Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt auf der Grundlage des im BWA am 10.05.2011 beschlossenen Bedarfsplanes für Fahrbahndeckenerneuerungen das aufgestellte und vorabgestimmte Deckenerneuerungsprogramm 2013 gemäß DA Bau.

Amt 66 wird beauftragt, die Maßnahmen abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2013 durchzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie wirtschaftliche Erhaltung der Verkehrswege.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beschluss des Arbeitsprogrammes des Amtes 66 über die erforderlichen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen im Jahre 2013 gemäß DA Bau.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringung einer neuen Asphaltdecke mit dem dadurch bedingten Ausschluss der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

1.100.000,- €

bei Sachkonto: 522.102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   660290 / 54121066 / 522102

                               sind nicht vorhanden

Sachbericht

 

1. Allgemeines:

Das öffentliche Straßennetz der Stadt Erlangen stellt ein Anlagevermögen von erheblichem Wert dar, dessen Verpflichtung zur Erhaltung nach diversen gesetzlichen Regelungen (GO, BayStrWG) besteht. Die Erhaltungspflicht wird wesentlich konkretisiert durch die bundesrechtlich geregelte Verkehrssicherungspflicht, aus der sich die zivilrechtliche Haftung des Straßenbaulastträgers für Schäden nach dem bürgerlichem Gesetzbuch § 828 (Schadensersatzpflicht), § 836 (Haftung bei Einsturz) sowie § 839 (Amtspflichtverletzung) und eine strafrechtliche Verantwortung der jeweils zuständigen Person ableitet.

Um den vorgenannten Vorgaben gerecht zu werden, hat sich in der Vergangenheit die Fahrbahndeckensanierung (Fräsen + Erneuerung der Fahrbahndecke) als kostengünstige und wirtschaftliche Instandhaltungsmethode bewährt. Diese unterliegt nach geltender Rechtsprechung nicht dem KAG und somit der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

2. Maßnahmen 2012:

Entsprechend dem im BWA vom 27.03.2012 beschlossenen Arbeitsprogramm konnten anhand der zur Verfügung gestellten HH-Mittel im Jahr 2012 insgesamt ca. 35.250 m² Straßenflächen mit einem Kostenaufwand von ca. 824.500,- € in einen nachhaltig verkehrssicheren Zustand versetzt werden.

Dabei wurden Deckenerneuerungen in der

-        Erlanger Straße, Brückenstraße, Herzogenauracher Straße, Karl-May-Straße
zw. Erlanger Straße Hsnr. 8und Klosterwaldstraße,

-        Eltersdorfer Straße zw. Tucherstraße und Hausnummer 66a,

-        Tucherstraße zw. Eltersdorfer Straße und Pömerstraße,

-        Kreuzung Artilleriestraße / Kurt-Schumacher-Straße,

-        Kreuzung Hartmannstraße / Luitpoldstraße,

-        Koldestraße und Karl-Zucker-Straße zw. Reinigerstraße und Paul-Gossen-Straße,

-        Sieglitzhofer Straße und Venzoneplatz zw. Ritzerstraße und Hausnummer 28,

-        Kosbacher Damm / Abfahrt Nord Adenauerring,

-        Sylvaniastraße zw. Gostenhofer Straße und Kraftwerksstraße,

-        Adenauerring zw. Mönaustraße und Nahversorgungszentrum,

-        Egerlandstraße zw. Erwin-Rommel-Straße und Stettiner Straße

-        Pappenheimer Straße

-        Kurt-Schumacher-Straße zw. Christian-Ernst-Straße und Elisabethstraße

 

durchgeführt.

 

Des Weiteren wurde zwischen Steudach und Frauenaurach der Verbindungsweg von der Straße Sankt Michael zur Gaisbühlstraße mit einer Tragdeckschicht inklusive der Aufbereitung der Schottertragschicht in einem Umfang von ca. 1.400 m² mit einem Kostenaufwand von ca. 27.000,- € saniert.

 

     Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung 2012 = ca. 0,85 Mio. €.

 

 

3. Maßnahmen 2013:

Aufgrund des aktuell vorhandenen Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der im Jahr 2007 im Rahmen der Bilanzerstellung zur Doppik flächendeckend durchgeführten messtechnischen und visuellen Zustandserfassung und –bewertung, beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im Jahre 2013 Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.

Straße

Fläche
ca.

Kostenumfang
ca.

Mozartstraße zw. Gebbertstraße und Schellingstraße                                                  (Anlage 1)

1.000 m²

17.000,- €

Theodor-v.-Zahn-Straße zw. Hausnr. 13 u. 15
                                                            (Anlage 1)

250 m²

6.000,- €

Österreicher Straße zw. Schenkstraße und Am Röthelheim                                          (Anlage 2)

700 m²

11.000,- €

Memelstraße zw. Nürnberger Straße und Zeppelinstraße                                          (Anlage 3)

1.900 m²

47.500,- €

Rennesstraße zw. Lange Zeile und Eskilstunastraße                                              (Anlage 4)

1.500 m²

37.500,- €

Kreuzung Frauenauracher Straße / Büchenbacher Damm bis FULSA                       (Anlage 5)

5.000 m²

130.000,- €

Wiener Straße zw. Bruckweiherstraße und Hüttendorfer Straße                                  (Anlage 6)

2.800 m²

70.000,- €

Berner Straße zw. Osloer Straße und Budapester Straße                                            (Anlage 7)

1.000 m²

25.000,- €

Budapester Straße zw. Londoner Straße und Wiener Straße                                     (Anlage 7)

