Betreff
Errichtung eines Studentenwohnheims, Gebäudeteilabbruch, Östliche Stadtmauerstraße 32, Fl.-Nr. 1105, Az.: 2013-144-VV
Vorlage
63/249/2013
Aktenzeichen
VI/63
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Geplant ist, den vorhandenen Paukboden, der mit dem denkmalgeschützten Hauptgebäude verbunden ist, abzubrechen und den vorhandenen Wohnraum mit 6 Studentenwohnungen um einen Neubau mit weiteren 11 Studentenappartements zu erweitern.

Der Neubau ist ein grenzständiges dreistöckiges Gebäude mit Flachdach zwischen dem denkmalgeschützten Haupthaus im Westen und dem bestehenden zweistöckigen Wohnheim nach Osten. Der neue Baukörper überschreitet teilweise die Baulinie des einfachen Bebauungsplans Nr. 58. Der zweistöckige Bestandsbaukörper liegt komplett außerhalb dieser Baulinie.

Das Vorhaben, das von Verwaltung und Baukunstbeirat intensiv begleitet wurde, fügt sich städtebaulich in die Umgebung ein und beeinträchtigt das Einzeldenkmal nicht. Durch den Abbruch des Paukbodens wird das Einzeldenkmal wieder freigestellt. Der Neubau ist die konsequente Weiterführung des bestehenden Wohnheims. Ein vorgesetztes Rankgerüst vor dem Bestand überbrückt die unterschiedliche Fassadengestaltung beider Gebäude.

Für die nicht eingehaltenen Abstandsflächen wird eine Abweichung beantragt, welche mit nachbarlicher Zustimmung zugelassen wird.


Anlagen:        Lageplan
                        Ansicht