Betreff
Einrichtung eines Sonderfahrstreifens für Busse auf dem Adenauerring zwischen Odenwaldallee und Einmündung In der Reuth
Vorlage
321/093/2013
Aktenzeichen
III/32
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.



Mit verkehrsrechtlicher Anordnung (VAO) vom 2.3.2012 (Anlage 1) wurde die Einrichtung eines Sonderfahrstreifens für Busse auf dem Adenauerring zwischen Odenwaldallee und Einmündung In der Reuth festgelegt. Die VAO wurde den Ausschussmitgliedern in der Sitzung des UVPA am 22.5.2012 zur Kenntnisnahme gegeben. Nachdem zu dieser Verkehrsregelung (vgl. Plan Anlage 2) immer wieder Anfragen von Bürgern an die Vertreter des Erlanger Stadtrats gerichtet werden, möchte die Verwaltung die Begründung für die getroffene Entscheidung noch einmal darstellen.

Folgende Gründe waren maßgebend:

Ø  Entflechtung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Individualverkehrs,

Ø  Fernhaltung des Individualverkehrs von der von Schulkindern stark frequentierten Bus-Umsteigehaltestelle an der Nordseite des Adenauerrings und damit

Ø  Erhöhung der Verkehrssicherheit für wartende Schulkinder an der Bushaltestelle.

 

Detaillierte Informationen können den Anlagen entnommen werden. Informativ wird darauf hingewiesen, dass eine Freigabe des Sonderfahrstreifens für Busse nach der Straßenverkehrsordnung für Taxen und Radverkehr nicht jedoch für "Rechtsabbieger" zulässig ist.


Anlagen:        VAO (Anlage 1)
                        Plan zur VAO (Anlage 2)