Betreff
Veränderung des Multiplikators bei der Ermittlung der Monatspauschale in der Tagespflege
Vorlage
51/106/2013
Aktenzeichen
IV/51/RR006
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, die Erhöhung des Multiplikators bei der Ermittlung der Monatspauschale in der Tagespflege von 4,0 auf 4,3. ab 01.07.2013.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Erhöhung der monatlichen Pauschale für die Betreuung in Tagespflege

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Anwendung eines höheren Multiplikators bei der Ermittlung der Monatspauschale.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In der Sitzung vom 29.04.2009 wurde im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss das Entgelt für eine qualifizierte Tagespflege pro Stunde und Kind auf 4,00 Euro festgelegt.

 

Aus diesem Beschluss ergab sich folgende Tabelle:

 

1

2

3

4

Buchungszeiten

Basispflegegeld

20 % Qualifizierungszuschlag

Entgelt für qualifizierte

Tagespflege/Monat

Bis 2 Stunden

133,33 €

26,67 €

160,00 €

Bis 3 Stunden

200,00 €

40,00 €

240,00 €

Bis 4 Stunden

266,67 €

53,33 €

320,00 €

Bis 5 Stunden

333,33 €

66,67 €

400,00 €

Bis 6 Stunden

400,00 €

80,00 €

480,00 €

Bis 7 Stunden

466,67 €

93,33 €

560,00 €

Bis 8 Stunden

533,33 €

106,67 €

640,00 €

Bis 9 Stunden

600,00 €

120,00 €

720,00 €

Bis 10 Stunden

666,67 €

133,33 €

800,00 €

Die Monatspauschale (Spalte 4 der Tabelle) errechnet sich wie folgt:

Stunden x 5 Tage x 4,00 Euro x Wochen

z.B. 2             5        4,00                  4             = 160,00 Euro

Der Multiplikator von 4 Wochen ist nicht zwingend vorgegeben. Er weicht von der tatsächlichen Wochenanzahl im Monat ab, da ein Monat im Schnitt 4,3 Wochen hat. Die Handhabung der Jugendämter reicht von 4,0 bis zu 4,3, wobei mehrheitlich der Multiplikator 4,3 verwendet wird.

 

Der Stadtrat hat nun in seiner Sitzung vom 07.02.2013 für die Ausgaben in der Tagespflege einen jährlichen Betrag von 72.000,00 Euro zur Erhöhung des Multiplikators auf 4,3 in den Haushalt eingestellt.

 

Nach der Umsetzung ergibt sich folgende neue Tabelle:

 

1

2

3

4

Buchungszeiten

Basispflegegeld

20 % Qualifizierungszuschlag

Entgelt für qualifizierte

Tagespflege/Monat

Bis 2 Stunden

143,33 €

28,67 €

172,00 €

Bis 3 Stunden

215,00 €

43,00 €

258,00 €

Bis 4 Stunden

286,67 €

57,33 €

344,00 €

Bis 5 Stunden

358,33 €

71,67 €

430,00 €

Bis 6 Stunden

430,00 €

86,00 €

516,00 €

Bis 7 Stunden

501,67 €

100,33 €

602,00 €

Bis 8 Stunden

573,33 €

114,67 €

688,00 €

Bis 9 Stunden

645,00 €

129,00 €

774,00 €

Bis 10 Stunden

716,67 €

143,33 €

860,00 €

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

72.000 €

bei Sachkonto: 533101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             im Budget auf 511090/36120051/533101      

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: