1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich. Eine schriftliche Stellungnahme wurde vom Bauaufsichtsamt für nicht erforderlich gehalten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind vom Bauaufsichtsamt umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Bauaufsichtsamtes.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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