Betreff
Prüfung der Nutzung und Auslastung des Jugendhauses West ÖDP-Fraktionsantrag Nr. 009/2013 vom 30.01.2013
Vorlage
511/050/2013
Aktenzeichen
IV/51/511/SWI
Art
Beschlussvorlage

Mit der Bearbeitung der aufgeworfenen Fragen ist der Fraktionsantrag der ödp Nr. 009/2013 abschließend bearbeitet.


Sachbericht.:

Das Jugendhaus-West, eine Einrichtung des Stadtjugendamtes Erlangen, wurde im Oktober 1999 in Betrieb genommen. Das Haus mit insgesamt etwa 250 qm Nettogeschossfläche war ursprünglich als eine Mischung aus „kleinem Jugendzentrum“, offenes Haus der Jugendsozialarbeit, Möglichkeiten von selbstverwalteten Aktivitäten bis hin zur privaten Nutzung von im Haus aktiven Jugendlichen überlegt. Diese Überlegungen waren sehr optimistisch, die angedachte Nutzung hat sich so in die Praxis nicht umsetzen lassen. Das Jugendhaus-West wird seit mehr als 10 Jahren ausschließlich als offener Treff der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII betrieben.

2011 war das Jugendhaus an 203 Tagen geöffnet und hatte insgesamt etwa 6430 Besucherinnen und Besucher. Neben dem offenen Treff  werden im Haus Projekte, Gruppenangebote und Veranstaltungen angeboten bzw. bei stadtteilübergreifenden Aktivitäten mitgearbeitet. Eine beispielhafte, nicht vollständige Auflistungen von Aktivitäten sind:  Mädchentreff, Nachtbasketball, Ferienfahrten, Klettertreff, Umbau eines Bauwagens in ein mobiles Jugendcafe mit Solaranlage, Realisierung des Berchfilms, Skatercontest auf der Anlage gleich neben dem Jugendhaus, etc. Im Jugendhaus arbeiten drei sozialpädagogische Fachkräfte, zwei in Vollzeit und eine in Teilzeit.

Der Aufgabenbereich der offenen Jugendsozialarbeit wurde im vergangen Jahr ausführlich im Jugendhilfeausschuss vorgestellt, es wird hier auf Wiederholung verzichtet.

 

 

 

Zu den einzelnen Punkten des Fraktionsantrags:

 

Öffnungszeiten und Aktivitäten des Jugendhauses:

Das Jugendhaus-West hat für den offenen Treff regelmäßig folgende Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag jeweils von 16:00 bis 21:00 Uhr, Dienstag und Freitag von 16:00 bis 20:00 Uhr. Der Mittwoch ist für Aktionen und Projektaktivitäten, sowie für Besprechungszeiten und Büroarbeit vorgesehen. Aufgrund einer seit Dezember 2012 unbesetzten Ganztagesstelle musste das Jugendhaus seine Öffnungszeiten der personellen Situation anpassen. Am Dienstag und Freitag wird vorübergehend bis zur Wiederbesetzung der Stelle, das Verfahren läuft, kein offener Treff angeboten. Am Dienstag werden Einzelprojekte, am Freitag Hallensport und andere Aktionen angeboten. Weiter nutzt die Chance 8,9plus den Dienstag für Jugendliche aus dem Wohnumfeld Büchenbach West, soweit hierzu Bedarf besteht. Der Mittwoch bleibt unverändert. Diese Einschränkung in den Öffnungszeit des offenen Treffs könnten minimiert werden, wenn die Jugendsozialarbeit über einen Springer, wie zu den vergangen Haushalten durch das Jugendamt gefordert und angemeldet, verfügen würde.  Auch beim Haushalt 2013 wurde dieser Personalantrag des Jugendamtes abgelehnt.

 

Vermietungen/ Überlassungen:

Vermietungen gestalteten sich von Anfang an problematisch. Es gab immer wieder  erhebliche Probleme und Beschädigungen, die sich nicht immer gütlich beilegen ließen. So wurde bereits 2003 entschieden, nicht mehr an Jugendliche zu vermieten. Vermietungen an Erwachsene nahmen im Verlauf stark zu, die Nutzer kamen aus dem gesamten regionalen Raum und hatten wenig Bezug zu Erlangen. Die Vermietung mit den notwendigen Begleitmaßnahmen war sehr zeitintensiv und in Anbetracht der fehlenden personellen Ressourcen nicht weiter leistbar. Hierzu waren Bereitschaftsdienste und auch Einsätze notwendig, da es aufgrund von technischen Schwierigkeiten immer wieder Hilfeleistungen  eines Mitarbeiters des Jugendhauses vor Ort erforderlich machte, nachts und an Wochenenden. Die Vermietung ist per se keine Aufgabe des Jugendamtes und so wurden die Vermietungen auf punktuelle Vermietungen stark reduziert.

 

Übergangsweise Nutzung als Ersatz für das geplante Bürgerhaus:

Im Rahmen eines Architektenwettbewerbs wurden für das Jugendhaus West ca. 700 qm Nutzfläche geplant. Die Realisierung des Hauses erfolgte aus finanziellen Gründen mit einer starken Reduzierung auf etwa 260 qm Nutzfläche ebenerdig, ohne Keller. Schon alleine diese Beschränkung macht deutlich, dass das Jugendhaus West schon aus räumlichen Voraussetzungen nicht für eine „Ersatznutzung“ für Bereiche des geplanten Bürgerhauses in Frage kommt. Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten werden intensiv genutzt, es gibt keinerlei Leerstände oder Platzreserven. Eine Reduzierung der Fläche zur einer anderen Nutzung würde die Arbeit der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII gefährden. Das Jugendamt lehnt deshalb eine solche Nutzung ab.

 

Vermietungen an Jugendliche:

In den ursprünglichen konzeptionellen Überlegungen war bei der Vermietung ausschließlich an Jugendliche aus dem Gebiet Büchenbach West gedacht. Jugendliche, die sich in dem Haus ehrenamtlich engagieren und sich hier wie in einem selbstverwalteten Jugendzentrum, Schwerpunkt der Arbeit nach § 11 SGB VIII – Jugendarbeit, einbringen, sollten die Räume kostenfrei „mieten“ können. Diese Überlassung, wie z.B. zu einer Geburtstagsfeier sollte u.a. als Anreiz für eine regelmäßige ehrenamtliche Mitarbeit so quasi als Dankeschön fungieren. Weiter bestand die Idee, das Jugendhaus West in einem Trägerverein von Jugendlichen und ehemaligen Jugendlichen zu überführen. Über Vermietungen wären dann Erträge erwirtschaftet worden, die im Haus für Angebote verwendbar gewesen wären.

Die Erfahrungen der Vermietung an Jugendliche in der Vergangenheit zeigten, dass dies bei der notwendigen Ausrichtung auf Jugendsozialarbeit nicht vereinbar war. Das Stadtjugendamt lehnt eine Vermietung des Jugendhauses West an Jugendliche ab und sieht in diesem Bereich, sollte es hier einen Bedarf geben, die Jugendclubs und Träger der Jugendarbeit gefordert.

 

Anlagen:        keine