Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Erstellung eines Energienutzungsplans einzuholen und einen Antrag auf Bezuschussung beim Freistaat Bayern zu stellen. Mit Erhalt einer Förderzusage wird die Verwaltung beauftragt, weitere Schritte zur Bereitstellung notwendiger Haushaltsmittel in die Wege zu leiten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadt Erlangen hat sich mit Beschluss des Stadtrats vom 08.12.2011
weitreichende Ziele zur zukünftigen Energieversorgung gesetzt: Bis zum Jahr
2030 soll die eine Hälfte des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt
werden, die andere Hälfte aus energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung. Bis 2050
ist eine vollständige Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien vorgesehen.
Zur Erreichung dieser Ziele müssen Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur
Effizienzsteigerung und zum Einsatz erneuerbarer Energien ineinandergreifen.
Um die effektivsten Wege zum Erreichen dieser Ziele aufzuzeigen, wurde bereits
eine zu 70 % durch das BayStMWIVT geförderte Studie in Auftrag gegeben, die die
Entwicklung einer Strategie zum Erreichen der Klimaneutralität für den Gebäudesektor
bis zum Jahr 2050 aufzeigt.
Auch die von Referat VI in Auftrag gegebene Studie zur Erstellung eines
integrierten Konzepts der energetischen Stadtsanierung für den Stadtteil
Büchenbach-Nord zielt auf langfristige Optimierungsmaßnahmen.
Eine ideale Ergänzung finden diese beiden Studien in der Erstellung eines Energienutzungsplans (ENP). Der ENP ist
ein informelles räumliches Planungsinstrument für das Stadtgebiet Erlangen. Er
stellt – vergleichbar dem Grundgedanken eines Flächennutzungsplans – die
zukünftige energetische Entwicklung in Erlangen unter Einbeziehung des
Bestandes systematisch dar. Er koordiniert die regionalen Energieressourcen,
die einzelnen Energie-Projekte sowie die derzeitigen und zukünftigen
Energieverbräuche und Siedlungsstrukturen in Form eines übergeordneten
Gesamtkonzepts. Er bildet die Basis, um Energieeinsparung, Energieeffizienz und
die Umstellung auf regenerative Energieträger aufeinander abzustimmen und
kommunale Planungsziele für Bürger und Gewerbetreibende transparent zu machen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Ein ENP beinhaltet maßgeblich
zwei Teile:
Teil 1: Bestands- und Potenzialanalyse
Darstellung von Energienutzung
und Energieverbrauch, Analyse der Energieversorgung und -infrastruktur,
Ermittlung der Einsparpotenziale für Strom und Wärme sowie der
Erzeugungspotenziale regenerativer Energien.
Teil 2: Konzeptentwicklung und Maßnahmenkatalog
Über einen Maßnahmenkatalog werden konkrete Schritte vorgeschlagen, die zudem unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten gewichtet werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Verwaltung holt mindestens drei Angebote ein und prüft die Zuschussfähigkeit.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des
Programms „BayernINVENT“ die Erstellung des ENP mit 70 % der Kosten. Die zu
erwartenden Gesamtkosten des ENP liegen unterhalb von 100.000 €. Durch die
Bezuschussung liegt der zu erwartende Eigenanteil bei knapp 30.000 €.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ ca.
100.000 |
bei
Sachkonto: 529101 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ ca.
70.000 |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 310090/56110031/529101
sind nicht vorhanden
Anlagen: