Betreff
Umsetzungscontrolling Rödl + Partner
Vorlage
51/103/2013
Aktenzeichen
IV/51/RR006
Art
Mitteilung zur Kenntnis

 

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 13.10.2011 und 20.03.2012 wurde ausführlich über die beabsichtigte Umsetzung der Vorschläge von Rödl & Partner (im folgenden R&P) berichtet. Im Rahmen des von Amt 11 federführend durchzuführenden Umsetzungscontrolling steht nun der 3. Bericht an. Seitens des Jugendamts wurden die entsprechenden Zahlen für die Bereiche

 

a.    Verstetigung der Pflegequote (Maßnahme 20)

b.    Stärkung der Beratung nach § 16 SGB VIII (Maßnahme 21)

erhoben, ausgewertet und im Folgenden dargestellt.

 

a. Verstetigung der Pflegequote

 

1. Fallzahlen und Pflegequote zum 31.12.2011 und 31.12.2012[1]

 

 

Durchschnittliche

Jahresfallzahl

 

31.12.2011

31.12.2012

Vollzeitpflege

101,00

103,75

Heimunterbringung

84,75

87,08

Pflegequote

54,37 %

54,37 %

 

2. Zu- und Abgänge in 2011 und 2012

2011

Zugänge

Abgänge

Differenz

Vollzeitpflege

23

15

8

Heimfälle

47

44

3

 

2012

Zugänge

Abgänge

Differenz

Vollzeitpflege

47

36

11

Heimfälle

35

32

3

Hinweis: In diesen Zahlen sind sowohl neu eingeleitete Hilfen, als auch Übernahmen und Abgaben durch Zuständigkeitswechsel enthalten.

Es fällt auf, dass die Zugänge bei den Vollzeitpflegen zugenommen und die Zugänge bei den Heimunterbringungen abgenommen haben. Beim Verbleib stagniert die Zahl der Heimunterbringungen, während die Zahl der verbliebenen Vollzeitpflegen zugenommen hat. Dass die Pflegequote trotzdem gleich geblieben ist, liegt daran, dass die Zahl der Fälle wegen der Vergleichbarkeit bei den Kosten wie in der Fußnote 1 genannt ermittelt werden.

 

3. Fallunabhängige Kostensteigerungen bei den Pflegesätzen

 

Die Pflegekosten steigen jährlich durch Unterhaltsanpassungen und allgemeine Preisentwicklungen auch unabhängig von der Anzahl der Fälle:

 

 

Steigerung

Mehrausgaben auf Basis der Aufwendungen in 2012

Vollzeitpflege

1,7 % seit 01.01.2012

25.500 €

Heimerziehung

4,1 % seit 01.01.2012

(Auskunft Kommission)

195.143 €

 

 

4. Ausgaben in 2011 und 2012 (Stand 31.01.2013 plus ausstehende Rechnungen und noch
    nicht beglichene Rechnungen in der Kostenerstattung bei Pflegefällen –geschätzt-)

    Die Ausgaben 2012 sind bereits um die fallunabhängigen Kosten (s. Ziff. 3) bereinigt.

 

Aufwendungen

2011

Aufwendungen

2012

Steigerung

absolut

Steigerung %

Vollzeitpflege

1.690.535 €

1.474.500 €

-216.035 €

-12,8 %

Heimfälle

4.482.587 €

4.564.442 €

81.855 €

1,8 %

 

Die ca. 200.000 € Mehrausgaben in 2011 sind, mit Blick auf die hohen Neueinleitungen am ehesten auf kostenträchtige Pflegeverhältnisse im Sonderpflegebereich zu sehen, die dann wieder beendet oder im Lauf des Jahres 2012 in „normale“ Pflegeverhältnisse überführt werden konnten. Es ist eher wahrscheinlich, dass dies Fälle sind, die aufgrund der im weiteren noch beschriebenen Bemühungen von Amt 51 nicht als Heimfälle durchgeführt werden mussten.

 

5. Entscheidungen über die neu eingeleitete Hilfen im Berichtszeitraum

Im Berichtszeitraum 01.10. bis 31.12.12 wurde über Einleitung von 215 Hilfen zur Erziehung entschieden.

Davon entfielen auf Vollzeitpflege 19 und auf Heimfälle:26 Fälle[2]

 

 

Bei den Heimfällen konnte aus folgenden Gründen keine Unterbringung in einer Pflegefamilie erfolgen:

Bei Hilfebeginn hatten die Kinder/Jugendlichen folgendes Alter:

 

 

 

I.     Bei den meisten Fällen wurde eine Hilfe nach § 34 eingeleitet, weil die Jugendlichen in einem Alter waren, in dem eine Hilfe nach § 33 (Vollzeitpflege) nicht sinnvoll und zielgerichtet war.

II.    Bei anderen Fällen war aufgrund der Komplexen Problemlage eine Unterbringung in einer Pflegestelle nicht möglich.

III.  In keinem Fall war die Begründung „keine freie Pflegestelle“ der Grund für die Einleitung einer Hilfe nach § 34.

 

  1. Beendigung von Pflegeverhältnissen im Berichtszeitraum

 

IV.  Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 15 Vollzeitpflegeverhältnisse beendet. 3 davon durch
die Rückführung in die Familie. D.h., dass diese Hilfe idealtypischerweise erfolgreich waren.
Trotzdem wirken sie sich negativ auf die Pflegequote aus.

V.   Das ist paradox und veranlasst Amt 51 zu der grundsätzlichen Aussage, dass der Blick auf die Pflegequote ein unzulässiges Instrument für Bewertung der Bemühungen, die Vollzeitpflege zunehmend in Anspruch zu nehmen, ist. Nur am Rande sei vermerkt, dass trotz differierender Fallzahlen die „Pflegequote“ mit 54,37 Prozent bis auf die zweite Kommastelle gleich geblieben ist.

 

  1. Zusammenfassung und Eckpunkte

 

VI.  Wie bereits mehrfach ausgeführt, ist der reine Zahlenvergleich nur bedingt, und der Blick auf die Pflegequote gar nicht geeignet, um Rückschlüsse auf die Kostenverteilung vornehmen zu können.

Vielmehr ist der Augenmerk auf die durch Amt 51 veranlassten Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots der Vollzeitpflege im Berichtszeitraum zu richten:

- Schaffung neuer Unterbringungsplätze

- Verbesserung der Grundqualifizierung

- Begleitung während des Pflegeverhältnisses

- Reduzierung von Abbrüchen

- Verbesserung der Kooperation mit freien Trägern

 

Eine erste Auswertung der Erfahrungen zum Ausbau von Hilfen gem. § 33 SGB VIII hat deutlich gemacht, dass im „Fachdienst Vollzeitpflege“ die Hilfeformen bedarfsgerecht weiterentwickelt und angepasst werden konnten.

·         Es war möglich, einen jungen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling (UMF) in einer Sonderpflegestelle des Jugendhilfezentrums Schnaittach (JHZ) kostengünstiger unterzubringen. Im Regelfall erfolgt die Unterbringung von UMF in teuren stationären Einrichtungen mit Hilfen gem. § 34 SGB VIII.

·         Es ist in drei Fällen gelungen Jugendliche (13 -16 jährige) in Pflegefamilien zu vermitteln.

·         Im Umfeld einer 13 Jährigen konnte in Erlangen eine Gastfamilie gefunden werden, die in 2012 zweimal in Anspruch genommen wurde, als die psychisch kranke Mutter ausfiel.
Das JHZ Schnaittach bietet das Gastfamilienmodell für die i. d. R. befristete Aufnahme von Jugendlichen an. Im konkreten Fall soll geprüft werden, ob dies eine Alternative zur Unterbringung in einer stationären Einrichtung sein kann.

·         In 2012 konnten zwei neue familiäre Bereitschaftsbetreuungsfamilien (FBB) unter Vertrag genommen werden.

VII.Diese Vorgehensweisen entsprechen in vollem Umfang den Zielsetzungen zum Ausbau der Angebote des Fachdienstes, können aber aufgrund des speziellen Bedarfs nur in Einzelfällen umgesetzt werden.

