Betreff
Erstellung eines Energienutzungsplans für das Stadtgebiet Erlangen
Vorlage
31/213/2013
Aktenzeichen
III/31/WKB
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Erstellung eines Energienutzungsplans einzuholen und einen Antrag auf Bezuschussung beim Freistaat Bayern zu stellen. Mit Erhalt einer Förderzusage wird die Verwaltung beauftragt, weitere Schritte zur Bereitstellung notwendiger Haushaltsmittel in die Wege zu leiten. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen hat sich mit Beschluss des Stadtrats vom 08.12.2011 weitreichende Ziele zur zukünftigen Energieversorgung gesetzt: Bis zum Jahr 2030 soll die eine Hälfte des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, die andere Hälfte aus energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung. Bis 2050 ist eine vollständige Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien vorgesehen.

Zur Erreichung dieser Ziele müssen Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur Effizienzsteigerung und zum Einsatz erneuerbarer Energien ineinandergreifen.

Um die effektivsten Wege zum Erreichen dieser Ziele aufzuzeigen, wurde bereits eine zu 70 % durch das BayStMWIVT geförderte Studie in Auftrag gegeben, die die Entwicklung einer Strategie zum Erreichen der Klimaneutralität für den Gebäudesektor bis zum Jahr 2050 aufzeigt.
Auch die von Referat VI in Auftrag gegebene Studie zur Erstellung eines integrierten Konzepts der energetischen Stadtsanierung für den Stadtteil Büchenbach-Nord zielt auf langfristige Optimierungsmaßnahmen.

Eine ideale Ergänzung finden diese beiden Studien in der Erstellung eines Energienutzungsplans (ENP). Der ENP ist ein informelles räumliches Planungsinstrument für das Stadtgebiet Erlangen. Er stellt – vergleichbar dem Grundgedanken eines Flächennutzungsplans – die zukünftige energetische Entwicklung in Erlangen unter Einbeziehung des Bestandes systematisch dar. Er koordiniert die regionalen Energieressourcen, die einzelnen Energie-Projekte sowie die derzeitigen und zukünftigen Energieverbräuche und Siedlungsstrukturen in Form eines übergeordneten Gesamtkonzepts. Er bildet die Basis, um Energieeinsparung, Energieeffizienz und die Umstellung auf regenerative Energieträger aufeinander abzustimmen und kommunale Planungsziele für Bürger und Gewerbetreibende transparent zu machen.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ein ENP beinhaltet maßgeblich zwei Teile:

Teil 1: Bestands- und Potenzialanalyse

Darstellung von Energienutzung und Energieverbrauch, Analyse der Energieversorgung und -infrastruktur, Ermittlung der Einsparpotenziale für Strom und Wärme sowie der Erzeugungspotenziale regenerativer Energien.

Teil 2: Konzeptentwicklung und Maßnahmenkatalog

Über einen Maßnahmenkatalog werden konkrete Schritte vorgeschlagen, die zudem unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten gewichtet werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung holt mindestens drei Angebote ein und prüft die Zuschussfähigkeit.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Programms „BayernINVENT“ die Erstellung des ENP mit 70 % der Kosten. Die zu erwartenden Gesamtkosten des ENP liegen unterhalb von 100.000 €. Durch die Bezuschussung liegt der zu erwartende Eigenanteil bei knapp 30.000 €.

 

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ ca. 100.000

bei Sachkonto: 529101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€ ca. 70.000

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   310090/56110031/529101

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: