Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Historie
Bis 1991 wurden beim Stadtjugendamt Erlangen Aufgaben im Bereich der Kindertagespflege von Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes bearbeitet. Die Kombination der Verantwortlichkeiten im Bereich Kindertagespflege und Vollzeitpflege erwies sich als problematisch. Der in der Regel hohe Handlungszwang im Bereich Vollzeitpflege führte zu einer starken Begrenzung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Tagesbetreuung. Gesetzliche Regelungen zur Kindertagespflege gab es im Jugendwohlfahrtsgesetz nur ansatzweise. Eltern suchten sich eine Tagesmutter und vereinbarten den finanziellen Rahmen unabhängig vom Jugendamt. Maßnahmen der Qualitätssicherung, Qualifizierungsangebote, beratende Begleitung durch das Jugendamt waren minimiert, es ging ausschließlich um die Betreuung von Kindern.
In den 90er Jahren stieg auch in Erlangen die Zahl von alleinerziehenden Müttern mit Kindern unter drei Jahren, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollten bzw. mussten. Das Jugendamt entwickelte das Konzept Pflegenester. Zielgruppe waren Kinder berufstätiger alleinerziehender Mütter aber auch Kinder, die einen besonderen Förderbedarf hatten, der im Elternhaus nicht ausreichend abgedeckt werden konnte. Ziel war es u. a. auch spätere Hilfen zur Erziehung zu vermeiden.
Bis zu 12 Tagesmütter, die eine eigene, z. T. arbeitsbegleitende Schulung erhielten, betreuten bis zu 40 Kinder in den Pflegenestern. Erstmals wurde bei diesem Modell auch eine Ersatzbetreuung angeboten.
Für die Umsetzung des Konzepts wurden eine Sozialpädagogin und eine Erzieherin angestellt.
1997 wurde die Koordinationsstelle für Tagespflege eingerichtet, die neben den Pflegenestern auch eine Tagespflegebörse zur Vermittlung von Tagesmüttern bereit stellte.
Die Einführung und Novellierungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), sowie das 2005 in Kraft getretene Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz waren u. a. Reaktionen auf gesellschaftliche Veränderungen bei deutlich steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren.
Mit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) am 01.August 2005 wurde die Kindertagespflege erstmals staatlich gefördert. Das Konzept der Pflegenester entsprach bereits allen Fördervoraussetzungen, so dass bereits mit Inkrafttreten des BayKiBiG Fördergelder in Anspruch genommen werden konnten.
Bis 2009 war das Angebot von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege auf ca. 120 Plätze ausgebaut worden. In der Folgezeit nahm das Stadtjugendamt im rahmen des Aktionsprogramms Tagespflege Fördermittel des Bundesfamilienministeriums und des Europäischen Sozialfonds in Anspruch. Im ersten Quartal 2012 war das Ausbauziel von 180 Plätzen im Stadtgebiet erreicht.
Rechtlicher Rahmen
Das SGB VIII beschreibt im 3.
Abschnitt „Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in
Kindertagespflege“ den gesetzlichen Rahmen der Kindertagespflege.
§ 22
SGB VIII regelt, dass
Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder
im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet wird. Kindertagespflege
kann auch in anderen geeigneten Räumen erfolgen.
Kindertagespflege
soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit fördern, sie soll die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen
und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung
besser miteinander vereinbaren zu können.
Der
Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.
Gemäß § 23 SGB VIII umfasst die Kindertagespflege die folgenden
Leistungen:
- die Vermittlung des Kindes zu einer
geeigneten Tagespflegeperson
- deren fachliche Beratung, Begleitung
und weitere Qualifizierung
- sowie die Gewährung einer laufenden
Geldleistung an die Tagespflegeperson
Absatz 2 regelt:
- die Erstattung angemessener Kosten, die
der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen
- den Betrag zur Anerkennung ihrer
Förderungsleistung
Zusätzlich zum
Pflegegeld erhalten die Tagesmütter nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu
einer Unfallversicherung erstattet, sowie hälftig die nachgewiesenen
Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung und zu einer angemessenen
Kranken- und Pflegeversicherung.
- Die Höhe der laufenden Geldleistung
wird von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfefestgelegt, der Betrag
zur Anerkennung der Förderungsleistung der Tagespflegeperson ist
leistungsgerecht auszugestalten. Der zeitliche Umfang der Leistung und die
Anzahl sowie der Förderbedarf der betreuten Kinder sind zu
berücksichtigen.
