Betreff
Neue Sporthalle im Erlanger Osten
Vorlage
52/183/2013
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Um den Neubau und die Verortung einer Sporthalle im Erlanger Osten im Bereich der Sportanlage der Universität in die Wege zu leiten, beschließt der Stadtrat, eine Lenkungsgruppe einzurichten. Für diesen Projektauftrag ist für das Haushaltsjahr 2013 ein Betrag in Höhe von 200.000 € an
Planungsmittel einzustellen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Bedarf an Sporthalleneinheiten für die Erlanger Schulen sowie der Privatschulen Montessori Schule und Franconian International School ist vorhanden und nochmals dezidiert aufzuzeigen. Es ist davon auszugehen, dass durch einen Bau einer Sporthalle im Erlanger Osten ein Teil des Bedarfes im Schulsport gedeckt werden kann. Der Bedarf an Sporthalleneinheiten für den Vereinssport und die Notwendigkeit für den Leistungssport im Bereich Handball – insbesondere für den Handball Club Erlangen – ist mehrfach diskutiert worden. Auch der Deutsche Alpenverein Sektion Erlangen sieht eine Dringlichkeit für ein Grundstück zum Bau einer Boulderhalle mit Geschäftstelle für den Erlanger Osten. Durch den Bau einer Vierfeldsporthalle kann der Bedarf für einen Teil des Vereinssport im Erlanger Osten und den Handball Club Erlangen befriedigt werden. Die Einbeziehung als Anbau oder Zusatzbau für den DAV und/oder späteren Anbau für Einrichtungen des Instituts für Sportwissenschaft und Sport ist denkbar.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Für die Verortung einer Vierfeldsporthalle im Erlanger Osten ist eine Fläche zu prüfen, die sich in östlicher Verlängerung der Parkplätze des Röthelheimbades an der Hartmannstraße befinden (Flurnummer 1945/445 und 1945/80). Die Eigentumsverhältnisse sind auf die Stadt Erlangen und den Freistaat Bayern verteilt. Erste Gespräche beim Kontaktgespräch der Stadt Erlangen mit der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg haben ergeben, dass eine offene Gesprächsbereitschaft für eine Verwertung der Grundstücke für die Infrastruktur und den Hochbau einer Sporthalle denkbar sind. Eine Vertiefung der Gespräche und Festlegung für eine gemeinsame Nutzung der Grundstücke sind herbeizuführen.

Synergieeffekte für die Erschließung der Grundstücke, Infrastrukturmaßnahmen und gegebenenfalls Hochbaumaßnahmen sind mit den Einrichtungen, die Interesse bekundet haben (DAV Sektion Erlangen, Institut für Sportwissenschaft und Sport, Franconian International School und Montessori Schule) abzustimmen und vertraglich zu definieren.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Voraussetzung für die Realisierung einer neuen Mehrfach-Halle an der Hartmannstraße ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens mit einem Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans, da die Darstellung des Flächennutungsplans derzeit nur Sportflächen vorsieht und die Errichtung einer Sporthalle für 2200 Zuschauer definitiv ein Planungserfordernis hervorruft.

Im Laufe der Verfahren müssen u.a. folgende städtebauliche Themen bearbeitet werden.

·      Platzierung und bauliche Integration der neuen Halle

·      verkehrliche Erschließung, ev. Verkehrsuntersuchung / Anordnung des ruhenden Verkehrs

·      abwassertechnische Erschließung

·      Energiekonzept

·      Lärmschutz zu den nördlich und westlich angrenzen Wohngebieten

·      Umweltbelange durch Umweltprüfung, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung

Die notwendigen Bauleitplanverfahren und die sonstigen erforderlichen Planungsschritte des Gesamtprojektes sind für einen optimalen Projektverlauf aufeinander abzustimmen. Im Rahmen dieser Gesamtabstimmung, bzw. des Gesamtprojektverlaufs sind, aufgrund der umfangreichen Planungsanforderungen und der notwendigen Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen, sicherlich ca. 18 Monate als Bearbeitungszeit für die Bauleitplanverfahren anzusetzen. Voraussetzung für die Einhaltung dieses Zeitraums ist, dass einerseits die notwenigen Beschlüsse in den politischen Gremien jeweils ohne Verzögerung gefasst, andererseits die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und das Projekt darüber hinaus entsprechende Priorität erhält. Die vorhabensbezogene Planung muss parallel erfolgen.

 

Um einen Hochbau der angedachten Sporthalle einzuleiten, sollen anbei vier denkbare mögliche Vergabeszenarien aufgezeigt werden:

 

1. Klassisches Verfahren/ Wettbewerb (Dauer ca. 4 Jahre)

- Erarbeitung des Raumprogramms, Definition der funktionalen Anforderungen

- Auslobung eines Architektenwettbewerbs

- Planungsleistungen, Abstimmen mit Nutzern, Erwirken der Baugenehmigung

- Bauausführung mit Einzelgewerksvergabe, Vergabegenehmigung durch BWA/STR

 

2. Klassisches Verfahren/ VOF Verfahren (ca 3 ¾ Jahre)

- Zeitbedarf wie Verfahren 1, lediglich Einsparung von  ca. 3 Monaten bei VOF Verfahren

 

3. Architektenentwurf/Generalunternehmer-Vergabe (Dauer ca. 3 Jahre)

- Erarbeitung des Raumprogramms, Definition der funktionalen Anforderungen

- Freie Architektenvergabe

Planung bis Leistungsphase 3 inkl. Ausschreibungstext

-       Ausschreibung Generalunternehmer inkl. Planung ab Leistungsphase 4

-       - Auswertung, Vergabe, Beauftragung des Generalunternehmers, Erwirkung der baulichen Genehmigungen

-       Bauphase bis Fertigstellung

4. Generalübernehmer-Vergabe (Dauer ca. 3 Jahre)

- Erarbeitung des Raumprogramms, Definition der funktionalen Anforderungen

- Teilnehmer-Wettbewerb Generalübernehmer-Verfahren

- Beschränkte Ausschreibung des Generalübernehmerverfahrens

- Ausarbeitung der Angebote, Auswertung der Angebote, Vergabevorschlag, Vergabebeschluß

- Erstellung der Genehmigungsplanung, Genehmigungsphase bis Baugenehmigung inkl. Gutachten etc.

- Bauphase bis Fertigstellung

Die vorgeschlagenen Verfahren 3 und 4 sind hinsichtlich der Förderfähigkeit mit der Regierung von Mittelfranken abzustimmen.

 

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Fördermöglichkeiten nach FAG für den Bereich Schulsport werden bei der Regierung von Mittelfranken für 3 Sporthalleneinheiten angefragt und entsprechend geprüft.

Investitionskosten:

200.000 €

bei IPNr.: neu

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      X               sind nicht vorhanden