- Die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag werden gebeten sich dafür einzusetzen, dass die kommunale Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungskonzessionsrichtlinie ausgenommen wird.
- Hilfsweise werden die vorgenannten Adressaten gebeten sich dafür einzusetzen, dass die Kommunen weiterhin frei entscheiden können, ob sie selbst oder über ein städtisches Unternehmen die Bürger mit Trinkwasser versorgen.
- Die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag werden gebeten, das bisher im Landesentwicklungsprogramm enthaltene Ziel „Die öffentliche Wasserversorgung soll als essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung bleiben.“ auch in das neue Landesentwicklungsprogramm zu übernehmen.
- Der Fraktionsantrag Nr. 022/2013 der ÖDP ist damit abschließend bearbeitet.
Die EU-Dienstleistungskonzessionsrichtlinie unterwirft erstmalig die Dienstleistungskonzessionen dem EU-Vergaberecht. Dies sorgt für starke Beunruhigung vor allem im kommunalen Wasserbereich. Gefordert wird von allen kommunalen Spitzenverbänden, dass die Entscheidung darüber, ob die Wasserversorgung in öffentlicher Hand bleibt, allein bei den Kommunen liegen darf. Diese Forderung unterstützt die Stadt Erlangen mit der Resolution.
In der Neufassung des Landesentwicklungsprogrammes ist der Passus „Die öffentliche Wasserversorgung soll als essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung bleiben.“ nicht mehr ausdrücklich enthalten. In der Begründung wird auf den im Landesentwicklungsprogramm enthaltenen Bezug zur Bayerischen Verfassung verwiesen.
Zur Klarstellung und zur Verdeutlichung der Bedeutung wird die ausdrückliche Benennung auch in der Neufassung des Landesentwicklungsprogrammes für notwendig erachtet.
Anlagen: Fraktionsantrag der ÖDP
Sitzungsvorlage UVPA Nr. III/052/2013 vom UVPA 19.02.2013