Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Mit verkehrsrechtlicher Anordnung (VAO) vom 2.3.2012 (Anlage 1) wurde die
Einrichtung eines Sonderfahrstreifens für Busse auf dem Adenauerring zwischen
Odenwaldallee und Einmündung In der Reuth festgelegt. Die VAO wurde den
Ausschussmitgliedern in der Sitzung des UVPA am 22.5.2012 zur Kenntnisnahme
gegeben. Nachdem zu dieser Verkehrsregelung (vgl. Plan Anlage 2) immer wieder
Anfragen von Bürgern an die Vertreter des Erlanger Stadtrats gerichtet werden,
möchte die Verwaltung die Begründung für die getroffene Entscheidung noch
einmal darstellen.
Folgende Gründe waren
maßgebend:
Ø
Entflechtung des
öffentlichen Personennahverkehrs und des Individualverkehrs,
Ø
Fernhaltung des
Individualverkehrs von der von Schulkindern stark frequentierten
Bus-Umsteigehaltestelle an der Nordseite des Adenauerrings und damit
Ø
Erhöhung der
Verkehrssicherheit für wartende Schulkinder an der Bushaltestelle.
Detaillierte Informationen können den Anlagen entnommen werden. Informativ wird darauf hingewiesen, dass eine Freigabe des Sonderfahrstreifens für Busse nach der Straßenverkehrsordnung für Taxen und Radverkehr nicht jedoch für "Rechtsabbieger" zulässig ist.
Anlagen: VAO (Anlage 1)
Plan zur VAO
(Anlage 2)