Absatz 3 besagt:
- Geeignet
sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft
mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen
- die
über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen
- die
über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der
Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben
oder in anderer Weise nachgewiesen haben.
Absatz 4 legt fest:
- Erziehungsberechtigte
und Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der
Kindertagespflege
- Für
Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere
Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen
- Zusammenschlüsse
von Tagespflegepersonen sollen beraten, unterstützt und gefördert werden.
Im BayKiBiG sind für die Kindertagespflege folgende Regelungen einschlägig:
·
Tagespflege ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern
durch eine Tagespflegeperson im Umfang von durchschnittlich mindestens 10
Stunden wöchentlich pro Kind in geeigneten Räumlichkeiten.
- Den Kommunen obliegt die
Planungsverantwortung für den Ausbau des Angebots
- Das Jugendamt muss eine Erlaubnis zur Tätigkeit als Tagesmutter geben. Es dürfen bis zu fünf Kinder gleichzeitig und zeitversetzt maximal acht Kinder betreut werden.
- Der Kinderschutz ist durch die Fachdienste sicher zu stellen
·
Tagespflegepersonen
haben die Aufgabe, die ihnen anvertrauten Kinder entwicklungsangemessen zu
bilden, zu erziehen und zu betreuen. Sie haben dabei die erzieherischen
Entscheidungen der Eltern zu achten.
- Art. 20 BayKiBiG regelt die
Fördervoraussetzungen in der Kindertagespflege
Zum 01.01.2013 ist
die Novelle des BayKiBiG in Kraft getreten. Für die Kindertagespflege bringt
sie die folgenden wesentlichen Neuerungen:
- Die
sog. Gastkinderregelung wurde gestrichen, d.h. Eltern haben die freie
Wahl, ob sie ihre Kinder am Wohnort oder am Arbeitsort betreuen lassen.
- Die Elternbeiträge werden auf das 1,5-fache
der kindbezogenen Förderung begrenzt.
- Kommunale Förderung für Großtagespflege
wird ermöglicht und eine staatliche Förderung angeboten
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in Erlangen
(Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit sprechen wir im Folgenden nicht von Tagespflegepersonen sondern von Tagesmüttern.)
Kindertagespflege ist nach wie vor eine weibliche Domäne. Bereits seit längerem kooperiert der Fachdienst auch mit einem Tagesvater.
Pflegeerlaubnis als Voraussetzung für die Tätigkeit
Alle Personen, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushaltes der
Erziehungsberechtigten regelmäßig gegen Entgelt, mehr als 15 Stunden
wöchentlich und länger als drei Monate Kinder betreuen, benötigen eine
Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 SGB VIII). Sie ist an folgende
Voraussetzungen gebunden:
Fachliche und persönliche Kompetenz, Kooperationsbereitschaft, vertiefte
Kenntnisse bezüglich der Anforderungen der Kindertagespflege und kindgerechte
Räumlichkeiten. Die Einschätzung der Eignung und die Überprüfung der
Tagespflegeperson, des familiären Umfelds und der Räumlichkeiten erfolgt durch
den Fachdienst Kindertagespflege in mehreren Gesprächen und Hausbesuchen.
Darüber hinaus müssen weitere Unterlagen wie erweiterte Führungszeugnisse, ein
ärztliches Attest und Erste Hilfe Nachweise vorgelegt werden.
Die Pflegeerlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und befugt zur Betreuung von
bis zu fünf fremden Kindern, die gleichzeitig anwesend sein dürfen. Eine
Tagesmutter kann maximal 8 Pflegeverhältnisse (zeitversetzt) eingehen.
Qualifizierung / Fort- und Weiterbildung
Eine Qualifizierung nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes
von insgesamt 160 Stunden, wie vom Landesjugendamt bevorzugt, ist in Erlangen
seit vielen Jahren unserer Qualitätsstandard.
Die Tagesmütter in Erlangen haben eine berufliche Ausbildung in verschiedenen Bereichen, davon sind sieben Erzieherinnen und drei haben eine Ausbildung zur Kinderpflegerin.
