Betreff
Frühlingsfest in Erlangen - Prüfung einer Standortalternative
Vorlage
322/014/2013
Aktenzeichen
III/32
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Erlanger Frühlingsfest wird alljährlich vom Verein der Marktkaufleute und Schausteller e. V. veranstaltet; hierfür wird der Schlossplatz im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis für die Dauer von neun Tagen (zuzüglich fünf Tage für Auf- u. Abbau) zur Verfügung gestellt.

 

Nachdem dieser Standort seit geraumer Zeit nicht unumstritten ist (siehe auch Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 057/2012) hat die Verwaltung als Alternativen folgende Varianten geprüft:

 

a)    Platz an der Hartmannstraße:
Der unbefestigte Platz ist nach Aussage des Veranstalters für ein Frühlingsfest zu weit vom Zentrum abgelegen. Zudem können bei einem mehrtägigen Volksfestbetrieb Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohnbebauung nicht ausgeschlossen werden.

 

b)    Teilfläche des Großparkplatzes „Bahnhof“

       Die nordwestliche Parkplatzfläche in unmittelbarer Nähe der A 73 wäre für einen kurzzeitigen Volksfestbetrieb aus Sicht der Verwaltung durchaus geeignet. Auch der Veranstalter könnte diese Variante akzeptieren; er machte jedoch in Gesprächen deutlich, dass aus seiner Sicht nach wie vor dem Schlossplatz die erste Priorität zukommt.
Wegen der unmittelbaren Nähe zur A 73 wurden mit der zuständigen Autobahndirektion Nordbayern Gespräche geführt und eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Die Autobahndirektion muss aus Gründen der Verkehrssicherheit auf einen ausreichenden Sicht-/Blendschutz bestehen (Gesamtlänge ca. 150 m bei einer Höhe von ca. 4 m zur Minderung der Verkehrsablenkung); die Kosten wurden auf ca. 15.000 EUR geschätzt wobei noch nicht abschließend geklärt wurde, ob dieser Sicht-/Blendschutz dauerhaft oder nur temporär während des Festbetriebes erstellt werden kann/soll.

Die Verkehrsbehörde der Autobahndirektion Nordbayern wird das Frühlingsfest 2013 am alten Standort hinsichtlich der störenden Einflüsse im Augenschein nehmen und danach die erforderlichen Maßnahmen bzw. Auflagen festlegen.

Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass zu den o. g. Kosten noch Maßnahmen zur Energieversorgung (evtl. Strom, Wasserversorgung, Abwasser) geprüft werden müssen, deren Kosten derzeit noch nicht bezifferbar sind.

 


Anlage:

Fraktionsantrag Grüne Liste Nr. 057/2012 vom 24.04.2012