Betreff
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH, hier: Vorbereitung der 62. Gesellschafterversammlung
Vorlage
II/211/2013
Aktenzeichen
II/WA
Art
Beschlussvorlage

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss weist den Vertreter der Stadt Erlangen an, in der 62. Gesellschafterversammlung am 12.03.2013

1.    dem beiliegenden korrigierten Wirtschaftsplan 2013 zuzustimmen. Einer Anpassung des
Wirtschaftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres an die Ist-Zahlen wird bis zu 20 % über
oder unter dem ursprünglichen Ausgabenansatz zugestimmt. Es ist die Variante I der
Fassadenrenovierung zugrunde gelegt.

2.    der korrigierten Plan-Gewinn- und Verlustrechnung 2013 zuzustimmen. Es ist die Variante I der Fassadenrenovierung zugrunde gelegt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die vom Vertreter der Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung abzugebenden
Stimmen bedürfen nach der Bayerischen Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung des Stadtrates der Zustimmung/Beteiligung des Stadtrates bzw. des zuständigen Ausschusses.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt in seiner Sitzung am 20.02.2013, dass der Vertreter der Stadt in der 62. Gesellschafterversammlung am 12.03.2013 den vorgesehenen Beschlüssen zustimmt.

 

Wirtschaftsplan 2013

Für 2013 ist eine Renovierung der Fassade des IGZ-Gebäudes geplant. Mit Ausnahme der absolut notwendigen Maßnahmen zur Taubenverbrämung sind seit dem Bau im Jahr 1986 keinerlei Renovierungsarbeiten an der Fassade erfolgt.

Bei der in zweijährigem Rhythmus durchgeführten Umfrage der IGZ-Geschäftsführung unter den Mietern ist die Unzufriedenheit mit dem äußeren Erscheinungsbild des Gebäudes der Hauptkritikpunkt - mit steigender Tendenz. Die Geschäftsführung befürchtet, dass es ohne Fassadenrenovierung künftig nicht mehr gelingen wird, neue Partner für den Einzug in das IGZ zu gewinnen.

Aufwendungen für die Renovierung der Fassade waren bereits im vorläufigen Wirtschaftsplan 2013, dem der HFPA in seiner Sitzung am 26.09.2012 zugestimmt hat, enthalten. Der damalige Kostenansatz von 80.000 € geht auf eine grobe Schätzung der Handwerkskammer aus dem Jahr 2009 zurück, bei der allerdings nur der Anstrich berücksichtigt war.

Die nun vorliegenden Kostenaufstellungen des Architekturbüros berücksichtigen neben den Malerarbeiten auch die notwendigen Ergänzungsarbeiten. Ein wesentlicher Kostenpunkt ist dabei der Austausch der Dichtungsfugen zwischen den Fertigteilelementen der Fassade im I. Bauabschnitt; hier wurden Risse und Abplatzungen festgestellt. Die Überprüfung der Jalousien hat ergeben, dass sie größtenteils beschädigt und teilweise nicht mehr funktionsfähig sind und somit erneuert werden müssen. Außerdem müssen die verrosteten Überdachungen an den Eingängen im II. Bauabschnitt ersetzt werden. Die Ansätze sind keine Schätzkosten, sondern beruhen auf aktuellen Ausschreibungen.

Zu den nachfolgenden Aufwendungen kommen noch 10.500 € für Architektenhonorare.

 

Variante I (172.000 €) umfasst die komplette Renovierung der gesamten Gebäudefassade. Die zum jetzigen Zeitpunkt zwar teuerste Lösung hat aber den Vorteil, dass Kostenerhöhungen für später durchzuführende Teilarbeiten vermieden werden und ein farblich einheitliches Erscheinungsbild des IGZ erreicht werden kann.

 

Variante II (135.000 €) beschreibt eine kostengünstigere Teillösung, bei der zunächst nur der I. Bauabschnitt renoviert wird. Angesichts der erheblichen optischen Beeinträchtigung der Gebäude-Ostseite wäre dies eine nicht ganz überzeugende Lösung, die aber wenigstens die Haupt-Zugangsseite des IGZ in neuem Licht präsentieren und mit dem gesamten I. Bauabschnitt einen sinnvollen Gebäudeteil umfassen würde.

 

Variante III (113.000 €) ist die kostengünstigste Minimallösung, die nur die von der Straße aus sichtbaren Gebäudeteile einbezieht. Sie kann nur in Frage kommen, wenn es ausschließlich um Kostenminimierung geht. Die Geschäftsführung rät von dieser Lösung ab.

Die Renovierung kann aus den Rücklagen finanziert werden, die ausgezeichnete Liquiditätslage des IGZ lässt dies problemlos zu. Zuschüsse der Gesellschafter sind nicht erforderlich. Der seit 1990 zuschussfreie Betrieb des IGZ ist dadurch nicht gefährdet.

 

Die Verwaltung befürwortet die komplette Renovierung der gesamten Gebäudefassade (Variante I), da bei den anderen Varianten weitere Renovierungsarbeiten in wenigen Jahren notwendig wären.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: korrigierter Wirtschaftsplan 2013

Anlage 2: korrigierte Plan-Gewinn- und Verlustrechnung 2013