Betreff
Die Kindertagespflege stellt ihre Arbeit vor
Vorlage
511/048/2013
Aktenzeichen
IV/511/SWI
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Historie

Bis 1991 wurden beim Stadtjugendamt Erlangen Aufgaben im Bereich der Kindertagespflege von Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes bearbeitet. Die Kombination der Verantwortlichkeiten im Bereich Kindertagespflege und Vollzeitpflege erwies sich als problematisch. Der in der Regel hohe Handlungszwang im Bereich Vollzeitpflege führte zu einer starken Begrenzung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Tagesbetreuung. Gesetzliche Regelungen zur Kindertagespflege gab es im Jugendwohlfahrtsgesetz nur ansatzweise. Eltern suchten sich eine Tagesmutter und vereinbarten den finanziellen Rahmen unabhängig vom Jugendamt. Maßnahmen der Qualitätssicherung, Qualifizierungsangebote, beratende Begleitung durch das Jugendamt waren minimiert, es ging ausschließlich um die Betreuung von Kindern.

In den 90er Jahren stieg auch in Erlangen die Zahl von alleinerziehenden Müttern mit Kindern unter drei Jahren, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollten bzw. mussten. Das Jugendamt entwickelte das Konzept Pflegenester. Zielgruppe waren Kinder berufstätiger alleinerziehender Mütter aber auch Kinder, die einen besonderen Förderbedarf hatten, der im Elternhaus nicht ausreichend abgedeckt werden konnte. Ziel war es u. a. auch spätere Hilfen zur Erziehung zu vermeiden.

Bis zu 12 Tagesmütter, die eine eigene, z. T. arbeitsbegleitende Schulung erhielten, betreuten bis zu 40 Kinder in den Pflegenestern. Erstmals wurde bei diesem Modell auch eine Ersatzbetreuung angeboten.

Für die Umsetzung des Konzepts wurden eine Sozialpädagogin und eine Erzieherin angestellt.

1997 wurde die Koordinationsstelle für Tagespflege eingerichtet, die neben den Pflegenestern auch eine Tagespflegebörse zur Vermittlung von Tagesmüttern bereit stellte.

Die Einführung und Novellierungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), sowie das 2005 in Kraft getretene Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz waren u. a. Reaktionen auf gesellschaftliche Veränderungen bei deutlich steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren.

Mit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) am 01.August 2005 wurde die Kindertagespflege erstmals staatlich gefördert. Das Konzept der Pflegenester entsprach bereits allen Fördervoraussetzungen, so dass bereits mit Inkrafttreten des BayKiBiG Fördergelder in Anspruch genommen werden konnten.

Bis 2009 war das Angebot von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege auf ca. 120 Plätze ausgebaut worden. In der Folgezeit nahm das Stadtjugendamt im rahmen des Aktionsprogramms Tagespflege Fördermittel des Bundesfamilienministeriums und des Europäischen Sozialfonds in Anspruch. Im ersten Quartal 2012 war das Ausbauziel von 180 Plätzen im Stadtgebiet erreicht.

 

 

Rechtlicher Rahmen
Das SGB VIII beschreibt im 3. Abschnitt „Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ den gesetzlichen Rahmen der Kindertagespflege.

§ 22 SGB VIII regelt, dass Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet wird. Kindertagespflege kann auch in anderen geeigneten Räumen erfolgen.

Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, sie soll die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.

 

Gemäß § 23 SGB VIII umfasst die Kindertagespflege die folgenden Leistungen:

  • die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson
  • deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung
  • sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson

Absatz 2 regelt:

  • die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen
  •  den Betrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung

Zusätzlich zum Pflegegeld erhalten die Tagesmütter nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung erstattet, sowie hälftig die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung und zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung.

  • Die Höhe der laufenden Geldleistung wird von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfefestgelegt, der Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung der Tagespflegeperson ist leistungsgerecht auszugestalten. Der zeitliche Umfang der Leistung und die Anzahl sowie der Förderbedarf der betreuten Kinder sind zu berücksichtigen.

Absatz 3 besagt:

  • Geeignet sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen
  • die über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen
  • die über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

Absatz 4 legt fest:

  • Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege
  • Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen
  • Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen sollen beraten, unterstützt und gefördert werden.

 

 

 

 

 

Im BayKiBiG sind für die Kindertagespflege folgende Regelungen einschlägig:

·         Tagespflege ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson im Umfang von durchschnittlich mindestens 10 Stunden wöchentlich pro Kind in geeigneten Räumlichkeiten.

  • Den Kommunen obliegt die Planungsverantwortung für den Ausbau des Angebots
  • Das Jugendamt muss eine Erlaubnis zur Tätigkeit als Tagesmutter geben. Es dürfen bis zu fünf Kinder gleichzeitig und zeitversetzt maximal acht Kinder betreut werden.
  • Der Kinderschutz ist durch die Fachdienste sicher zu stellen

·         Tagespflegepersonen haben die Aufgabe, die ihnen anvertrauten Kinder entwicklungsangemessen zu bilden, zu erziehen und zu betreuen. Sie haben dabei die erzieherischen Entscheidungen der Eltern zu achten.

  • Art. 20 BayKiBiG regelt die Fördervoraussetzungen in der Kindertagespflege

 

Zum 01.01.2013 ist die Novelle des BayKiBiG in Kraft getreten. Für die Kindertagespflege bringt sie die folgenden wesentlichen Neuerungen:

 

  • Die sog. Gastkinderregelung wurde gestrichen, d.h. Eltern haben die freie Wahl, ob sie ihre Kinder am Wohnort oder am Arbeitsort betreuen lassen.
  • Die Elternbeiträge werden auf das 1,5-fache der kindbezogenen Förderung begrenzt.
  • Kommunale Förderung für Großtagespflege wird ermöglicht und eine staatliche Förderung angeboten

 

Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in Erlangen

(Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit sprechen wir im Folgenden nicht von Tagespflegepersonen sondern von Tagesmüttern.)

Kindertagespflege ist nach wie vor eine weibliche Domäne. Bereits seit längerem kooperiert der Fachdienst auch mit einem Tagesvater.

 

Pflegeerlaubnis als Voraussetzung für die Tätigkeit
Alle Personen, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushaltes der Erziehungsberechtigten regelmäßig gegen Entgelt, mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate Kinder betreuen, benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 SGB VIII). Sie ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
Fachliche und persönliche Kompetenz, Kooperationsbereitschaft, vertiefte Kenntnisse bezüglich der Anforderungen der Kindertagespflege und kindgerechte Räumlichkeiten. Die Einschätzung der Eignung und die Überprüfung der Tagespflegeperson, des familiären Umfelds und der Räumlichkeiten erfolgt durch den Fachdienst Kindertagespflege in mehreren Gesprächen und Hausbesuchen. Darüber hinaus müssen weitere Unterlagen wie erweiterte Führungszeugnisse, ein ärztliches Attest und Erste Hilfe Nachweise vorgelegt werden.
Die Pflegeerlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und befugt zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern, die gleichzeitig anwesend sein dürfen. Eine Tagesmutter kann maximal 8 Pflegeverhältnisse (zeitversetzt) eingehen.

 

Qualifizierung / Fort- und Weiterbildung
Eine Qualifizierung nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes von insgesamt 160 Stunden, wie vom Landesjugendamt bevorzugt, ist in Erlangen seit vielen Jahren unserer Qualitätsstandard.

Die Tagesmütter in Erlangen haben eine berufliche Ausbildung in verschiedenen Bereichen,  davon sind sieben Erzieherinnen und drei haben eine Ausbildung zur Kinderpflegerin.

Vor Aufnahme der Tätigkeit als Tagesmutter ist ein Grundkurs mit 30 Stunden verpflichtend, der als ein Einstieg in das Aufgabenfeld dient und gleichzeitig als ein Teil der Eignungsüberprüfung einen wichtigen Stellenwert hat. Die weiteren 130 Stunden der Qualifizierung erfolgen tätigkeitsbegleitend in einer Mischung aus Theorieinput zu Bildung, Förderung und Betreuung von Kleinstkindern, Praxisreflexion und Selbsterfahrungselementen. Nach 60 Stunden Qualifizierung erhält die Tagesmutter einen Qualifizierungszuschlag von 20 % auf die laufende Geldleistung. Seit dem letzten Jahr finden die Grund- und Aufbaukurse in Kooperation mit dem Landkreis Erlangen-Höchstadt statt.

