Betreff
Auswirkungen der EU-Dienstleistungskonzessionsrichtlinie auf die kommunale Wasserversorgung
Vorlage
III/052/2013
Aktenzeichen
ESTWAG/III
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Am 24.01.2013 hat der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments die Dienstleistungskonzessionsrichtlinie, die auch die Wasserwirtschaft beinhaltet, verabschiedet. Nach Meinung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft wäre eine Ausnahme der Wasserwirtschaft von der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie die einzig richtige Entscheidung für die jetzige Struktur der Deutschen Wasserwirtschaft gewesen. Nach Auffassung von Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, greift die Europäische Kommission ohne Not und erkennbaren Nutzen in die Entscheidungs- und Gestaltungshoheit der Kommunen bei der Daseinsvorsorge für Trinkwasser ein“ (Zitat aus der Süddeutschen Zeitung von 25.01.2013).

 

Der Richtlinienentwurf wurde im Binnenmarktausschuss zumindest in einzelnen Punkten abgemildert:

 

-       Bestehende Verträge bleiben von der Regelung unberührt.

-       Für Wasserversorger mit privater Beteiligung gibt es eine Übergangsregelung beim Neuabschluss von Konzessionen bis 2020.

-       Für Wasserversorger mit einer alleinigen Beteiligung der öffentlichen Hand soll die Anwendung der Richtlinie ausgeschlossen werden. Hierzu müssen aber noch die nicht schriftlich vorliegenden Formulierungen genau geprüft werden.

 

Der Vorstandsvorsitzende der Erlanger Stadtwerke AG hat bereits am 25.01.2013 zum Ausdruck gebracht, dass die Erlanger Stadtwerke AG die Entscheidung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments zur Öffnung des Wassermarktes mit großer Sorge sehen. Herr Geus erklärt seine Bedenken, wenn das Parlament der Europäischen Union im März 2013 der Richtlinie zustimmt. Danach entscheidet zwar vorerst auch weiterhin die Gemeinde, wen sie mit der Wasserversorgung beauftragt, aber sie ist dabei dann an das Europäische Vergaberecht gebunden. Das bedeutet: der günstigste Anbieter soll den Zuschlag erhalten.

 

Dass die Privatisierung nicht ohne Folgen für die Verbraucher bleibt zeigen die Erfahrungen, die andere Länder, wie Großbritannien und Portugal, aber auch die Stadt Berlin gemacht haben: Preissteigerung von bis zu 400 %, marode Wasserleitungssysteme und drohende Versorgungsausfälle.

 

Die Bürgerinitiative „Wasser ist ein Bürgerrecht“ kann durch eine Unterschrift unterstützt werden. Unter www.right2water.eu/de kann Jedermann unterschreiben und damit eine Gesetzesvorlage unterstützen, die eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert.

 

Bayerns Landkreise und Städte haben ihr Nein zur Privatisierung der Trinkwasserversorgung bekräftigt. „Die Wasserversorgung in kommunaler Hand sei bedroht, sollte der Wassermarkt liberalisiert und für große Konzerne geöffnet werden“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistages und Landrat des Landkreises Miesbach, Jakob Kreidl. Auch der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly spricht sich dafür aus, „dass die EU-Kommission die bewährte Wasserversorgung in kommunaler Hand nicht auf dem Altar der Liberalisierung opfern dürfe“.

 

Derzeit wird bei den Erlanger Bürgerinnen und Bürgern die Qualität ihres Trinkwassers sehr geschätzt. Das Trinkwasser in Deutschland insgesamt war bei einer Untersuchung durch die Zeitschrift Hörzu vor einigen Jahren insgesamt gut bis sehr gut. Das Erlanger Trinkwasser erhielt bei dieser Untersuchung das Prädikat „ein Wasser ohne jeden Makel“ und nahm damit einen Spitzenplatz im Trinkwasservergleich in Deutschland ein.