Neue Pflegefamilien

Im Berichtszeitraum konnten 6 neue Pflegefamilien (4 Vollzeit und 2 familiäre Bereitschaftsbetreuung) gewonnen werden, von denen inzwischen 5 qualifiziert wurden. In diese Familien wurden 9 Kinder vermittelt. 6 Kinder in Vollzeitpflege und 3 Kinder in familiäre Bereitschaftsbetreuung.

 

Ausgehend von der Tatsache, dass von R & P pro vermiedener Heimunterbringung ein Kostenersparnis von 30.000 € zu Buche schlägt, wäre das bei einer angestrebten Ersparnis von

263.800 € eine Vermeidung von rund 9 Fällen.

 

Es ist in drei Fällen gelungen Jugendliche (13 -16 jährige) in Pflegefamilien zu vermitteln. In die neu gewonnen Pflegefamilien wurden insgesamt 9 Kinder vermittelt, so dass auf die neuen Maßnehmen eine Vollzeitpflegefallzahl von insgesamt 12 Fällen oder insgesamt eingesparten 360.000 zurückzuführen ist.

 

Aus Sicht von Amt 51 ist die Einsparvorgabe der Maßnahme 20 „Verstetigung der Pflegequote“ erfüllt.

 

 

Stärkung der Beratung nach § 16 SGB VIII
1. Teilbericht Familienpädagogische Einrichtungen (FaPE)

 

Die Besucherzahlen haben sich wie folgt entwickelt:

 

Stichtage:

01.10.2011

01.01.2012

01.04.2012

01.07.2012

01.10.2012

Besucher-
zahlen: 

 *33

47

52

53

62

**20

29

38

37

33

 

*    Zeile Anzahl der Besucherfamilien

**  Zeile Besucherfamilien, von denen der Hilfebedarf erfasst wurde

 

Um die Entwicklung der FaPE-Besucherinnen zu erfassen, wird vierteljährlich für jede Familie, die regelmäßig eine FaPE besucht, eine Einschätzung verschiedener Risikofaktoren, sowie des Hilfebedarfs vorgenommen. Die Einschätzung erfolgt mit einer Skala von 0 (=trifft gar nicht zu) bis 10 (=trifft völlig zu).

 

Stichtag:

01.10.2012

Anzahl der eingeschätzen Familien:

33

Anzahl der Kinder in diesen Familien:

53

 

 

Mit Blick auf die vergangenen 12 Monate lassen sich folgende Ergebnisse zusammenfassen:

 

ÜIm letzten Jahr wurde die Zahl der Familien, die ein FaPE-Einrichtung besuchen, fast ver-
doppelt.

 

Ü Durchschnittlich waren in ca. einem Drittel der FaPE-Familien die Kinder mit hohen Entwicklungsrisiken belastet.

 

Ü In ca. der Hälfte der Familien ist die Mutter-Kind-Bindung tendenziell bis deutlich unsicher.

 

Ü Die durchschnittliche Risikoeinschätzung über alle Familien lag bei 3,84 Punkten.

 

Ü In den Familien, die keine HZE bekamen, lag die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit, dass ohne das FaPE-Angebot eine HZE notwendig wäre, bei ca. 33%, dass eine andere Hilfe notwendig wäre sogar bei ca. 68%.

 

Vorrangige Problembereiche sind:

 

Belastung der Kinder durch Problemlagen und Konflikte der Eltern
Stabilisierung der Mutter-Kind-Bindung
Stärkung der Erziehungskompetenz
unzureichende Förderung der Kinder

 

Positives Ergebnis längerfristiger FaPE-Arbeit:

 

Bei 8 Familien ist der durchschnittliche Risikofaktor im letzten Jahr deutlich zurückgegangen; bei 17 Familien konnte die Mutter-Kind-Bindung im letzten Jahr deutlich stabilisiert werden. (Jeweils mindestens um einen Punkt auf der Einschätz-Skala von 0 bis 10).

 

Die Anzahl der Familien, die ohne das FaPE-Angebot mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Hilfe zur Erziehung benötigt hätten, lag im vergangenen Jahr bei durchschnittlich 8 Familien.


Die Anzahl der Familien, die ohne das FaPE-Angebot voraussichtlich eine andere Hilfe benötigt hätten, lag bei durchschnittlich 22 Familien.


Das Spektrum dieser anderen Hilfen umfasst Angebote wie Frühförderung, Beratung, Eltern-Erziehungs-Kurse, Familienpaten, Tagesmutter, andere Gruppenangebote, aber auch ganz lebenspraktische Hilfen insbesondere für Mütter ausländischen Herkunft.

Angesichts des o.g. lässt sich ohne weiteres folgende Aussage treffen bzw. folgende Rechnung aufstellen:

 

Bei 8 Familien wären Hilfen zur Erziehung notwendig gewesen. Geht man davon aus, dass diese Hilfen in etwa den in der Vergangenheit gewährten Hilfen entspricht, muss zunächst einmal der Prozentsatz der in Frage kommenden Hilfen ermittelt werden. Verteilt man dann die 8 Fälle entsprechend diesen Prozentsätzen, kommt man zu folgendem Ergebnis:

 

Erziehungsbeistandschaft

1,5

Fälle

Kosten/Jahr

7.891,30

Sozialpädagogische Familienhilfe

1,9

Fälle

Kosten/Jahr

13.675,58

Vollzeitpflege

2,3

Fälle

Kosten/Jahr

29.603,96

Heimerzieung

1,9

Fälle

Kosten/Jahr

99.523,81

Heilpädagogische Tagesstätte

0,4

Fälle

Kosten/Jahr

13.031,58

Gesamt

8

Fälle

 

163.726,23

 

Somit ergibt sich durch die präventive Arbeit in den FaPE´s eine jährliche Ersparnis von ca. 160.000 €. Dieser Betrag für sich liegt schon ca. 17.000,00 € über dem von R & P angenommenen Einsparvolumen.

Nicht eingerechnet sind die Fälle, in denen durch die Einleitung z.B. ambulanter Maßnahmen wie Erziehungsbeistandschaft und Sozialpädagogische Familienhilfe Fremdunterbringungen vermieden werden konnten.

 

2. Teilbericht Jugend- und Familienberatung

 

·         Durch die neuen personellen Ressourcen konnte eine deutlich höhere Präsenz der Beratungsfachkräfte, eine Regelmäßigkeit (wenn sinnvoll und gewünscht) und eine höhere Niedrig-schwelligkeit erreicht werden, die eine besondere Qualität darstellen.

·         Die Angebote orientieren sich ausschließlich an den von BetreuerInnen in den Einrichtungen, Eltern (und Kindern) formulierten Bedarfen, Themen und Problemen. Daraus entwickeln sich in der Zusammenarbeit passgenaue, auf die jeweiligen Anliegen zugeschnittene Angebote.

·         Die Vernetzung mit anderen Angeboten konnte verbessert werden.

·         Die mit der Stelle angestrebten Ziele, d.h.

1.    Intensivierung der Beratung nach §16 und der Ausbau präventiver Angebote in Kindertageseinrichtungen, d.h. der Ausbau der aufsuchenden, zugehenden Aktivitäten

2.    die aktivere Vernetzung mit den Kindertageseinrichtungen, insbesondere in sozialen Brennpunkten

3.    die bedarfsorientierte Weiterentwicklung bisher bestehender und neuer präventiver Angebote der Beratungsstelle

4.    Steigerung der Teilnehmerzahlen präventiver Angebote

(Erreicht wurden: 767 ErzieherInnen/BetreuerInnen, 413 Eltern, 480 Kinder durch die Angebote aller MitarbeiterInnen der Jugend- und Familienberatungsstelle)

sind im ersten Jahr des nach dem „Rödl&Partner“ durchgeführten Prozesses

nach unserer Einschätzung sehr gut gelungen!

 

 

Präventionsangebote und Beratung nach §16 in Kindertageseinrichtungen

Jugend- und Familienberatung - 2012

 

 

Zahl der

Termine

Dauer der Angebote

(in Stunden)

Teilnehmer-

zahl

Aufgewendete

Arbeitszeit

Elternabende

 

24

59

234

63+

Fachberatungen

 

82

180

270

180+

Fachveranstaltungen

für Schüler und Studierende

6

17,5

124

17,5+

Vorträge und Seminare in Fachkreisen

 

15

67,5

220

67,5+

Gruppenangebot

für Eltern

 

61

104

131

233+

Gruppenangebot

für Kinder

 

57

103,5

339

118,5+

Beratung nach §16

in Kindertages-

einrichtungen

23

69

277

71+

Verhaltens-beobachtungen

 

8

25

17

25

Familienberatung

vor Ort in Einrichtungen

28

47,5

48

47,5+

 

Gesamt

 

 

 

304

 

673

 

1660

 

823+

 

·         Die aufgewendete Arbeitszeit ist OHNE Vor- und Nachbereitungszeit angegeben.

D.h. je nach Angebot ist die Vorbereitungszeit zum Teil gering (z.B. bei Fachberatungen), zum Teil aber auch hoch (z.B. bei neuen Präventionsangeboten wie dem „Sozialen Kompetenztraining für Kinder und Jugendliche)

 

Elternabende

  • Die Themen für die Elternabende (z.B. Trotz, Geschwisterstreit, Umgang mit Medien, Erziehung zwischen Grenzen setzen und gewähren lassen) wird von den Eltern und/oder den ErzieherInnen in den jeweiligen Einrichtungen gewünscht.
  • Es wurden 234 Eltern erreicht.

Fachberatungen in Einrichtungen

  • Fachberatungen mit BetreuerInnen in Einrichtungen sind zumeist (anonyme) Fallbesprechungen von Kindern, Gruppensituationen, die BetreuerInnen vor besondere Herausforderungen stellen o.ä.
  • Fachberatungen können Einzeltermine oder fortlaufende Angebote für ErzieherInnen in Einrichtungen sein.

Vorträge und Seminare in Fachkreisen

Auf Anfrage bietet die Beratungsstelle zu ausgewählten Themen Fortbildungen für ErzieherInnen und BetreuerInnen aus Kindertageseinrichtungen der Stadt Erlangen an.

     

      Dies waren 2012 insbesondere:

„§8a – Kinderschutz“

„Umgang mit kindlichen Traumata“

„Schwierige Elterngespräche führen“

„Rollenverständnis von KrippenerzierInnen“

 

2012 wurden 180 BetreuerInnen kostenlos fortgebildet. Beachtet man, dass ein Fortbildungstag bei einem externen Fortbildungsinstitut    ca.100€uro kostet, bedeutet dies eine Kostenersparnis von 18000€ .

 

Primäre Präventionsangebote

 

(Ziel: Verhütung von Risiken und Krankheiten, Stärkung von Schutzfaktoren)

  • Elterntraining zur Erziehung „Fit for kids-fit for familiy“
  • EFFEKT- Kinder- und Elterntraining
  • Trainingskurs für Kinder und Jugendliche gegen sexuellen Mißbrauch

„Power gegen Anmache“

  • „Soziales Kompetenztraining für Kinder und Jugendliche“
  • Elternabende, Fachvorträge
  • Fortbildungen und Seminare für KrippenerzieherInnen und ErzieherInnen in Kindertageseinrichtungen

§8a-Kinderschutz, kindliche Traumata u.a.

  • Fachberatungen in Kindertageseinrichtungen

 

Sekundäre Präventionsangebote

 

(Ziel: Verhütung von Chronifizierung für Risikogruppen)

  • Trennungs- und Scheidungs-Kindergruppe
  • KIB-Kinder im Blick – Elterngruppe
  • Multiplikatorenschulung „Essstörungen“
  • Fachberatungen
  • Entwicklungspsychologische Beratung

 

Die Angebote sollen entsprechend dem Bedarf der Kindertageseinrichtungen, der Eltern und Kinder fortgesetzt und/ oder ausbaut werden. Zur nächsten Jahresabschlussdokumentation werden erste Ergebnisse einer Evaluation vorgelegt..



[1] Vollzeitpflege §33 und §33K; Heimunterbringungen §34;
durchschnittliche Jahresfallzahl: Summe Belegmonate der jeweiligen Hilfe im Zeitraum 01.01. des Stichtagsjahres bis zum genannten Stichtag geteilt durch die Anzahl der Monate vom 01.01. des Stichtagsjahres bis zum genannten Stichtag

[2] Auswertung der EHT-Protokolle