Alle Tagesmütter, die die Qualifizierung abgeschlossen haben, sind verpflichtet mindestens 15 Unterrichtseinheiten zu Fort- und Weiterbildungszwecken pro Jahr zu absolvieren. Diese werden vom Fachdienst Kindertagespflege in Form von Gruppenabenden – einmal monatlich 2 ½ Stunden – und zusätzlichen Fortbildungseinheiten kostenlos angeboten. Am Jahresanfang wird eine Planung gemacht, die den Interessen und den Bedarfen der Tagesmütter folgt. Beispielsweise wurden folgende Themen vertieft: Bindung und Bindungsentwicklung, Sinneswahrnehmung und Feinfühligkeit in Theorie und Praxis, Ernährung, Grundlagen der Neurobiologie und des Lernens, Eingewöhnung und Übergänge aus der Perspektive des Kindes, der Eltern und der Tagesmutter, Grundlagen der Kommunikation, Elterngespräche und Elternarbeit, Sicherheit und Unfallverhütung sowie Qualitätsmerkmale und Profil in der Kindertagespflege, Informationen zum Ausbau der U3 Betreuung in Erlangen usw.
Aufgrund der gesetzlichen Veränderungen in den letzten Jahren war die Auseinandersetzung mit dem Thema Kindeswohl – das Erkennen von Gefährdungsmomenten und die Erarbeitung von Handlungsschritten ein Schwerpunkt im Jahr 2012 – ein weiterer die Schulung und Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und der Lebensmittelhygieneverordnung, da Tagesmütter seit Anfang des letzten Jahres als Lebensmittelunternehmerinnen gesehen werden.

Die Fortbildungsangebote werden auch gerne von privaten Tagesmüttern besucht. Diese organisieren sich die weiteren Qualifizierungsstunden selbst und weisen sie am Jahresende dem Fachdienst nach.

Beratung und fachliche Begleitung der Tagesmütter
Eine Tagesmutter ist vom Status her selbständig tätig. Sie legt fest, wie viele Plätze sie in welchem zeitlichen Rahmen und an welchen Tagen anbietet. Die meisten Tagesmütter bieten Plätze von Montag bis Freitag an, einige arbeiten nur an vier Tagen die Woche. Etwa 50 Prozent der Tagesmütter arbeitet Existenz sichernd, die andere Hälfte trägt mit der Kindertagespflege zum Familieneinkommen bei. Die Tagesmütter bekommen eine laufende Geldleistung vom Jugendamt, wenn sie Kinder betreuen. Sollte ein Platz nicht besetzt werden können, bekommen sie kein Geld und tragen somit allein das wirtschaftliche Risiko.

 

Stand zu Anfang Februar 2013:

17 Tagesmütter betreuen

5 Kinder

  8 Tagesmütter betreuen

4 Kinder

11 Tagesmütter betreuen

3 Kinder

  7 Tagesmütter betreuen

2 Kinder


Zwei Drittel unserer Plätze sind Vollzeitplätze mit mindestens sechs Stunden täglicher und 30 Stunden wöchentlicher Buchungszeit. Beginn der Kindertagespflege ist während des gesamten Jahres möglich, sobald ein Platz frei wird. Der Schwerpunkt liegt wie im Kindergarten im September. Die Mindestbuchungszeit beträgt 10 Stunden in der Woche, die maximale Buchungszeit bezieht sich auf 50 Stunden wöchentlich.

Alle Tagesmütter haben einen gesetzlichen Anspruch auf fachliche Beratung und Begleitung, der vom Fachdienst Kindertagespflege abgedeckt wird. Monatlich werden dazu im Durchschnitt 115 persönliche und telefonische Gespräche geführt. Gesprächsinhalte sind z. B. die aktuelle Belegungssituation, Beratung zur Eingewöhnung, zum Entwicklungsstand eines Kindes oder zur Erziehungspartnerschaft mit den Eltern, Anregung zur Reflektion des beruflichen Handelns.

