In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 13.10.2011 und 20.03.2012 wurde ausführlich über die beabsichtigte Umsetzung der Vorschläge von Rödl & Partner (im folgenden R&P) berichtet. Im Rahmen des von Amt 11 federführend durchzuführenden Umsetzungscontrolling steht nun der 3. Bericht an. Seitens des Jugendamts wurden die entsprechenden Zahlen für die Bereiche
a. Verstetigung der Pflegequote (Maßnahme 20)
b.
Stärkung der Beratung nach § 16 SGB VIII
(Maßnahme 21)
erhoben, ausgewertet und im Folgenden dargestellt.
a. Verstetigung der Pflegequote
1. Fallzahlen und Pflegequote zum 31.12.2011
und 31.12.2012[1]
|
Durchschnittliche Jahresfallzahl |
|
|
31.12.2011 |
31.12.2012 |
Vollzeitpflege |
101,00 |
103,75 |
Heimunterbringung |
84,75 |
87,08 |
Pflegequote |
54,37 % |
54,37 % |
2. Zu- und Abgänge in 2011 und 2012
2011 |
Zugänge |
Abgänge |
Differenz |
Vollzeitpflege |
23 |
15 |
8 |
Heimfälle |
47 |
44 |
3 |
2012 |
Zugänge |
Abgänge |
Differenz |
Vollzeitpflege |
47 |
36 |
11 |
Heimfälle |
35 |
32 |
3 |
Hinweis: In diesen Zahlen sind sowohl neu eingeleitete
Hilfen, als auch Übernahmen und Abgaben durch Zuständigkeitswechsel enthalten.
Es fällt auf, dass die Zugänge bei den Vollzeitpflegen
zugenommen und die Zugänge bei den Heimunterbringungen abgenommen haben. Beim
Verbleib stagniert die Zahl der Heimunterbringungen, während die Zahl der
verbliebenen Vollzeitpflegen zugenommen hat. Dass die Pflegequote trotzdem
gleich geblieben ist, liegt daran, dass die Zahl der Fälle wegen der
Vergleichbarkeit bei den Kosten wie in der Fußnote 1 genannt ermittelt werden.
3. Fallunabhängige Kostensteigerungen bei
den Pflegesätzen
Die Pflegekosten
steigen jährlich durch Unterhaltsanpassungen und allgemeine Preisentwicklungen
auch unabhängig von der Anzahl der Fälle:
|
Steigerung |
Mehrausgaben auf Basis der
Aufwendungen in 2012 |
Vollzeitpflege |
1,7 % seit 01.01.2012 |
25.500 € |
Heimerziehung |
4,1 % seit 01.01.2012 (Auskunft Kommission) |
195.143 € |
4. Ausgaben in 2011 und 2012 (Stand
31.01.2013 plus ausstehende Rechnungen und noch
nicht beglichene Rechnungen in der
Kostenerstattung bei Pflegefällen –geschätzt-)
Die Ausgaben 2012 sind bereits um die
fallunabhängigen Kosten (s. Ziff. 3) bereinigt.
|
Aufwendungen 2011 |
Aufwendungen 2012 |
Steigerung absolut |
Steigerung % |
Vollzeitpflege |
1.690.535 € |
1.474.500 € |
-216.035 € |
-12,8 % |
Heimfälle |
4.482.587 € |
4.564.442 € |
81.855 € |
1,8 % |
Die ca. 200.000 € Mehrausgaben in 2011 sind, mit Blick auf die hohen Neueinleitungen am ehesten auf kostenträchtige Pflegeverhältnisse im Sonderpflegebereich zu sehen, die dann wieder beendet oder im Lauf des Jahres 2012 in „normale“ Pflegeverhältnisse überführt werden konnten. Es ist eher wahrscheinlich, dass dies Fälle sind, die aufgrund der im weiteren noch beschriebenen Bemühungen von Amt 51 nicht als Heimfälle durchgeführt werden mussten.
5. Entscheidungen über die neu eingeleitete
Hilfen im Berichtszeitraum
Im Berichtszeitraum
01.10. bis 31.12.12 wurde über Einleitung von 215 Hilfen zur Erziehung
entschieden.
Davon entfielen auf
Vollzeitpflege 19 und auf Heimfälle:26 Fälle[2]
Bei den Heimfällen
konnte aus folgenden Gründen keine Unterbringung in einer Pflegefamilie
erfolgen:
Bei
Hilfebeginn hatten die Kinder/Jugendlichen folgendes Alter:
I.
Bei den
meisten Fällen wurde eine Hilfe nach § 34 eingeleitet, weil die Jugendlichen in
einem Alter waren, in dem eine Hilfe nach § 33 (Vollzeitpflege) nicht sinnvoll
und zielgerichtet war.
II.
Bei
anderen Fällen war aufgrund der Komplexen Problemlage eine Unterbringung in
einer Pflegestelle nicht möglich.
III. In keinem Fall war die Begründung „keine
freie Pflegestelle“ der Grund für die Einleitung einer Hilfe nach § 34.
- Beendigung von
Pflegeverhältnissen im Berichtszeitraum
IV. Im
Berichtszeitraum wurden insgesamt 15 Vollzeitpflegeverhältnisse beendet. 3
davon durch
die Rückführung in die Familie. D.h., dass diese Hilfe idealtypischerweise
erfolgreich waren.
Trotzdem wirken sie sich negativ auf die Pflegequote aus.
V. Das ist paradox und veranlasst Amt 51 zu der grundsätzlichen Aussage, dass der Blick auf die Pflegequote ein unzulässiges Instrument für Bewertung der Bemühungen, die Vollzeitpflege zunehmend in Anspruch zu nehmen, ist. Nur am Rande sei vermerkt, dass trotz differierender Fallzahlen die „Pflegequote“ mit 54,37 Prozent bis auf die zweite Kommastelle gleich geblieben ist.
- Zusammenfassung und
Eckpunkte
VI. Wie bereits mehrfach ausgeführt, ist der reine Zahlenvergleich nur bedingt, und der Blick auf die Pflegequote gar nicht geeignet, um Rückschlüsse auf die Kostenverteilung vornehmen zu können.
Vielmehr ist der Augenmerk auf die durch Amt 51
veranlassten Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots der Vollzeitpflege im
Berichtszeitraum zu richten:
- Schaffung neuer
Unterbringungsplätze
- Verbesserung der Grundqualifizierung
- Begleitung während des
Pflegeverhältnisses
- Reduzierung von Abbrüchen
- Verbesserung der Kooperation mit freien Trägern
Eine erste Auswertung der Erfahrungen zum Ausbau von Hilfen gem. § 33 SGB VIII hat deutlich gemacht, dass im „Fachdienst Vollzeitpflege“ die Hilfeformen bedarfsgerecht weiterentwickelt und angepasst werden konnten.
· Es war möglich, einen jungen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling (UMF) in einer Sonderpflegestelle des Jugendhilfezentrums Schnaittach (JHZ) kostengünstiger unterzubringen. Im Regelfall erfolgt die Unterbringung von UMF in teuren stationären Einrichtungen mit Hilfen gem. § 34 SGB VIII.
· Es ist in drei Fällen gelungen Jugendliche (13 -16 jährige) in Pflegefamilien zu vermitteln.
·
Im Umfeld einer 13 Jährigen konnte in Erlangen
eine Gastfamilie gefunden werden, die in 2012 zweimal in Anspruch
genommen wurde, als die psychisch kranke Mutter ausfiel.
Das JHZ Schnaittach bietet das Gastfamilienmodell für die i. d. R. befristete
Aufnahme von Jugendlichen an. Im konkreten Fall soll geprüft werden, ob dies
eine Alternative zur Unterbringung in einer stationären Einrichtung sein kann.
· In 2012 konnten zwei neue familiäre Bereitschaftsbetreuungsfamilien (FBB) unter Vertrag genommen werden.
VII.Diese Vorgehensweisen entsprechen in vollem Umfang den Zielsetzungen zum Ausbau der Angebote des Fachdienstes, können aber aufgrund des speziellen Bedarfs nur in Einzelfällen umgesetzt werden.
Neue Pflegefamilien
Im Berichtszeitraum konnten 6 neue Pflegefamilien (4 Vollzeit und 2 familiäre Bereitschaftsbetreuung) gewonnen werden, von denen inzwischen 5 qualifiziert wurden. In diese Familien wurden 9 Kinder vermittelt. 6 Kinder in Vollzeitpflege und 3 Kinder in familiäre Bereitschaftsbetreuung.
Ausgehend von der Tatsache, dass von R & P pro
vermiedener Heimunterbringung ein Kostenersparnis von 30.000 € zu Buche
schlägt, wäre das bei einer angestrebten
Ersparnis von
263.800 € eine Vermeidung von rund 9 Fällen.
Es ist in drei Fällen gelungen Jugendliche (13 -16 jährige) in Pflegefamilien zu vermitteln. In die neu gewonnen Pflegefamilien wurden insgesamt 9 Kinder vermittelt, so dass auf die neuen Maßnehmen eine Vollzeitpflegefallzahl von insgesamt 12 Fällen oder insgesamt eingesparten 360.000 € zurückzuführen ist.
Aus Sicht von Amt 51 ist die Einsparvorgabe der Maßnahme 20 „Verstetigung der Pflegequote“ erfüllt.
Stärkung der Beratung nach § 16 SGB VIII
1. Teilbericht Familienpädagogische Einrichtungen (FaPE)
Die Besucherzahlen
haben sich wie folgt entwickelt:
Stichtage: |
01.10.2011 |
01.01.2012 |
01.04.2012 |
01.07.2012 |
01.10.2012 |
Besucher- |
*33 |
47 |
52 |
53 |
62 |
**20 |
29 |
38 |
37 |
33 |
* Zeile Anzahl der Besucherfamilien
** Zeile Besucherfamilien, von denen der
Hilfebedarf erfasst wurde
Um die Entwicklung
der FaPE-Besucherinnen zu erfassen, wird vierteljährlich für jede Familie, die regelmäßig
eine FaPE besucht, eine Einschätzung verschiedener Risikofaktoren, sowie des
Hilfebedarfs vorgenommen. Die Einschätzung erfolgt mit einer Skala von 0
(=trifft gar nicht zu) bis 10 (=trifft völlig zu).
Stichtag: |
01.10.2012 |
Anzahl der eingeschätzen Familien: |
33 |
Anzahl der Kinder in diesen Familien: |
53 |
Mit Blick auf die
vergangenen 12 Monate lassen sich folgende Ergebnisse zusammenfassen:
ÜIm letzten Jahr wurde die Zahl der Familien, die ein FaPE-Einrichtung
besuchen, fast ver-
doppelt.
Ü Durchschnittlich waren
in ca. einem Drittel der FaPE-Familien die Kinder mit hohen Entwicklungsrisiken
belastet.
Ü In ca. der Hälfte der
Familien ist die Mutter-Kind-Bindung tendenziell bis deutlich unsicher.
Ü Die durchschnittliche
Risikoeinschätzung über alle Familien lag bei 3,84 Punkten.
Ü In den Familien, die
keine HZE bekamen, lag die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit, dass ohne das
FaPE-Angebot eine HZE notwendig wäre, bei ca. 33%, dass eine andere Hilfe
notwendig wäre sogar bei ca. 68%.
Vorrangige Problembereiche sind:
Belastung der
Kinder durch Problemlagen und Konflikte der Eltern
Stabilisierung der Mutter-Kind-Bindung
Stärkung der Erziehungskompetenz
unzureichende Förderung der Kinder
Positives
Ergebnis längerfristiger FaPE-Arbeit:
Bei 8 Familien
ist der durchschnittliche Risikofaktor im letzten Jahr deutlich zurückgegangen;
bei 17 Familien konnte die Mutter-Kind-Bindung im letzten Jahr deutlich
stabilisiert werden. (Jeweils
mindestens um einen Punkt auf der Einschätz-Skala von 0 bis 10).
Die Anzahl der
Familien, die ohne das FaPE-Angebot mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Hilfe zur
Erziehung benötigt hätten, lag im vergangenen Jahr bei durchschnittlich 8
Familien.
Die Anzahl der Familien, die ohne das FaPE-Angebot voraussichtlich eine andere
Hilfe benötigt hätten, lag bei durchschnittlich 22 Familien.
