Die Verwaltung wird beauftragt, auf den städtischen Grundstücken Fl.-Nr. 463/21 sowie anteilig auf
463/16 und 459/2 im Buckenhofer Weg eine Bebauung mit Plätzen für eine Kinderkrippe (36 Kinder) in eigener Bauträgerschaft voranzubringen.
Verpflichtungen
hieraus dürfen nur unter dem Vorbehalt des genehmigten Haushaltsplans 2013
eingegangen werden.
Evtl. zusätzlich
notwendige Finanzmittel für das Finanzplanjahr 2014 sind bei Referat II zum
Haushalt anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ausweitung des Betreuungsangebotes in Bruck für Kinder im Alter von 0-3
Jahren
(zur ausführlichen Bedarfseinschätzung wird auf die MzK 512/075/2012 verwiesen)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen
zu erzielen?)
Umsetzung des Bauvorhabens durch das städtische Gebäudemanagement
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Wie in der MzK 512/075/2012 ausführlich erläutert, wurde für das Krippenausbauvorhaben die Johanniter Unfall-Hilfe e.V. als Betriebsträger in einem Auswahlverfahren ausgewählt. Die Johanniter Unfall-Hilfe e.V. wollte das Bauvorhaben bis Ende dieses Jahres gemeinsam mit einem Bauträger umsetzen. Ein Eigenbau kam für den Verein nicht in Frage.
Aus verschiedenen Gründen verfolgt der Bauträger das Vorhaben nicht weiter. Die Johanniter Unfall-Hilfe hat versucht, einen anderen Bauträger zu finden, was nicht gelang.
Durch Klärung dieser Sachverhalte kam es zu zeitlichen Verzögerungen, sodass als einzig noch verbleibende Möglichkeit in Betracht kommt, den Bau durch die Stadt Erlangen selbst mit anschließender Vermietung an den Betriebsträger umzusetzen. Das Kita-Grundstück bleibt demnach gänzlich in städtischem Eigentum. Auch dem Subsidiaritätsprinzip wird hiermit nachgekommen.
Die umfangreichen Planungen und Vorbereitungen sind mit verschiedenen Fachämtern aufgrund der Grundstücksanforderungen abzustimmen.
Als Fertigstellung des Bauwerks wird Jahresende 2014 angestrebt, um die Fördermittel nach dem verlängerten Sonderinvestitionsprogramm noch in Anspruch nehmen zu können.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Baumaßnahme ist mit JHA-Gutachten vom 13.10.2011 und
Stadtratsbeschluss vom 27.10.2011 in die Priorisierungsliste für den
Krippenausbau aufgenommen worden, sodass Finanzmittel im städtischen Haushalt
reserviert sind. Aufgrund des Eigenbaus ist jedoch der sonst auf den Träger
fallende Eigenanteil den städtischen Ausgaben hinzuzurechnen. Diesen
Mehrausgaben bei den Investitionskosten stehen bei Vermietung an einen
Betriebsträger laufende Ausgaben |
||
Investitionskosten: |
ca. 1.550.000,- € 1) siehe Hinweis |
bei
IP-Nr. 365F.neu |
Ausstattungskosten: |
ca. 96.000,- € 2) siehe Hinweis |
bei
IP-Nr. 365F.neu |
Folgekosten: |
ca. 255.000,- € |
bei
Sachkonto 530101 |
|
||
Korrespondierende
Einnahmen |
||
Staatl.
Investitionskostenförderung |
ca. 842.500,- € |
bei
IP-Nr. 365F.neu |
Staatl. Ausstattungskostenförderung |
45.000,- € |
bei
IP-Nr. 365F.neu |
Staatl. Betriebskostenförderung für 36 neue Krippenplätze (ab 2015 jährlich) |
ca. 127.500,- € |
bei
Sachkonto 414101 |
Laufende |
Noch nicht 3) siehe Hinweis |
|
1) Die zuwendungsfähigen Kosten sind für 36 Plätze entsprechend des aktuellen Kostenrichtwerts pauschal mit ca. 1,2 Mio zu veranschlagen. Die Kostendifferenz ergibt sich dadurch, dass GME mit dem inzwischen bei Neubauten üblichen Passivhausstandard plant sowie (die bei dieser Maßnahme höheren) Aufwendungen für Erschließungsmaßnahmen grundsätzlich in den zuwendungsfähigen Kosten nicht enthalten sind.
2) Die Ausstattungskosten setzen sich zusammen aus den
voraussichtlichen Kosten für
bewegliches Mobiliar (Gruppenräume) in Höhe von 45.000 € und den von Amt 24/GME
geschätzten Kosten für Küchen-, Garderoben- und sonstigen Einbauten in Höhe von
51.000 €.
3) Durch die
Vermietung an den Betriebsträger werden zusätzlich Einnahmen erzielt, für die
der Betriebsträger üblicherweise einen Zuschuss erhalt. Die Höhe der
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind zum Teil vorhanden auf IP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Im laufenden und in den folgenden Haushaltsjahren können zur Deckung folgende Haushaltsmittel herangezogen werden:
ca. 100.000 €, die bereits bei IP-Nr. 365D.880 veranschlagt waren für eine andere Maßnahme, die nicht realisiert werden kann, weil ein Bauträger zurückgezogen hat (Lebenshilfe/Anderlohrstraße),
ca. 630.000 €, die bereits bei IP-Nr. 365D.880 veranschlagt waren, für den Fall, dass die Kinderkrippe im Buckenhofer Weg in freier Trägerschaft mit 24 Plätzen realisiert worden wäre.
ca. 300.000 €, die bereits bei IP-Nr. 365D.880 veranschlagt waren für eine andere Maßnahme, deren Investitionskosten sich aufgrund einer Verschiebung der Platzzahl (von 30 Plätzen auf 18 Plätze) reduziert haben (Grimmer).
Inwieweit zusätzliche Haushaltsmittel zur Deckung herangezogen werden können, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden, da bei einigen wenigen Projekten die Umsetzung noch nicht sicher ist.
Ein Nachteil im Hinblick auf die angestrebte Versorgungsquote ergibt sich durch die Veränderung bei den Maßnahmen nicht.
Über evtl. benötigte Haushaltsmittel für 2013 wird zu gegebener Zeit eine Bereitstellung von Mitteln beantragt.
Anlagen: Aufmaß Bestandsfläche
Grobkostenschätzung von AMT 24/GME