Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Planungsleistungen für die grundlegende Erneuerung der Fahrbahnen des Büchenbacher Damms zu veranlassen mit dem Ziel, den Zuwendungsantrag bis zum 01.09.2013 bei der Regierung von Mittelfranken abzugeben. Die erforderlichen Investitionsmittel sind zum HH 2014 anzumelden, damit die bauliche Umsetzung in 2014 möglich wäre.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Erneuerung der Fahrbahnen
des Büchenbacher Dammes ab der Flussbrücke über die Regnitz bis zur
Kernbergstraße einschl. der Auf- und Abfahrtsrampen (s. Anlage 1) soll unter
Ausnutzung von Zuwendungen nach dem BayGVFG in 2014 durchgeführt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der
Fahrbahnaufbau des Büchenbacher Damms einschl. der Auf- und Abfahrtsrampen
wurden gegen Ende der 1960er Jahre nach den damaligen Kriterien bemessen und
ausgeführt. Eine Überprüfung nach den derzeit gültigen und für die Bemessung
des Fahrbahnaufbaus heranzuziehenden „Richtlinien für die Standardisierung des
Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO) hat ergeben, dass der Fahrbahnaufbau für
die heutigen Verkehrsmengen und Achslasten um eine Bauklasse zu gering
dimensioniert ist.
Dieser Sachverhalt ist die Ursache eines umfangreichen Schadensbildes in den in
beiliegender Übersicht rot dargestellten Bereichen (s. Anlage 1). Zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit wurden in den vergangenen Jahren im
Rahmen des Straßenunterhalts bereits mehrfach die durch Spurrinnen entstandenen
„Wülste“ mittels Abfräsens beseitigt. Da hierdurch aber das grundlegende
Problem, nämlich der ungenügende Fahrbahnaufbau nicht behoben werden kann,
treten diese verkehrsgefährdenden Schadensbilder kurzfristig wieder auf, sodass
für diesen Straßenabschnitt ein grundsätzlicher Erneuerungsbedarf besteht.
Mit der ursprünglich angedachten Sanierung des Belags im Rahmen des
Fahrbahndeckenerneuerungsprogramms mit einem aus dem Budget zu finanzierenden
Aufwand in Höhe von ca. 800.000 € kann der grundsätzliche Erneuerungsbedarf der
Asphaltschichten und somit die Ursache der wiederkehrenden Schadensbilder
nachhaltig nicht beseitigt werden.
Außerdem entsprechen überwiegende Teile der passiven Schutzeinrichtungen nicht
mehr den aktuellen Regelwerken und müssen deshalb im Zuge der geplanten
Maßnahme grundlegend und richtlinienkonform mit einem zusätzlichen
Kostenaufwand in Höhe von ca. 300.000 € erneuert werden.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes für die
Fahrbahndeckensanierung und den Schutzplankenaustausch wird von der Verwaltung
als nachhaltige und somit wirtschaftlichere Variante die Verstärkung der
vorhandenen Asphaltschichten favorisiert. Diese Variante sieht im Wesentlichen
vor, die vorhandenen Asphaltschichten außerhalb der Brückenbauwerke abzufräsen
und durch ausreichend dicke Schichten zu ersetzen. Da sich dadurch das künftige
Niveau des Belags um ca. 5-8 cm über das derzeitige Niveau erhöhen wird, sind
vor und hinter den Brückenbauwerken entsprechende Höhenverziehungen
erforderlich. Darüber hinaus müssen die vorhandenen Rinnenplatten ausgebaut und
die Straßenabläufe angepasst werden. In diesem Zusammenhang muss auch die
vorhandene Entwässerung der Fahrbahnen und Brückenbauwerke dahingehend
überprüft werden, inwieweit die vorhandenen Ableitungen des Straßenabwassers in
den Wiesengrund, in den Bimbachgraben und in die Regnitz den wasser- und
umweltrechtlichen Belangen genügen. Die Kosten für diese Variante belaufen sich
einschl. des notwendigen Schutzplankenaustauschs grob geschätzt auf ca.
2.300.000 €.
Bei einem Gespräch bei der Regierung von Mittelfranken wurde die
Förderfähigkeit der Verstärkung der Asphaltschichten abgefragt. Als Ergebnis
kann festgehalten werden, dass seitens des Fördergebers die Oberbauverstärkung
einschließlich Anpassung der Schutzplanken als zuwendungsfähige Maßnahme nach
BayGVFG erachtet wird, wenn hierdurch die Bauklasse nach RStO erhöht wird. Mit
einer Förderung in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten wird gerechnet.
Nach entsprechender Beschlussfassung durch den BWA wird von der Verwaltung auch
geprüft werden, inwieweit u.U. eine Neuaufteilung des vorhandenen Verkehrsraums
bei der Erneuerung der Asphaltschichten mit zu berücksichtigen ist und ob eine
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h sinnvoll wäre. So
könnte im Falle einer Geschwindigkeitsreduzierung auf den Einbau von passiven
Schutzeinrichtungen weitestgehend verzichtet werden. Unter Berücksichtigung der
dargestellten Varianten stellt sich die Kostensituation (grobe Kostenannahme!)
wie folgt dar:
|
Fahrbahndecken-/Schutzplanken-erneuerung |
Fahrbahndeckenerneuerung, Vzul = 50 km/h |
Grundlegende Erneuerung der Asphaltschichten,
Schutzplanken-erneuerung |
Grundlegende Erneuerung der Asphaltschichten, Vzul
= 50 km/h |
Kosten ohne Schutzplanken |
800.000 € |
800.000 € |
2.000.000 € |
2.000.000 € |
Kosten Schutzplanken |
300.000 € |
100.000 € |
300.000 € |
100.000 € |
Förderung nach BayGVFG |
|
|
1.150.000 € |
1.050.000 € |
Verbleibender Finanzierungsanteil Stadt |
1.100.000 € |
900.000 € |
1.150.000 € |
1.050.000 € |
|
|
|
VORZUGSVARIANTEN |
Da
sich die städtischen Finanzierungsanteile bei den dargestellten Varianten nur
geringfügig unterscheiden, empfiehlt die Verwaltung die grundlegende Erneuerung
der Asphaltschichten unter Ausnutzung staatlicher Fördermittel als
nachhaltigste und somit auch als wirtschaftlichste Variante.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Nutzungsdauer einer reinen
Fahrbahndeckenerneuerung in diesem Fall lediglich bei ca. 10-12 Jahren liegt,
da die unteren Asphaltschichten für die aktuellen und künftigen
Verkehrsbelastungen zu gering dimensioniert sind. Im Gegensatz dazu wäre im
Falle einer grundlegenden Erneuerung der Asphaltschichten eine Nutzungsdauer
von ca. 30 Jahren gegeben.
Unabhängig von den einzelnen Varianten ist jedoch in jedem Fall dringender
Handlungsbedarf gegeben. Die ungebundenen Schichten unterhalb des Asphalts
befinden sich derzeit noch in verhältnismäßig gutem Zustand. Jedoch wird die
bauliche Substanz durch das Eindringen von Oberflächenwasser und den
Frost-Tau-Wechselwirkungen verbunden mit der sehr hohen (auch Schwer-)
Verkehrsbelastung in zunehmendem Maß geschädigt. Bei einer dann in absehbarer
Zeit erforderlich werdenden grundlegenden Erneuerung der gesamten
Fahrbahnaufbauten wäre mit einem deutlich höheren Investitionsbedarf zu
rechnen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
- Beschluss der beschriebenen Vorgehensweise durch den BWA
- Durchführung von
Planungsleistungen und Abgabe des Zuwendungsantrags bis 01.09.2013
- Anmeldung der erforderlichen HH-Mittel zum HH 2014
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 2.300.000 € |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
ca. 1.150.000 € |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk .
sind nicht vorhanden und werden für
den HH 2014 angemeldet.
Die entsprechenden
Planungsmittel 2013 werden im Rahmen einer
HH-Mittelbereitstellung
(mit Deckungsvorschlag) beantragt.
Anlagen: Umgriff Erneuerungsbedarf