Das Spektrum dieser anderen
Hilfen umfasst Angebote wie Frühförderung, Beratung, Eltern-Erziehungs-Kurse,
Familienpaten, Tagesmutter, andere Gruppenangebote, aber auch ganz lebenspraktische
Hilfen insbesondere für Mütter ausländischen Herkunft.
Angesichts des o.g.
lässt sich ohne weiteres folgende Aussage treffen bzw. folgende Rechnung
aufstellen:
Bei 8 Familien
wären Hilfen zur Erziehung notwendig gewesen. Geht man davon aus, dass diese
Hilfen in etwa den in der Vergangenheit gewährten Hilfen entspricht, muss
zunächst einmal der Prozentsatz der in Frage kommenden Hilfen ermittelt werden.
Verteilt man dann die 8 Fälle entsprechend diesen Prozentsätzen, kommt man zu
folgendem Ergebnis:
Erziehungsbeistandschaft |
1,5 |
Fälle |
Kosten/Jahr |
7.891,30 |
Sozialpädagogische Familienhilfe |
1,9 |
Fälle |
Kosten/Jahr |
13.675,58 |
Vollzeitpflege |
2,3 |
Fälle |
Kosten/Jahr |
29.603,96 |
Heimerzieung |
1,9 |
Fälle |
Kosten/Jahr |
99.523,81 |
Heilpädagogische Tagesstätte |
0,4 |
Fälle |
Kosten/Jahr |
13.031,58 |
Gesamt |
8 |
Fälle |
|
163.726,23 |
Somit ergibt sich durch die präventive
Arbeit in den FaPE´s eine jährliche Ersparnis von ca. 160.000 €. Dieser Betrag
für sich liegt schon ca. 17.000,00 € über dem von R & P angenommenen
Einsparvolumen.
Nicht eingerechnet sind die
Fälle, in denen durch die Einleitung z.B. ambulanter Maßnahmen wie Erziehungsbeistandschaft
und Sozialpädagogische Familienhilfe Fremdunterbringungen vermieden werden
konnten.
2. Teilbericht Jugend- und Familienberatung
· Durch die neuen personellen Ressourcen konnte eine deutlich höhere Präsenz der Beratungsfachkräfte, eine Regelmäßigkeit (wenn sinnvoll und gewünscht) und eine höhere Niedrig-schwelligkeit erreicht werden, die eine besondere Qualität darstellen.
· Die Angebote orientieren sich ausschließlich an den von BetreuerInnen in den Einrichtungen, Eltern (und Kindern) formulierten Bedarfen, Themen und Problemen. Daraus entwickeln sich in der Zusammenarbeit passgenaue, auf die jeweiligen Anliegen zugeschnittene Angebote.
· Die Vernetzung mit anderen Angeboten konnte verbessert werden.
· Die mit der Stelle angestrebten Ziele, d.h.
1. Intensivierung der Beratung nach §16 und der Ausbau präventiver Angebote in Kindertageseinrichtungen, d.h. der Ausbau der aufsuchenden, zugehenden Aktivitäten
2. die aktivere Vernetzung mit den Kindertageseinrichtungen, insbesondere in sozialen Brennpunkten
3. die bedarfsorientierte Weiterentwicklung bisher bestehender und neuer präventiver Angebote der Beratungsstelle
4. Steigerung der Teilnehmerzahlen präventiver Angebote
(Erreicht wurden: 767 ErzieherInnen/BetreuerInnen, 413 Eltern, 480 Kinder durch die Angebote aller MitarbeiterInnen der Jugend- und Familienberatungsstelle)
sind im ersten Jahr des nach dem „Rödl&Partner“ durchgeführten Prozesses
nach unserer Einschätzung sehr gut gelungen!
Präventionsangebote und Beratung nach §16 in
Kindertageseinrichtungen
Jugend- und Familienberatung - 2012
|
Zahl der Termine |
Dauer der Angebote (in Stunden) |
Teilnehmer- zahl |
Aufgewendete Arbeitszeit |
Elternabende |
24 |
59 |
234 |
63+ |
Fachberatungen |
82 |
180 |
270 |
180+ |
Fachveranstaltungen für Schüler und Studierende |
6 |
17,5 |
124 |
17,5+ |
Vorträge und Seminare in
Fachkreisen |
15 |
67,5 |
220 |
67,5+ |
Gruppenangebot für Eltern |
61 |
104 |
131 |
233+ |
Gruppenangebot für Kinder |
57 |
103,5 |
339 |
118,5+ |
Beratung nach §16 in Kindertages- einrichtungen |
23 |
69 |
277 |
71+ |
Verhaltens-beobachtungen |
8 |
25 |
17 |
25 |
Familienberatung vor Ort in Einrichtungen |
28 |
47,5 |
48 |
47,5+ |
Gesamt |
304 |
673 |
1660 |
823+ |
· Die aufgewendete Arbeitszeit ist OHNE Vor- und Nachbereitungszeit angegeben.
D.h. je nach Angebot ist die Vorbereitungszeit zum Teil gering (z.B. bei Fachberatungen), zum Teil aber auch hoch (z.B. bei neuen Präventionsangeboten wie dem „Sozialen Kompetenztraining für Kinder und Jugendliche)
Elternabende
- Die Themen für die Elternabende (z.B. Trotz, Geschwisterstreit, Umgang mit Medien, Erziehung zwischen Grenzen setzen und gewähren lassen) wird von den Eltern und/oder den ErzieherInnen in den jeweiligen Einrichtungen gewünscht.
- Es wurden 234 Eltern erreicht.
Fachberatungen in
Einrichtungen
- Fachberatungen mit BetreuerInnen in Einrichtungen sind zumeist (anonyme) Fallbesprechungen von Kindern, Gruppensituationen, die BetreuerInnen vor besondere Herausforderungen stellen o.ä.
- Fachberatungen können Einzeltermine oder fortlaufende Angebote für ErzieherInnen in Einrichtungen sein.
Vorträge und Seminare
in Fachkreisen
Auf Anfrage bietet die Beratungsstelle zu ausgewählten Themen Fortbildungen für ErzieherInnen und BetreuerInnen aus Kindertageseinrichtungen der Stadt Erlangen an.
Dies waren 2012 insbesondere:
„§8a – Kinderschutz“
„Umgang mit kindlichen Traumata“
„Schwierige Elterngespräche führen“
„Rollenverständnis von KrippenerzierInnen“
2012 wurden 180 BetreuerInnen
kostenlos fortgebildet. Beachtet man, dass ein Fortbildungstag bei einem
externen Fortbildungsinstitut
ca.100€uro kostet, bedeutet dies eine Kostenersparnis von 18000€ .
Primäre Präventionsangebote
(Ziel: Verhütung von Risiken und Krankheiten, Stärkung von Schutzfaktoren)
- Elterntraining zur Erziehung „Fit for
kids-fit for familiy“
- EFFEKT- Kinder- und Elterntraining
- Trainingskurs für Kinder und Jugendliche
gegen sexuellen Mißbrauch
„Power gegen Anmache“
- „Soziales Kompetenztraining für Kinder und Jugendliche“
- Elternabende, Fachvorträge
- Fortbildungen und Seminare für
KrippenerzieherInnen und ErzieherInnen in Kindertageseinrichtungen
§8a-Kinderschutz, kindliche Traumata u.a.
- Fachberatungen in Kindertageseinrichtungen
Sekundäre
Präventionsangebote
(Ziel: Verhütung von Chronifizierung für Risikogruppen)
- Trennungs- und Scheidungs-Kindergruppe
- KIB-Kinder im Blick – Elterngruppe
- Multiplikatorenschulung „Essstörungen“
- Fachberatungen
- Entwicklungspsychologische Beratung
Die Angebote sollen entsprechend dem Bedarf der Kindertageseinrichtungen, der Eltern und Kinder fortgesetzt und/ oder ausbaut werden. Zur nächsten Jahresabschlussdokumentation werden erste Ergebnisse einer Evaluation vorgelegt..
[1]
Vollzeitpflege §33 und §33K; Heimunterbringungen
§34;
durchschnittliche Jahresfallzahl: Summe Belegmonate der jeweiligen Hilfe im
Zeitraum 01.01. des Stichtagsjahres bis zum genannten Stichtag geteilt durch
die Anzahl der Monate vom 01.01. des Stichtagsjahres bis zum genannten Stichtag
[2] Auswertung der EHT-Protokolle