Vor Aufnahme der Tätigkeit als Tagesmutter ist ein Grundkurs
mit 30 Stunden verpflichtend, der als ein Einstieg in das Aufgabenfeld dient
und gleichzeitig als ein Teil der Eignungsüberprüfung einen wichtigen
Stellenwert hat. Die weiteren 130 Stunden der Qualifizierung erfolgen
tätigkeitsbegleitend in einer Mischung aus Theorieinput zu Bildung, Förderung
und Betreuung von Kleinstkindern, Praxisreflexion und
Selbsterfahrungselementen. Nach 60 Stunden Qualifizierung erhält die
Tagesmutter einen Qualifizierungszuschlag von 20 % auf die laufende
Geldleistung. Seit dem letzten Jahr finden die Grund- und Aufbaukurse in Kooperation
mit dem Landkreis Erlangen-Höchstadt statt.
Alle Tagesmütter, die die Qualifizierung abgeschlossen
haben, sind verpflichtet mindestens 15 Unterrichtseinheiten zu Fort- und
Weiterbildungszwecken pro Jahr zu absolvieren. Diese werden vom Fachdienst
Kindertagespflege in Form von Gruppenabenden – einmal monatlich 2 ½ Stunden –
und zusätzlichen Fortbildungseinheiten kostenlos angeboten. Am Jahresanfang
wird eine Planung gemacht, die den Interessen und den Bedarfen der Tagesmütter
folgt. Beispielsweise wurden folgende Themen vertieft: Bindung und
Bindungsentwicklung, Sinneswahrnehmung und Feinfühligkeit in Theorie und
Praxis, Ernährung, Grundlagen der Neurobiologie und des Lernens, Eingewöhnung
und Übergänge aus der Perspektive des Kindes, der Eltern und der Tagesmutter,
Grundlagen der Kommunikation, Elterngespräche und Elternarbeit, Sicherheit und
Unfallverhütung sowie Qualitätsmerkmale und Profil in der Kindertagespflege,
Informationen zum Ausbau der U3 Betreuung in Erlangen usw.
Aufgrund der gesetzlichen Veränderungen in den letzten Jahren war die
Auseinandersetzung mit dem Thema Kindeswohl – das Erkennen von
Gefährdungsmomenten und die Erarbeitung von Handlungsschritten ein Schwerpunkt
im Jahr 2012 – ein weiterer die Schulung und Belehrung nach dem
Infektionsschutzgesetz und der Lebensmittelhygieneverordnung, da Tagesmütter
seit Anfang des letzten Jahres als Lebensmittelunternehmerinnen gesehen werden.
Die Fortbildungsangebote werden auch gerne von privaten
Tagesmüttern besucht. Diese organisieren sich die weiteren
Qualifizierungsstunden selbst und weisen sie am Jahresende dem Fachdienst nach.
Beratung und fachliche Begleitung der Tagesmütter
Eine Tagesmutter ist vom Status her selbständig tätig. Sie legt fest, wie viele
Plätze sie in welchem zeitlichen Rahmen und an welchen Tagen anbietet. Die
meisten Tagesmütter bieten Plätze von Montag bis Freitag an, einige arbeiten
nur an vier Tagen die Woche. Etwa 50 Prozent der Tagesmütter arbeitet Existenz
sichernd, die andere Hälfte trägt mit der Kindertagespflege zum
Familieneinkommen bei. Die Tagesmütter bekommen eine laufende Geldleistung vom
Jugendamt, wenn sie Kinder betreuen. Sollte ein Platz nicht besetzt werden können,
bekommen sie kein Geld und tragen somit allein das wirtschaftliche Risiko.
Stand zu Anfang Februar 2013:
17 Tagesmütter betreuen |
5 Kinder |
8
Tagesmütter betreuen |
4 Kinder |
11 Tagesmütter betreuen |
3 Kinder |
7
Tagesmütter betreuen |
2 Kinder |
Zwei Drittel unserer Plätze sind Vollzeitplätze mit mindestens sechs Stunden
täglicher und 30 Stunden wöchentlicher Buchungszeit. Beginn der
Kindertagespflege ist während des gesamten Jahres möglich, sobald ein Platz
frei wird. Der Schwerpunkt liegt wie im Kindergarten im September. Die
Mindestbuchungszeit beträgt 10 Stunden in der Woche, die maximale Buchungszeit
bezieht sich auf 50 Stunden wöchentlich.
Alle Tagesmütter haben einen gesetzlichen Anspruch auf fachliche Beratung und Begleitung, der vom Fachdienst Kindertagespflege abgedeckt wird. Monatlich werden dazu im Durchschnitt 115 persönliche und telefonische Gespräche geführt. Gesprächsinhalte sind z. B. die aktuelle Belegungssituation, Beratung zur Eingewöhnung, zum Entwicklungsstand eines Kindes oder zur Erziehungspartnerschaft mit den Eltern, Anregung zur Reflektion des beruflichen Handelns.
Beratung der Eltern und Vermittlung von
Betreuungsplätzen
Auch die Erziehungsberechtigten haben sowohl bei der Suche nach
einem Betreuungsplatz als auch während des Tagespflegeverhältnisses Anspruch auf
fachliche Beratung und Begleitung. Im Rahmen der Sprechstunden, die zweimal
wöchentlich stattfinden, haben die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes im Jahr
2012 insgesamt 411 Elterngespräche geführt. Dazu kommen zahlreiche Beratungen
am Telefon oder bei der Suche nach einem Betreuungsplatz auch Informationen zur
Kindertagespflege per Mail. In einem Erstgespräch bzw. beim Anmeldegespräch
klären wir mit den Eltern die Rahmenbedingungen wie z. B. den Betreuungsbeginn
und den Buchungsumfang, der benötigt wird, aber auch welche Erwartungen sie an
die Tagesmutter haben. Wir informieren umfassend über die Betreuungsform
Kindertagespflege, die Unterschiede zur Kinderkrippe, weisen auf das Angebot
der Ersatzbetreuung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf hin und beschreiben
den Ablauf einer Vermittlung. Können sich sowohl Eltern als auch Tagesmutter
eine Betreuung vorstellen, erfolgt die Buchung und die Eingewöhnung kann
beginnen. Zum Abschluss der Eingewöhnung unterschreiben Eltern,
Tagespflegeperson und eine Mitarbeiterin des Fachdienstes den sogenannten
Tagespflegevertrag in dem wesentliche Aspekte der Erziehung, Betreuung und
Bildung, aber Regelungen bei Krankheit, Ausfall der Tagesmutter oder bei Krankheit
des Kindes, sowie die Kündigungsmodalitäten beschrieben und mit den Eltern
besprochen werden. Der Fachdienst bietet bei Bedarf auch weiterhin fachliche
Beratung, z. B. beim Übergang in den Kindergarten, bei
Entwicklungsauffälligkeiten oder unterschiedlichen Sichtweisen zwischen Eltern
und Tagesmutter, an.
Ersatzbetreuung
Wie im BayKiBiG zwingend vorgegeben, muss bei Ausfall der Tagesmutter
eine Ersatzbetreuung zur Verfügung gestellt werden. Im Fachdienst
Kindertagespflege arbeiten fünf Erzieherinnen in Voll- bzw. Teilzeit, die eine
fachlich fundierte und verlässliche Betreuung der Kinder im gleichen
Buchungsumfang wie bei der Tagesmutter gewährleisten. Ersatzbetreuung steht
kurzfristig während des ganzen Jahres zur Verfügung, es gibt keine Schließzeiten
wie in den meisten Kindertageseinrichtungen. Neben der Eingewöhnung bei der Tagesmutter
muss auch eine Eingewöhnung des Kindes in der Ersatzbetreuung erfolgen.
Diese besteht aus vier Säulen:
- Monatlich werden Elternnachmittage angeboten, in denen sich Eltern, Erzieherin und Kind im Rahmen einer Spielgruppe, bei Kaffee und Kuchen bzw. einen Mitmachangebot kennenlernen bzw. Fragen und den Ablauf der Ersatzbetreuung besprechen können.
- Darüber hinaus finden für jede Tagesmutter mit ihren Kindern zweimal monatlich die Tagesmutter-Kind-Spielgruppen statt. Sie dienen neben der pädagogischen Beratung und Begleitung der Tagesmütter ebenfalls dem Kontaktaufbau zu den Kindern und damit der Anbahnung der Ersatzbetreuung.
- Soweit es die Auslastung der Ersatzbetreuung zulässt, macht die zuständige Erzieherin regelmäßige Hausbesuche bei den Tagesmüttern, um die Kinder in der gewohnten Umgebung kennen zu lernen.
- Bevor die Ersatzbetreuung beginnt, vereinbaren die Eltern individuelle Termine zur Eingewöhnung mit der zuständigen Bezugserzieherin.
Im Fachdienst wurde 2012 an 245 Tagen Ersatzbetreuung für
insgesamt 1749 Kinder, deren Tagesmutter
geplant oder kurzfristig nicht zur Verfügung stand, gewährt.
Nur an drei Tagen waren im Jahr 2012 keine Kinder zur Ersatzbetreuung
angemeldet.
Aktuelle Situation
Kennzahlen zum aktuellen Stand des Angebots:
Zum 31.12. 2012 waren 193 Kinder in Tagesbetreuung. Davon wurden 23 Kinder von sogenannten privaten Tagesmüttern betreut, die zwar vom Fachdienst eine Pflegeerlaubnis erhalten haben, jedoch ihre Tätigkeit (Belegung und Bezahlung der Plätze durch die Eltern) ohne den Kooperationspartner Jugendamt betreiben.
Im Jahresverlauf 2012 wurden über den Fachdienst insgesamt 292 Kinder in Tagespflege betreut.
Die Zahl der in Tagespflege betreuten Kinder unterliegt starken jahreszeitlichen Schwankungen, z. B. zum Ende und Beginn des Kindergartenjahres im August
/ September.
Zum Stichtag 31.12. 2012 haben 55 Tagesmütter in Erlangen eine Pflegeerlaubnis. Das Stadtjugendamt hat an 49 Tagesmütter Kinder vermittelt und begleitet die Tagespflegeverhältnisse. Aus persönlichen Gründen üben 6 Personen ihre Tätigkeit als Tagesmutter zum Stichtag nicht aus.
Personal:
Die Kindertagespflege wurde in den letzten Jahren stark ausgebaut, dies hat eine angemessene Aufstockung des Personals nach sich gezogen.
Neben der leitenden Sozialpädagogin (Vollzeit)
sind drei weitere Sozialpädagoginnen in Teilzeit
beschäftigt. Die Aufgabenschwerpunkte der Sozialpädagoginnen liegen in der
Überprüfung und Qualifizierung von Bewerber/ Bewerberinnen, der Erteilung der
Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII, der begleitenden Beratung von Tagesmüttern,
der Beratung von Eltern, der Vermittlung von
Tagespflegeplätzen und der Dokumentation / Statistik und Abrechnung.
Für die Ersatzbetreuung stehen fünf Erzieherinnen, zwei in Vollzeit und drei in Teilzeit zur Verfügung
Da während der Ersatzbetreuung auch die Verpflegung der Kinder sicher gestellt sein muss, komplettiert eine Mittagskraft mit täglich zwei Stunden das Team.
Finanzieller Aufwand
Für 2012 sind folgende Ausgaben und Einnahmen angefallen:
Ausgaben:
Es sind 1.393.000,00 € an Gesamtkosten für die Kindertagespflege angefallen. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Sachkosten:
- 1.024.000,00 € für Zahlungen an die Pflegemütter
- 30.000,00 € Miete und Nebenkosten
- 20.000,00 €
Verbrauchskosten für Schulungen, Material etc.
- 319.000,00 € Personalkosten
Einnahmen:
Diesen Ausgaben standen Einnahmen in Höhe von 836.000,00 € gegenüber, die sich aus
- 460.000,00 € Kostenbeiträge der Eltern und
- 376.000,00 € Einnahmen Staatszuschuss (Bund und Land) berechnet über die Buchungszeiten und dem Basiswert.
Die Festschreibung durch die Novelle des BayKiBiGs, dass die Elternbeiträge auf das 1,5-fache der kindbezogenen Förderung begrenzt wird, führt zu Einnahmerückgang von etwa 50.000,00 €.
Die Einnahmen würden höher ausfallen, würde der Landesgesetzgeber allen Kindern unter drei Jahren den gleichen Gewichtungsfaktor gewähren. In der Kindertagespflege liegt er einheitlich bei 1,3 - in Kinderkrippen bei 2,0. In der Tagespflege gibt es auch keinen erhöhten Gewichtungsfaktor für integrative Plätze bei vorliegender Behinderung, dagegen liegt er bei Krippenkindern er 4,5.
Anders als bei Kinderkrippen fallen in der Tagespflege keine Investitionen an.
Anlagen: keine