „dekorieren“, sondern setzt stets eine künstlerische und inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gebäude, seiner Funktion und dem städtebaulichen Umfeld voraus. Zur Umsetzung der Kunst am Bau bei Bauvorhaben der Kommune können gezielt Einzelkünstler beauftragt werden, ein breiteres Spektrum wird allerdings bei Auslobung von offenen oder geladenen Kunstwettbewerben erzielt. Grundsätzlich können alle Formen der Gegenwartskunst im öffentlichen Raum installiert werden. Auch unabhängig von konkreten Planungsvorhaben soll die Kunstkommission Vorschläge zum Thema Kunst im öffentlichen Raum unterbreiten.

 

 

1.        Geltungsbereich

1.1      Der Aufgabenbereich der Kunstkommission umfasst das Stadtgebiet Erlangen für Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum.

1.2      Gegenstand dieser Richtlinien sind alle kommunalen Bauvorhaben der Stadt Erlangen in der Zuständigkeit städtischer Referate und Eigenbetriebe.

1.3      Städtische Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe sollen diese Richtlinien entsprechend anwenden und die Beratung der städtischen Kunstkommission in Anspruch nehmen.

1.4      Ausnahme sind Verfahren, bei denen über Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum in einem konkurrierenden Verfahren entschieden wird (künstlerische Wettbewerbe). Eine Beteiligung der Kunstkommission wird jedoch empfohlen.

1.5      Das Beratungsangebot der Kunstkommission gilt für alle übrigen öffentlichen und privaten Träger.


2.      Aufgaben der Kunstkommission

2.1       Allgemein

2.1.1      Grundlage für diese Richtlinien sind folgende Beschlüsse:
Beschluss des Kultur- und Freizeitausschusses vom 30.01.2008 „Beratungs- und Empfehlungsfunktion der Arbeitsgemeinschaft Bildende Kunst“, der Beschluss des Kultur- und Freizeitausschusses „Grundsätze der Kunstkommission“ vom 06.07.2011 sowie der Beschluss des Stadtrats für Kunst am Bau vom 25.10.2012.

2.1.2      Die Kunstkommission erstellt Gutachten für Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum und gibt Empfehlungen für den Stadtrat.

2.1.3      Über Standort und Höhe der einzusetzenden Mittel – ob 1 % oder 2 % der Baukosten – und an welchen Bauwerken Kunst am Bau realisiert wird entscheidet die Kunstkommission in Form einer Empfehlung für den Stadtrat.

2.1.4      Die Kunstkommission befindet über Veränderungen an Kunstwerken, Standortverlagerungen und Abbau in Form einer Empfehlung für den Stadtrat.

2.1.5      Die Kunstkommission befindet über die Annahme von an die Stadt Erlangen gerichteten Leih- und Schenkungsangeboten Dritter bezüglich künstlerischer Objekte für den öffentlichen Raum in Erlangen in Form einer Empfehlung für den Stadtrat.

2.1.6      Die Kunstkommission kann im Allgemeinen wie im Besonderen selbstständig Vorschläge und Empfehlungen für Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum im Bezug auf zukünftige Entwicklungen innerhalb des Geltungsbereichs erstellen.

2.1.7      Die Gutachten und Empfehlungen der Kunstkommission werden öffentlich zugänglich gemacht.

 

2.2       Die Beratung und Empfehlung im Bereich Kunst am Bau umfasst

2.2.1      das vorgeschlagene künstlerische Gesamtkonzept einschl. seiner Verweildauer.

2.2.2      die Auswahl des zu verwirklichenden künstlerischen Entwurfs.

2.2.3      die Durchführung von künstlerischen Wettbewerben.

2.2.4      die Besetzung des Preisgerichts bei künstlerischen Wettbewerben.

2.2.5      die Auswahl der einzuladenden Künstler bei einem beschränkten Wettbewerb.

2.2.6      die Höhe der Beteiligungs-, Entwurfs- und Ausführungshonorare.

 

2.3       Die Beratung und Empfehlung im Bereich Kunst im öffentlichen Raum umfasst

2.3.1      die Frage, an welchen Orten im Stadtgebiet Kunst im öffentlichen Raum verwirklicht werden soll.

2.3.2      die Frage, welche Maßnahmen zur künstlerischen Ausgestaltung des öffentlichen Raums und welche Maßnahmen im Zusammenhang mit der künstlerischen Ausge­staltung des öffentlichen Raums vorzuschlagen sind.