1.800 m²

45.000,- €

Dorfstraße zw. Frauenauracher Straße und Steudacher Straße                              (Anlage 8)

5.800 m²

145.000,- €

Weisendorfer Straße Ortsdurchfahrt   (Anlage 9)

3.800 m²

111.000,- €

Dechsendorfer Straße zw. Martinsbühler Straße und Dechsendorfer Damm                (Anlage 10)

3.000 m²

105.000,- €

Kreuzung Münchener Straße / Parkplatzstraße
                                                          (Anlage 11)

2.000 m²

50.000,- €

Frauenauracher Straße zw. Dorfstraße und FULSA                                              (Anlage 12)

5.000 m²

150.000,- €

Fuchsengarten zw. Engelstraße und Hausnr. 4
                                                          (Anlage 13)

2.000 m²

50.000,- €

Gesamtumfang

37.550 m²

1.000.000 ,- €

 

Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen ist es im Vorgriff zudem erforderlich, Schadensbeseitigungen im Straßenoberbau (u. a. zahlreiche massive Straßeneinbrüche auf den Erneuerungsabschnitten) in einer Größenordnung von ca. 100.000,- € auszuführen.

 

Einbauvariante lärmoptimierter Fahrbahnbeläge:

Für die oben genannten Straßen wurde im Vorfeld auch die Möglichkeit für den Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge überprüft. Hierbei wurden die Kriterien Verkehrsbelastung (DTV (Kfz/24)), Lärmpegelüberschreitungen nach VLärmSchR97 (dB(A)), Betroffenenzahl, Straßenaufbau sowie bauliche Gegebenheiten eruiert und ausgewertet.

Die Verwaltung kommt nach Abwägung der Kriterien zu dem Schluss, dass aufgrund der bisher fehlenden Langzeit- und Dauerhaftigkeitserfahrungen (geringere Wirkungs- und Nutzungsdauer, fehlende Langzeitentwicklung der Lärmreduzierung) sowie den baulichen Zwangspunkten – Kreuzungsbereiche (primäre Lärmentwicklung durch Bremsvorgänge sowie An- und Abfahrtslärm, erhöhte Anfälligkeit auf Schubbeanspruchungen) – und der damit verbundenen untergeordneten Rolle des Reifen-Fahrbahn-Geräusches der Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge nach derzeitigem Stand der Technik nicht befürwortet wird.

Ein Einbau dieser Beläge auf den relevanten Straßen Weisendorfer Straße und Dechsendorfer Straße (insgesamt ca. 6.800 m²) würde außerdem zu außerplanmäßigen Mehrkosten von
18,- € /m² führen, was eine Kostensteigerung in Höhe von ca. 125.000,- € bedeutet.

Einbauvariante aufgehellte Fahrbahnbeläge:

Darüber hinaus wurde auch der Einbau optisch hellerer Asphaltdeckschichtbeläge im Innenstadtbereich geprüft.
Mit dem Einbau von helleren Asphaltbelägen soll zum einen die Erwärmung der Straße durch Sonnenbestrahlung verringert werden und zum anderen die optischen Sichtverhältnisse verbessert werden. Eine Reduzierung der Temperaturen auf den Fahrbahnoberflächen -vor allem in den heißen Sommermonaten- führt zu einer Verringerung der Straßenschäden aufgrund von temperaturbedingten Verformungen und Verdrückungen und daraus resultierend zu geringeren Unterhaltskosten.

Allerdings ist bei der Herstellung dieser Fahrbahnbeläge mit Mehrkosten in Höhe von 16% - 18% pro Tonne für das Asphaltmischgut zu rechnen.

Aufgrund ihrer geographischen Lage (kein Innenstadt Bezug) ist bei keiner der oben genannten Straßen in diesem Jahr die Relevanz für einen Einbau gegeben.

 

Nach den Mittelbereitstellungen für den HH 2013 kann das Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2013 aus dem Ergebnishaushalt doppikkonform finanziert werden.

 

   o   vorgesehener Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung 2013 somit: ca. 1,10 Mio €.

 

Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und ESTW sowie dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen als auch abschließender Untersuchungen bezüglich der bautechnischen Durchführbarkeit der vorgesehenen Sanierungsmethode.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund des weiterhin vorhandenen erheblichen Rückstaues an Erneuerungen eine Verdoppelung erforderlich sein müsste, um der gesetzlichen Erhaltungspflicht auch nur annähernd nachkommen zu können.

 

 

4. Ausblick:

Im Rahmen der Zustandsbewertung 2007 wurde ein Erneuerungsbedarf von 52 % der Fahrbahnen verkehrswichtiger Straßen festgestellt, der Bedarf bei untergeordneten Straßen lag bei 25 %. Mit den seit 2007 zur Verfügung gestellten Mitteln sowie den außerplanmäßigen zusätzlichen Mitteln aus dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung Deutschland konnten bisher ca. 26 % dieser erneuerungsbedürftigen Fahrbahnen verkehrswichtiger Straßen sowie ca. 12 % der Fahrbahnen untergeordneter Straßen saniert werden.

Die diesjährigen Maßnahmen führen dazu, dass weitere ca. 4,5 % der Fahrbahnen verkehrswichtiger Straßen und ca. 3,0 % der Fahrbahnen untergeordneter Straßen saniert werden können.

Bei der vorliegenden Sanierung von Fahrbahndecken kann man in Abhängigkeit des vorhandenen Fahrbahnaufbaues sowie der Verkehrsbelastung von einer Haltbarkeit von ca. 12 – 18 Jahren ausgehen.


Anlagen:        Anlage 1 – 13 (Schwarzeinfärbung = Abschnitt Deckenerneuerung)