Betreff
Fuß- und Radwegunterführung Kosbacher Damm, Änderung der Beleuchtung, Antrag aus der Bürgerversammlung "Alterlangen, Schallershof, Stadtrandsiedlung am 23.01.2013
Vorlage
66/203/2013
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

In der Bürgerversammlung „Alterlangen, Schallershof und Stadtrandsiedlung“ vom 23.01.2013 wurde eine permanente Beleuchtung der Fuß- und Radwegunterführung unter dem Kosbacher Damm zur Steinforststraße beantragt.

Die Verwaltung schlägt vor, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Einfahrtsbereichen eine permanent betriebene Tunnelbeleuchtung anzubringen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Verbesserung der Verkehrs- und Schulwegsicherheit im Bereich der Unterführung Kosbacher  Damm zwischen Steinforststraße und Schulzentrum West.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Installation einer permanenten Tunnelbeleuchtung zur Reduzierung der Adaptationsstrecken im Bereich der Ein- und Ausfahrten.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erarbeitung eines Beleuchtungskonzeptes und Beleuchtungsplanung sowie anschließend Ausschreibung und Realisierung der permanenten Beleuchtung.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten einschl.
Planung:

7.500,- €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


 

Sachbericht

In der o.g. Unterführung ist im Bestand eine 65W Leuchtstofflampe installiert, die an das Straßenbeleuchtungsnetz angeschlossen ist und somit gleichzeitig mit der Straßenbeleuchtung ein- bzw. ausgeschaltet wird. Zusätzlich zur Unterführungsbeleuchtung sind auch vor und nach der Unterführung Beleuchtungsanlagen des Fuß- und Radweges vorhanden, so dass Straßenbeleuchtung in den Abend- und Nachtstunden als ausreichend dimensioniert einzustufen ist.

Auf Grund der geringen Unterführungslänge (ca. 20 m), der Geometrie der Unterführung (gerade) und des natürlichen Lichteinfalles ist eine permanente Beleuchtung der Unterführung grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Auch die Charakteristik des Verkehrsweges stellt keine besondere Konfliktsituation dar, die eine permanente Beleuchtung der kurzen Unterführung erforderlich machen würde.

Ungeachtet dessen sind jedoch am Anfang und Ende sog. Adaptationsstrecken zur Anpassung des Auges an die geänderten Lichtverhältnisse vorhanden. Die innerhalb dieser Adaptationsstrecken vorhandenen dunkleren Bereiche können durch die Installation von entsprechenden starken und permanent betriebenen Leuchten verbessert, jedoch nicht vollständig beseitigt werden.

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie im Interesse der Schulwegsicherheit wird von den Sicherheitsbehörden eine permanente Beleuchtung der Unterführung befürwortet.

Die Installation einer permanenten Beleuchtung wurde durch die Verwaltung geprüft und ist grundsätzlich möglich. Wegen der erforderlichen permanenten Stromversorgung ist eine neue Stromleitung zu verlegen. Aus Gründen der Energieeffizienz sollten LED Tunnelleuchten eingesetzt werden. Die voraussichtlichen Investitionskosten für diese Maßnahmen werden incl. Planungskosten grob auf ca. 7.500,- € incl. MWSt. geschätzt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind derzeit nicht vorhanden und müssten zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

Anlagen:        Übersichtslageplan (Anlage 1)
                        Bilddokumentation Ansicht Nord und Süd (Anlage 2)

                        Antrag aus der Bürgerversammlung (Anlage 3)