Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt auf der Grundlage des im BWA am 10.05.2011 beschlossenen Bedarfsplanes für Fahrbahndeckenerneuerungen das aufgestellte und vorabgestimmte Deckenerneuerungsprogramm 2013 gemäß DA Bau.
Amt 66 wird beauftragt,
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie wirtschaftliche Erhaltung der Verkehrswege.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Beschluss des Arbeitsprogrammes
des Amtes 66 über
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringung einer neuen Asphaltdecke mit dem dadurch bedingten Ausschluss der Straßenausbaubeitragssatzung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
1.100.000,- € |
bei
Sachkonto: 522.102 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522102
sind nicht vorhanden
Sachbericht
1. Allgemeines:
Das öffentliche Straßennetz der Stadt Erlangen stellt ein Anlagevermögen von erheblichem Wert dar, dessen Verpflichtung zur Erhaltung nach diversen gesetzlichen Regelungen (GO, BayStrWG) besteht. Die Erhaltungspflicht wird wesentlich konkretisiert durch die bundesrechtlich geregelte Verkehrssicherungspflicht, aus der sich die zivilrechtliche Haftung des Straßenbaulastträgers für Schäden nach dem bürgerlichem Gesetzbuch § 828 (Schadensersatzpflicht), § 836 (Haftung bei Einsturz) sowie § 839 (Amtspflichtverletzung) und eine strafrechtliche Verantwortung der jeweils zuständigen Person ableitet.
Um den vorgenannten Vorgaben
gerecht zu werden, hat sich in der Vergangenheit
2. Maßnahmen 2012:
Entsprechend dem im BWA vom 27.03.2012 beschlossenen Arbeitsprogramm konnten anhand der zur Verfügung gestellten HH-Mittel im Jahr 2012 insgesamt ca. 35.250 m² Straßenflächen mit einem Kostenaufwand von ca. 824.500,- € in einen nachhaltig verkehrssicheren Zustand versetzt werden.
Dabei wurden Deckenerneuerungen in der
- Erlanger Straße, Brückenstraße, Herzogenauracher Straße,
Karl-May-Straße
zw. Erlanger Straße Hsnr. 8und Klosterwaldstraße,
- Eltersdorfer Straße zw. Tucherstraße und Hausnummer 66a,
- Tucherstraße zw. Eltersdorfer Straße und Pömerstraße,
- Kreuzung Artilleriestraße / Kurt-Schumacher-Straße,
- Kreuzung Hartmannstraße / Luitpoldstraße,
- Koldestraße und Karl-Zucker-Straße zw. Reinigerstraße und
Paul-Gossen-Straße,
- Sieglitzhofer Straße und Venzoneplatz zw. Ritzerstraße und
Hausnummer 28,
- Kosbacher Damm / Abfahrt Nord Adenauerring,
- Sylvaniastraße zw. Gostenhofer Straße und Kraftwerksstraße,
- Adenauerring zw. Mönaustraße und Nahversorgungszentrum,
- Egerlandstraße zw. Erwin-Rommel-Straße und Stettiner Straße
- Pappenheimer Straße
- Kurt-Schumacher-Straße zw. Christian-Ernst-Straße und
Elisabethstraße
durchgeführt.
Des Weiteren wurde zwischen Steudach und Frauenaurach der Verbindungsweg von der Straße Sankt Michael zur Gaisbühlstraße mit einer Tragdeckschicht inklusive der Aufbereitung der Schottertragschicht in einem Umfang von ca. 1.400 m² mit einem Kostenaufwand von ca. 27.000,- € saniert.
Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung 2012 = ca. 0,85 Mio. €.
3. Maßnahmen 2013:
Aufgrund des aktuell vorhandenen Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der im Jahr 2007 im Rahmen der Bilanzerstellung zur Doppik flächendeckend durchgeführten messtechnischen und visuellen Zustandserfassung und –bewertung, beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im Jahre 2013 Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.
Straße |
Fläche |
Kostenumfang |
Mozartstraße zw. Gebbertstraße und Schellingstraße
(Anlage 1) |
1.000 m² |
17.000,- € |
Theodor-v.-Zahn-Straße
zw. Hausnr. 13 u. 15 |
250 m² |
6.000,- € |
Österreicher Straße zw. Schenkstraße und Am Röthelheim
(Anlage 2) |
700 m² |
11.000,- € |
Memelstraße zw. Nürnberger Straße und Zeppelinstraße
(Anlage 3) |
1.900 m² |
47.500,- € |
Rennesstraße zw. Lange Zeile und Eskilstunastraße
(Anlage 4) |
1.500 m² |
37.500,- € |
Kreuzung Frauenauracher Straße / Büchenbacher Damm bis FULSA (Anlage 5) |
5.000 m² |
130.000,- € |
Wiener Straße zw. Bruckweiherstraße und Hüttendorfer Straße (Anlage 6) |
2.800 m² |
70.000,- € |
Berner Straße zw. Osloer Straße und Budapester Straße
(Anlage 7) |
1.000 m² |
25.000,- € |
Budapester Straße zw. Londoner Straße und Wiener Straße (Anlage
7) |
1.800 m² |
45.000,- € |
Dorfstraße zw. Frauenauracher Straße und Steudacher Straße (Anlage 8) |
5.800 m² |
145.000,- € |
Weisendorfer Straße Ortsdurchfahrt
(Anlage 9) |
3.800 m² |
111.000,- € |
Dechsendorfer Straße zw. Martinsbühler Straße und Dechsendorfer
Damm (Anlage 10) |
3.000 m² |
105.000,- € |
Kreuzung Münchener Straße / Parkplatzstraße |
2.000 m² |
50.000,- € |
Frauenauracher Straße zw. Dorfstraße und FULSA
(Anlage 12) |
5.000 m² |
150.000,- € |
Fuchsengarten zw. Engelstraße und Hausnr. 4 |
2.000 m² |
50.000,- € |
Gesamtumfang |
37.550 m² |
1.000.000 ,- € |
Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen ist es im Vorgriff zudem erforderlich, Schadensbeseitigungen im Straßenoberbau (u. a. zahlreiche massive Straßeneinbrüche auf den Erneuerungsabschnitten) in einer Größenordnung von ca. 100.000,- € auszuführen.
Einbauvariante
lärmoptimierter Fahrbahnbeläge:
Für die oben genannten Straßen
wurde im Vorfeld auch die Möglichkeit für den Einbau lärmoptimierter
Fahrbahnbeläge überprüft. Hierbei wurden
Die Verwaltung kommt nach Abwägung der Kriterien zu dem Schluss, dass aufgrund der bisher fehlenden Langzeit- und Dauerhaftigkeitserfahrungen (geringere Wirkungs- und Nutzungsdauer, fehlende Langzeitentwicklung der Lärmreduzierung) sowie den baulichen Zwangspunkten – Kreuzungsbereiche (primäre Lärmentwicklung durch Bremsvorgänge sowie An- und Abfahrtslärm, erhöhte Anfälligkeit auf Schubbeanspruchungen) – und der damit verbundenen untergeordneten Rolle des Reifen-Fahrbahn-Geräusches der Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge nach derzeitigem Stand der Technik nicht befürwortet wird.
Ein Einbau
18,- € /m² führen, was eine Kostensteigerung in Höhe von ca. 125.000,- € bedeutet.
Einbauvariante
aufgehellte Fahrbahnbeläge:
Darüber hinaus wurde auch der Einbau optisch hellerer
Asphaltdeckschichtbeläge im Innenstadtbereich
geprüft.
Mit dem Einbau von helleren Asphaltbelägen soll zum einen
Allerdings ist bei der Herstellung
Aufgrund ihrer geographischen Lage (kein Innenstadt Bezug)
ist bei keiner der oben
genannten Straßen in
Nach den Mittelbereitstellungen für den HH 2013 kann das Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2013 aus dem Ergebnishaushalt doppikkonform finanziert werden.
o
vorgesehener Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung 2013 somit: ca.
1,10 Mio €.
Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und ESTW sowie dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen als auch abschließender Untersuchungen bezüglich der bautechnischen Durchführbarkeit der vorgesehenen Sanierungsmethode.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund des weiterhin vorhandenen erheblichen Rückstaues an Erneuerungen eine Verdoppelung erforderlich sein müsste, um der gesetzlichen Erhaltungspflicht auch nur annähernd nachkommen zu können.
4. Ausblick:
Im Rahmen der Zustandsbewertung
2007 wurde ein Erneuerungsbedarf von 52
% der Fahrbahnen verkehrswichtiger Straßen festgestellt, der Bedarf bei
untergeordneten Straßen lag bei 25 %.
Mit den seit 2007 zur Verfügung gestellten Mitteln sowie den außerplanmäßigen zusätzlichen Mitteln aus dem
Konjunkturprogramm II der Bundesregierung Deutschland konnten bisher ca. 26 %
Die
Bei der vorliegenden Sanierung von Fahrbahndecken kann man in Abhängigkeit des vorhandenen Fahrbahnaufbaues sowie der Verkehrsbelastung von einer Haltbarkeit von ca. 12 – 18 Jahren ausgehen.
Anlagen: Anlage 1 – 13 (Schwarzeinfärbung = Abschnitt Deckenerneuerung)