Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
IP-Nr. 552.500 |
Kostenstelle
310090 |
Produkt
5521 |
180.000
€ für |
Sachkonto
024202 |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung
IP-Nr. 552.502 |
Kostenstelle
310090 |
in Höhe von |
180.000
€ bei |
Produkt
5521 |
Sachkonto
024202 |
||
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1. Ressourcen
Zur Durchführung der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für
den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
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Im Investitionsbereich
stehen dem Fachbereich für die Gesamtmaßnahme zur Verfügung
(Planansätze)
Vorjahre 80.000 €
HHJ 2013 300.000 €
HHJ 2014 640.000 € |
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Teilabwicklung im Haushaltsjahr
2013
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Bisherige
Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe
von |
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Summe der bereits vorhandenen Mittel |
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Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter
Mittelbereitstellung) |
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
X
einmalig von
bis 31.12.2013
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis (Planansätze) 1.434.000 €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der
ökologische Zustand am Flusswasserkörper RE 183 „Seebach mit Nebengewässern +
Bimbach + Tiefenwaldgraben + Hirtenbach“ und hier speziell im Bereich des
Dechsendorfer Weihers soll gemäß den Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie
deutlich verbessert werden, was letztendlich auch mit einer nachhaltigen
Verbesserung der Gewässergüte im Dechsendorfer Weiher verbunden sein wird.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die bisher mäßige Gewässerstruktur ist durch
die Wiederherstellung eines naturnahen Laufes des Röttenbaches zu verbessern.
Die mäßige bzw. fehlende Durchgängigkeit ist durch einen naturnahen und
tatsächlich auch durchgängigen Bachlauf wieder herzustellen.
Am beplanten Gewässerabschnitt sind
Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder
Sohlgestaltung einschl. begleitender Maßnahmen umzusetzen. Weiter sind
Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.B. Gehölzentwicklung
und Herstellung oder Entwicklung von Hochstauden/Röhricht) sowie Maßnahmen zur
Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschl. der
Auenentwicklung zu fördern und zu etablieren.
Im neuen Röttenbach können zudem Nährstoffe,
Sedimente und auch Fische aus dem Einzugsgebiet des Dechsendorfer Weihers um
diesen herum ins Unterwasser des Weihers abgeleitet werden. Der Weiher ist dann
nicht mehr im Hauptschluss sondern im Nebenschluss und damit bewirtschaftbar,
was das Wasserregime anbelangt.
Damit der Röttenbach auch in den
Sommermonaten nicht trocken fällt, muss der Bewirtschaftungsverbund mit dem
Kleinen Bischofsweiher wieder aktiviert werden. Die Funktion als Retentionsraum
mit einem Rückhaltevolumen von rd. 100.000 m³ bleibt erhalten. Das
Speicherwasser soll neu für die zwingend notwendige Niedrigwasseraufstockung im
neuen Röttenbach in den Sommermonaten genutzt werden.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Entwurfsplanung (Bauentwurf) vom 30.01.2013 für das Vorhaben
„Gewässerökologische Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher – Wiederherstellung
Röttenbach“ wurde im UVPA am 12.03.2013 gemäß DA-Bau beschlossen.
Das notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren ist
eingeleitet. Dazu werden die Planunterlagen ab 28.03.2013 bei der Stadt
Erlangen und auch beim LRA Erlangen-Höchstadt öffentlich ausgelegt. Im Rahmen
der Auslegung von 4 Wochen können Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich
oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Über die Einwendungen muss dann im
Rahmen eines Erörterungstermins entschieden werden.
Der Antrag auf Zuwendungen des Freistaates Bayern wurde zur Fristwahrung
31.12.2012 bereits vorgezogen am 20.12.2012 gestellt. Beantragt wurde eine
Anteilsfinanzierung des Freistaates Bayern mit 65 % der Kosten, zuzüglich 10 %
Zuschlag, also insgesamt 75 %. Die Antragstellung war insofern fristbewährt,
als der Zuschlag von 10 % bis 31.12.2012 befristet ist.
Der Zuschussgeber hat zwischenzeitlich signalisiert, die Gesamtmaßnahme in etwa
zwei gleichen Hälften in den Jahren 2013 und 2014 zu fördern.
Gemäß vorliegender Kostenberechnung zum Bauentwurf vom 30.01.2013 sind
für die Maßnahme „Wiederherstellung Röttenbach“ Gesamtkosten einschl. 10 %
Baunebenkosten in Höhe von brutto 1.200.000 € zu veranschlagen. Gegenüber der Kostenschätzung
zum Vorentwurf vom 20.09.2011 ergeben sich damit Mehrkosten in Höhe von brutto
300.000 €.
Diese resultieren im Wesentlichen aus rd. 200.000 € für notwendige
Bentonit-Abdichtungen und Böschungsstabilisierungen aufgrund der angetroffenen
instabilen Baugrundverhältnisse (Ergebnis Baugrundgutachten) und rd. 100.000 €
für die notwendige Verlegung des Bachlaufes in den Endsee (Ausführung der
wasserseitigen Begrenzung als Spundwand mit Schloss) zusammen.
Der weitere Zeitplan geht von einem Abschluss des öffentlich-rechtlichen
Genehmigungsverfahrens (Rechtskraft des Bescheides) bis Ende Juli 2013 und
damit davon aus, dass Ausführungsplanung und öffentliche Ausschreibung zeitnah
bis Ende September 2013 erfolgen. Einem Baubeginn im Oktober/November 2013
steht damit aktuell nichts entgegen.
Anlagen: