Betreff
Entwurfsplanung Umgestaltung Wasserturmstraße
Vorlage
66/202/2013
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

 

Der Bau- und Werksausschuss beschließt:

 

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Umgestaltung der Wasserturmstraße

 

            -1 Lageplan                                        Plan - Nr. 2-1301.1                M 1:250

            -1 Höhenplan                                     Plan - Nr. 2-1301.3                M 1:500/50

            -1 Regelquerschnitt km 0+  20,00     Plan - Nr. 2-1301.4.1             M 1:50

            -1 Regelquerschnitt km 0+120,00     Plan - Nr. 2-1301.4.2             M 1:50

 

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Zentren“ soll im Jahr 2013 die Wasserturmstraße ausgebaut werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In Fortführung des UVPA-Beschlusses vom 20.11.2012 zur Gestaltungsplanung wurde von der Verwaltung die Entwurfsplanung für die Umgestaltung der Wasserturmstraße erarbeitet.

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind in den aufgehängten Plänen dargestellt. Die Oberflächenbefestigung wurde im Rahmen eines Bemusterungstermins den Mitgliedern des UVPA am 19.02.2013 vorgestellt (siehe Anlage 5).

Demzufolge kommt als Oberflächenbefestigung für den verkehrsberuhigten Bereich die helle Ausführung des Pflastersteins Via Castello (Farbe Dolomit Nr. 9) in zwei verschiedenen Steinformaten zur Ausführung:

-       Seitenbereiche („Gehweg-“ und Parkplatzbereiche)          Betonpflasterstein 25/25/10 cm

-       Bereich zwischen den Bordsteinen („Fahrbahnbereich“)    Betonwürfelstein   16/16/14 cm.

Für die Seitenbereiche wurde aus Kosten- und Unterhaltsgründen der großformatigere Pflasterstein gewählt.

Die öffentliche Platzfläche im Bereich des Eingangs zum Theater/Redoutensaal, zum Schlossgarten und zum Botanischen Garten wird mit eben bearbeitetem Granitgroßsteinpflaster ca. 16/16/16 cm, Fuge aus Splitt, befestigt.

Im Zuge der Umgestaltung der Wasserturmstraße erfolgt auch die Umgestaltung des
Theaterinnenhofs, wobei die Flächenbefestigung und die Innenhofbeleuchtung den verwendeten Materialien des angrenzenden öffentlichen Platzbereichs entsprechen. Die hierfür anfallenden Kosten werden zu 100% von GME (Markgrafentheater) übernommen und sind in den u.a. Investitionskosten nicht enthalten.
Die Verkehrsflächen werden in ungebundener Pflasterbauweise hergestellt.

Das Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe gesammelt und der städtischen Kanalisa-tion zugeführt.

Die bestehende Straßenbeleuchtung in der Wasserturmstraße wird an die neue Straßenplanung angepasst und erweitert.

Die Beleuchtung der Wasserturmstraße erfolgt mit den im Altstadtbereich typischen dekorativen Wandleuchten. Zur Energieeinsparung werden im Straßenabschnitt zwischen Hauptstraße und dem Platzbereich vor dem Theater Natriumdampfhochdrucklampen eingesetzt.

Die Beleuchtung des Platzbereiches vor dem Markgrafentheater/Redoutensaal erfolgt zur gestalterischen Aufwertung mittels sog. Lichtstelen in unterschiedlichen Höhen, die mit LED Leuchten ausgestattet sind. Weiterhin sind im Platzbereich auch Bodenstrahler als Effektbeleuchtung vorgesehen.

Zur Effektbeleuchtung in der Wasserturmstraße werden im Bereich der Einmündung Schiffstraße ebenfalls Lichtstelen installiert.

Die Straßenbeleuchtung, Lichtstelen und Bodenstrahler sind in den Plänen dargestellt.

Das Straßenbeleuchtungskabelnetz im Ausbaubereich wird den Erfordernissen entsprechend erweitert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.

Es ist vorgesehen die Baumaßnahme im II. Quartal auszuschreiben und zu vergeben.

Der Baubeginn zum Ausbau der Wasserturmstraße ist nach Beendigung der Bergkirchweih für Anfang Juni 2013 geplant. Die Baumaßnahme soll in zwei Bauabschnitten abgewickelt werden:

     - BA I              Wendebereich Redoutensaal/Markgrafentheater bis Schiffstraße

     - BA II             Schiffstraße bis Hauptstraße

Der Ausbau soll unter Vollsperrung des jeweiligen Bauabschnitts erfolgen, wobei die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke für Fußgänger und Lieferverkehr erhalten bleibt.

Für den gesamten Ausbaubereich der Wasserturmstraße sind KAG-Beiträge (ABS) in Höhe von ca. 455.000,- € nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Erlangen von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu erheben, wobei die Mehrkosten, die durch die besondere Lichtgestaltung hervorgerufen werden, nicht auf die Anlieger umgelegt werden.

Entsprechend dem Beschluss des UVPA vom 20.11.2012 wird die Wasserturmstraße nach erfolgtem Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert. Damit ist sie auch als verkehrsberuhigter Bereich im Sinne der ABS zu klassifizieren, sodass der Anliegeranteil nach der derzeit geltenden ABS generell 70% (Randsteine nur 50%) beträgt.

Für die Maßnahme werden Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 60% der zuwendungsfähigen Kosten im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Zentren“ beantragt.

Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt, sämtliche Anlieger der Wasserturmstraße und der angrenzenden Schiff- und Apfelstraße mit einem Informationsschreiben rechtzeitig (bis Anfang/Mitte April 2013) über den genauen Ablauf der Baumaßnahme zu informieren. Weiterhin werden den Eigentümern der beitragspflichtigen Grundstücke der Wasserturmstraße im Zuge dieser Information die voraussichtliche Höhe der Ausbaubeiträge mitgeteilt. Zusätzlich werden die Informationen zur Baumaßnahme wie gewohnt im Internet zur Verfügung stehen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten: (für die öffentlichen Verkehrsflächen)

 

ca. 700.000,-€

 

bei IPNr.: 541S.30

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Jährliche Unterhaltskosten:
Beleuchtung   ca. 2.700,- €
Straßenbau     ca. 3.500,- €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

 

 

- Straßenausbaubeiträge

ca. 455.000,-€

bei IPNr.: 541S.30EP

- Zuwendungen
  Programm „Aktive Zentren“

ca. 150.000,-€

 

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541S.30

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RPA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 


                                                                                                          6.03.2013, gez. Deuerling

Anlagen:        Übersichtslageplan (Anlage 1)

                        Lageplan (Anlage 2)

                        Regelquerschnitt 1+2 (Anlage 3+4)

                        Photo Bemusterung (Anlage 5)