2.3.3      die Auswahl des zu verwirklichenden künstlerischen Entwurfs.

2.3.4      die Durchführung von künstlerischen Wettbewerben.

2.3.5      die Besetzung des Preisgerichts bei künstlerischen Wettbewerben.

2.3.6      die Auswahl der einzuladenden Künstler bei einem beschränkten Wettbewerb.

2.3.7      die Höhe der Beteiligungs-, Entwurfs- und Ausführungshonorare.

 

 

 

3.      Zusammensetzung der Kunstkommission

 

3.1       Allgemein

Die Kunstkommission behandelt in ihren Sitzungen Vorgänge zu Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum. Die Kunstkommission kann eine/n Sprecher/in ernennen. Die Mitglieder der Kunstkommission nach Ziffer 3.3, 3.4 und 3.5 erstellen im Rahmen einer fachlichen Diskussion ein Meinungsbild. Das Meinungsbild mündet in ein Gutachten und eine Empfehlung für den Stadtrat. Stadträten, die Mitglieder der Kunstkommission nach Ziffer 3.6 sind, obliegt ein Beraterstatus.

 

3.2          Geschäftsführung

-       Die Geschäftsführung liegt beim Kulturreferat. Das Kulturreferat ernennt die geschäftsführende Person.

-       Die geschäftsführende Person koordiniert die vom Stadtrat beschlossenen Empfehlungen in Zusammenarbeit mit den beteiligten Dienststellen.

-       Der Geschäftsführung obliegt die fachliche und inhaltliche Vorbereitung der Sitzungen, die Leitung der Kommissionssitzungen sowie die Protokollverantwortlichkeit.

-       Die Verwaltung der Haushaltsmittel für Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum obliegt der Geschäftsführung.

 

3.3          Städtische und nichtstädtische Kunsteinrichtungen 

-       Stadtmuseum Erlangen

-       Kunstpalais Erlangen

-       Kunstverein Erlangen e. V.

-       Kunstmuseum Erlangen e. V.

 

3.4          Fach- und sachkundige Personen – mindestens drei Personen u. a. aus:

-       Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

-       Akademie der Bildenden Künste Nürnberg oder andere

-       Hochschule für Architektur (z.B. Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg/Fachbereich Architektur)

-       freischaffende/r Künstler/in (auf Vorschlag der Kunstkommission)

-       Stadtplaner/Architekt im öffentlichen Dienst, im Bund Deutscher Architekten BDA (auf Vorschlag der Kunstkommission)

-       Sachkundige/r Bürger/in (auf Vorschlag der Kunstkommission)

 

3.5       Verwaltung

-       Kulturreferat der Stadt Erlangen

-       Planungs- und Baureferat der Stadt Erlangen

 

3.6       Stadtratsmitglieder

Jede Stadtratsfraktion kann eine/n Vertreter/in in die Kunstkommission entsenden.

 

 

4.           Handlungsfähigkeit

Die Kunstkommission ist handlungsfähig, wenn insgesamt mindestens vier Personen aus den Gruppen nach Ziffer 3.3, 3.4 und 3.5 anwesend sind.

 

5.           Berufung

5.1          Die Mitglieder der Kunstkommission nach Ziffer 3.3, 3.4 und 3.5 werden vom Kulturausschuss (Gutachten) und dem Stadtrat (Beschluss) berufen.

5.2          Die Mitglieder der Kunstkommission nach Ziffer 3.3, 3.4 und 3.5 werden für den Zeitraum von drei Jahren berufen. Eine wiederholte Berufung ist möglich.

 

6.           Aufwandsentschädigungen

Den Mitgliedern der Kunstkommission nach Ziffer 3.4 kann eine Aufwandsentschädigung gewährt werden.

 

7.           Kommissionssitzungen

7.1          Die Kunstkommission tagt in nichtöffentlicher Sitzung.

7.2          Die Kunstkommission entscheidet über die gesonderte Einladung und Anhörung von Nutzern und Betroffenen bei Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum.

7.3          Über die Sitzungen sind Ergebnisprotokolle anzufertigen. Diese werden den Mitgliedern der Kunstkommission zugeleitet.

7.4          Die Kunstkommission kann ihre Gutachten öffentlich erläutern.

 

 

 

Stand 04.02.2013

 

Die Geschäftsordnung wurde in mehreren Sitzungen im Zeitraum September 2012 bis Februar 2013 von den Mitgliedern der der Kunstkommission erarbeitet.

 

 


Anlagen: