Betreff
Bebauungsplan Nr. 92 hier: Beschluss über den endgültigen Ausbau der Rudelsweiherstraße im Abschnitt zwischen Platenstraße und nördlichem Stichweg Flst. Nr. 485/663 - Gemarkung Bubenreuth -
Vorlage
611/190/2013
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Auf den Ausbau der Rudelsweiherstraße im Abschnitt zwischen Platenstraße und nördlichem Stichweg Flst. Nr. 485/663 – Gemarkung Bubenreuth – nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 92 der Stadt Erlangen wird endgültig verzichtet. Die Rudelsweiherstraße gilt im genannten Abschnitt als endgültig hergestellt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der vorhandene Ausbau der Rudelsweiherstraße im genannten Abschnitt entspricht nicht den Festsetzungen des seit dem 08.06.1967 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 92 für das Gebiet am Burgberg Nordhang, südlich der Rudelsweiherstraße. Nach dem Bebauungsplan (s. Anlage 1) wäre die Rudelsweiherstraße auf der bisherigen mit teilweise altem Baumbestand versehenen Verkehrsgrünfläche unmittelbar am Nordrand der Baugrundstücke Rudelsweiherstraße 31 a bis 63 mit einer einheitlichen durchgehenden Fahrbahnbreite von 6,50 m neu herzustellen. Ein Vergleich der Querschnitte der Rudelsweiherstraße nach der Planung von 1967 mit dem heutigen Bestand ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich.

 

Vergleich der Querschnitte
Rudelsweiherstraße
von Nord nach Süd

Bestand
2013

 

Planung BPlan 92
1967

Fahrbahn

3,00 – 5,50 m

 

Gehweg

2,00 – 3,00 m

Verkehrsgrünfläche

6,00 – 12,00 m

 

Verkehrsgrünfläche

7,00 – 11,00 m

Radweg

2,50 m

 

Fahrbahn

6,50 m

Verkehrsgrünfläche

2,50 – 3,00 m

 

Gehweg

2,00 m

Gehweg

2,00 – 3,00 m

 

 

 

Befestigte Fläche

7,50 – 11,00 m

 

 

10,50 – 11,50 m

 

Die Rudelsweiherstraße gilt als bisher noch nicht erstmalig hergestellt. Da in nächster Zeit Erneuerungsmaßnahmen anstehen, für die grundsätzlich Straßenausbaubeiträge zu erheben wären, ist es erforderlich, eine Entscheidung hinsichtlich der erstmaligen Herstellung der Rudelsweiherstraße zu treffen. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist nur zulässig, wenn die Erschließungsanlage endgültig hergestellt ist. Es ist daher zu entscheiden, inwieweit an den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 92 festgehalten wird und in welchem Umfang ein Ausbau noch zu erfolgen hat oder ob der jetzige Ausbauzustand als endgültig anzusehen ist.

 

Die Verwaltung hat diese Frage mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Aus Sicht der Verkehrsplanung ist der Ausbauzustand der Rudelsweiherstraße (s. Anlage 2) für die dort vorhandenen verkehrlichen Zustände ausreichend. Ein Ausbau gemäß der Darstellung im Bebauungsplan Nr. 92 ist aus verkehrlicher Sicht nicht notwendig. Auch durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 5/26 „Rudelsweiherstraße“ der Gemeinde Bubenreuth und die damit verbundene geringfügige Erhöhung des Verkehrsaufkommens um ca. 160 Kfz/Tag sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten.

 

Der jetzige Ausbauzustand der Rudelsweiherstraße ist als endgültig anzusehen. Auf einen weiteren Ausbau nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 92 wird endgültig verzichtet.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Entscheidung über den endgültigen Verzicht auf den Ausbau der Rudelsweiherstraße.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Schaffung der Voraussetzungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei Erneuerungsmaßnahmen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 92
                        2. Foto Rudelsweiherstraße Februar 2013