 

 

 

Beratung der Eltern und Vermittlung von Betreuungsplätzen
Auch die Erziehungsberechtigten haben sowohl bei der Suche nach einem Betreuungsplatz als auch während des Tagespflegeverhältnisses Anspruch auf fachliche Beratung und Begleitung. Im Rahmen der Sprechstunden, die zweimal wöchentlich stattfinden, haben die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes im Jahr 2012 insgesamt 411 Elterngespräche geführt. Dazu kommen zahlreiche Beratungen am Telefon oder bei der Suche nach einem Betreuungsplatz auch Informationen zur Kindertagespflege per Mail. In einem Erstgespräch bzw. beim Anmeldegespräch klären wir mit den Eltern die Rahmenbedingungen wie z. B. den Betreuungsbeginn und den Buchungsumfang, der benötigt wird, aber auch welche Erwartungen sie an die Tagesmutter haben. Wir informieren umfassend über die Betreuungsform Kindertagespflege, die Unterschiede zur Kinderkrippe, weisen auf das Angebot der Ersatzbetreuung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf hin und beschreiben den Ablauf einer Vermittlung. Können sich sowohl Eltern als auch Tagesmutter eine Betreuung vorstellen, erfolgt die Buchung und die Eingewöhnung kann beginnen. Zum Abschluss der Eingewöhnung unterschreiben Eltern, Tagespflegeperson und eine Mitarbeiterin des Fachdienstes den sogenannten Tagespflegevertrag in dem wesentliche Aspekte der Erziehung, Betreuung und Bildung, aber Regelungen bei Krankheit, Ausfall der Tagesmutter oder bei Krankheit des Kindes, sowie die Kündigungsmodalitäten beschrieben und mit den Eltern besprochen werden. Der Fachdienst bietet bei Bedarf auch weiterhin fachliche Beratung, z. B. beim Übergang in den Kindergarten, bei Entwicklungsauffälligkeiten oder unterschiedlichen Sichtweisen zwischen Eltern und Tagesmutter, an.

 

Ersatzbetreuung
Wie im BayKiBiG zwingend vorgegeben, muss bei Ausfall der Tagesmutter eine Ersatzbetreuung zur Verfügung gestellt werden. Im Fachdienst Kindertagespflege arbeiten fünf Erzieherinnen in Voll- bzw. Teilzeit, die eine fachlich fundierte und verlässliche Betreuung der Kinder im gleichen Buchungsumfang wie bei der Tagesmutter gewährleisten. Ersatzbetreuung steht kurzfristig während des ganzen Jahres zur Verfügung, es gibt keine Schließzeiten wie in den meisten Kindertageseinrichtungen. Neben der Eingewöhnung bei der Tagesmutter muss auch eine Eingewöhnung des Kindes in der Ersatzbetreuung erfolgen.

Diese besteht aus vier Säulen:

  • Monatlich werden Elternnachmittage angeboten, in denen sich Eltern, Erzieherin und Kind im Rahmen einer Spielgruppe, bei Kaffee und Kuchen bzw. einen Mitmachangebot kennenlernen bzw. Fragen und den Ablauf der Ersatzbetreuung besprechen können.
  • Darüber hinaus finden für jede Tagesmutter mit ihren Kindern zweimal monatlich die Tagesmutter-Kind-Spielgruppen statt. Sie dienen neben der pädagogischen Beratung und Begleitung der Tagesmütter ebenfalls dem Kontaktaufbau zu den Kindern und damit der Anbahnung der Ersatzbetreuung.
  • Soweit es die Auslastung der Ersatzbetreuung zulässt, macht die zuständige Erzieherin regelmäßige Hausbesuche bei den Tagesmüttern, um die Kinder in der gewohnten Umgebung kennen zu lernen.
  • Bevor die Ersatzbetreuung beginnt, vereinbaren die Eltern individuelle Termine zur Eingewöhnung mit der zuständigen Bezugserzieherin.

Im Fachdienst wurde 2012 an 245 Tagen Ersatzbetreuung für insgesamt 1749 Kinder, deren Tagesmutter geplant oder kurzfristig nicht zur Verfügung stand, gewährt. Nur an drei Tagen waren im Jahr 2012 keine Kinder zur Ersatzbetreuung angemeldet.

 

Aktuelle Situation

Kennzahlen zum aktuellen Stand des Angebots:

Zum 31.12. 2012 waren 193 Kinder in Tagesbetreuung. Davon wurden 23 Kinder von sogenannten privaten Tagesmüttern betreut, die zwar vom Fachdienst eine Pflegeerlaubnis erhalten haben, jedoch ihre Tätigkeit (Belegung und Bezahlung der Plätze durch die Eltern) ohne den Kooperationspartner Jugendamt betreiben.

Im Jahresverlauf 2012 wurden über den Fachdienst insgesamt 292 Kinder in Tagespflege betreut.

Die Zahl der in Tagespflege betreuten Kinder unterliegt starken jahreszeitlichen Schwankungen, z. B. zum Ende und Beginn des Kindergartenjahres im August / September.

Zum Stichtag 31.12. 2012 haben 55 Tagesmütter in Erlangen eine Pflegeerlaubnis. Das Stadtjugendamt hat an 49 Tagesmütter Kinder vermittelt und begleitet die Tagespflegeverhältnisse. Aus persönlichen Gründen üben 6 Personen ihre Tätigkeit als Tagesmutter zum Stichtag nicht aus.

 

Personal:

Die Kindertagespflege wurde in den letzten Jahren stark ausgebaut, dies hat eine angemessene Aufstockung des Personals nach sich gezogen.

Neben der leitenden Sozialpädagogin (Vollzeit) sind drei weitere Sozialpädagoginnen in Teilzeit beschäftigt. Die Aufgabenschwerpunkte der Sozialpädagoginnen liegen in der Überprüfung und Qualifizierung von Bewerber/ Bewerberinnen, der Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII, der begleitenden Beratung von Tagesmüttern, der Beratung von Eltern, der Vermittlung von Tagespflegeplätzen und der Dokumentation / Statistik und Abrechnung.

Für die Ersatzbetreuung stehen fünf Erzieherinnen, zwei in Vollzeit und drei in Teilzeit zur Verfügung

Da während der Ersatzbetreuung auch die Verpflegung der Kinder sicher gestellt sein muss,  komplettiert eine Mittagskraft mit täglich zwei Stunden das Team.

 

Finanzieller Aufwand

Für 2012 sind folgende Ausgaben und Einnahmen angefallen:

 

Ausgaben:

Es sind 1.393.000,00 € an Gesamtkosten für die Kindertagespflege angefallen. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

Sachkosten:

  • 1.024.000,00 € für Zahlungen an die Pflegemütter
  •      30.000,00 € Miete und Nebenkosten
  •      20.000,00 € Verbrauchskosten für Schulungen, Material etc.
  •    319.000,00 € Personalkosten

 

Einnahmen:

Diesen Ausgaben standen Einnahmen in Höhe von 836.000,00 € gegenüber, die sich aus

  • 460.000,00 € Kostenbeiträge der Eltern und
  • 376.000,00 € Einnahmen Staatszuschuss (Bund und Land) berechnet über die Buchungszeiten und dem Basiswert.

 

Die Festschreibung durch die Novelle des BayKiBiGs, dass die Elternbeiträge auf das 1,5-fache der kindbezogenen Förderung begrenzt wird, führt zu Einnahmerückgang von etwa 50.000,00 €.

 

Die Einnahmen würden höher ausfallen, würde der Landesgesetzgeber allen Kindern unter drei Jahren den gleichen Gewichtungsfaktor gewähren. In der Kindertagespflege liegt er einheitlich bei 1,3 - in Kinderkrippen bei 2,0. In der Tagespflege gibt es auch keinen erhöhten Gewichtungsfaktor für integrative Plätze bei vorliegender Behinderung, dagegen liegt er bei Krippenkindern er 4,5.

Anders als bei Kinderkrippen fallen in der Tagespflege keine Investitionen an.

 

 


Anlagen:        keine