Betreff
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz (GSB) GSB-Bericht 2012
Vorlage
EBE/006/2013
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2012 hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient. 


Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) § 64 sowie des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) Art. 38 haben Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 m3 Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen.

Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben (§ 65 WHG), die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in den Betrieben und Kommunen zu überwachen, beratende Funktionen auszuüben und einen jährlichen schriftlichen Bericht an den Gewässerbenutzer zu erstellen.

Die Bestellung des Werkleiters des EBE zum Gewässerschutzbeauftragten erfolgte mit
Schreiben vom 06. Februar 2003 entsprechend den Aufgaben nach § 21 b WHG a. F. mit Wirkung zum 01. April 2003.

 

Im Vollzug des v.g. konnten im Wirtschaftsjahr 2012, d.h. vom 01.01.2012 bis 31.12.2012, keine Verstöße des Benutzers bezüglich der gemäß Wasserrecht obliegenden Pflichten festgestellt werden.

 

Die Ergebnisse der Eigenüberwachung sowie die Betriebswerte 2012 sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.

 

Der für das Jahr 2012 ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 19,91 % über dem Vorjahreswert von 16,84 % und somit unter der 25 %-Grenze gemäß Wasserrecht.

 

Aufgrund des Anstiegs des ermittelten Fremdwasseranteils von 14,69 % in 2010 über 16,84 % in 2011 auf 19,91 % in 2012 wird für das Jahr 2013 ein Fremdwassermessprogramm empfohlen.

 

Bezüglich der Zielsetzungen und durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen hinsichtlich der weiteren Steigerung der Umweltleistung wird auf die Seiten 41/42 der Umwelterklärung 2012 verwiesen.

 

Auf die diesbezüglichen Vorlagen in gleicher Sitzung wird verwiesen.

 


Anlagen:        Jahresbericht Eigenüberwachung

                        Jahresbericht Betriebswerte ARA