Betreff
Antrag: Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, Fraktionsantrag Nr. 131/2012 - Grüne Liste
Vorlage
31/205/2013
Aktenzeichen
III/31
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung und des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Erlanger Bereich werden zur Kenntnis genommen.

Die schriftlichen Ausführungen werden in der Sitzung durch einen mündlichen Vortrag des Behördenleiters des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg, Herrn Fitzthum, ergänzt.

 

Der Fraktionsantrag Nr. 131/2012 – Grüne Liste ist damit abschließend bearbeitet.


Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) haben die Staaten Europas seit dem Jahr 2000 einen Ordnungsrahmen, der den Schutz der Gewässer regelt und verbindliche Umweltziele festlegt. Flüsse und Seen sollen möglichst bis 2015, spätestens aber bis 2027 in einem guten chemischen und ökologischen Zustand sein. Gleichzeitig sollen die Gewässer in Flusseinzugsgebieten so bewirtschaftet werden, dass der Schutz und die Nutzung der Gewässer gewährleistet ist und der gute Zustand gesichert oder erreicht wird. Der Zustand eines Gewässers hängt nämlich entscheidend davon ab, wie sein Einzugsgebiet beschaffen ist und wie Land und Wasser dort genutzt werden. Wer am Oberlauf eines Stroms wohnt und wirtschaftet, muss auch die Belange der Unterlieger berücksichtigen, ob es nun um den Hochwasserschutz oder die stofflichen Belastungen geht.

Wesentliche Inhalte der WRRL im Überblick:

·           Gemeinsames Ziel: der „gute Zustand“ aller Gewässer (Fließgewässer, Seen, Grundwasser, Küstengewässer der ersten Seemeile, Übergangsgewässer)

·           Einheitliche Bewertungsverfahren für die Gewässer in ganz Europa

·           Kombinierter Ansatz
von Emissionsbegrenzungen an den Schadstoffquellen mit den Umweltqualitätszielen für die Gewässer in Form von Grenzwerten für die Konzentrationen von Schadstoffen, den „prioritär gefährlichen Stoffen“ (derzeit 33 „prioritäre Schadstoffe“). Die jeweils schärfere Anforderung ist dabei maßgebend.

·           Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für ganze Flussgebiete
Grundlage der Bewirtschaftung sind Bewirtschaftungspläne (wasserwirtschaftliche Fachpläne auf strategischer Ebene) als rechtsverbindliche Leitlinien für alle staatlichen Behörden; die dort getroffenen Aussagen beziehen sich nicht auf lokal kleinräumige Anforderungen und Ziele; Bewirtschaftungspläne entfalten keine Bindung gegenüber dem einzelnen Bürger; auch findet kein Eingriff in Eigentumsrechte statt.

·           Verbindlicher Zeitrahmen für die Umsetzung

·           Öffentlichkeitsbeteiligung
intensive Beteiligung der Öffentlichkeit zu Arbeitsprogrammen und Zeitplan, wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen sowie Entwurf von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen; Bewirtschaftungspläne unterliegen der Berichtspflicht an die Europäische Kommission .

Ergebnisse der ersten Bewirtschaftungsplanung

Die Bewirtschaftungspläne mit den Maßnahmenprogrammen wurden in Deutschland Ende 2009 veröffentlicht und im März 2010 an die EU-Kommission  gemeldet.
Die Schwerpunkte wasserwirtschaftlichen Handelns liegen in der Vermeidung bzw. Verminderung von Stoffeinträgen, insbesondere der Nährstoffe Stickstoff und Phosphor sowie von Schadstoffen und in der Aufwertung der gewässerökologischen Verhältnisse durch Verbesserungen der Gewässerstruktur (u.a. adäquate Abflussregelungen, Herstellen oder Verbessern der biologischen Durchgängigkeit an Querbauwerken flussauf-/-abwärts).

Umsetzungsstrategien in Bayern

Für einzelne Maßnahmenbereiche stellt sich die Situation wie folgt dar:

·           Abwasserbeseitigung
Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, bis 2015 in allen Gemeindeteilen eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik sicherzustellen. Für etwa drei Prozent der Bevölkerung, die dauerhaft nicht über eine öffentliche Sammelkanalisation an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden, trifft diese Verpflichtung die jeweiligen Grundstückseigentümer.

·           Landwirtschaft
Schwerpunkte sind die Verringerung der diffusen stofflichen Einträge in Gewässer aus den Flächen sowie die angepasste Bewirtschaftung oder die Freihaltung von Gewässerrandstreifen durch gezielte Beratung durch die Landwirtschaftsverwaltung und gleichzeitige Nutzung vorhandener Fördermöglichkeiten der Landwirtschaft (KULAP).

·           Gewässerstruktur (Hydromorphologie)
Dieser Bereich umfasst Maßnahmen an der Gewässersohle und den Ufern zur Verbesserung der Gewässerstruktur und der Eigendynamik sowie die Verbesserung bzw. Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und sonstige aquatische Lebewesen,  aber auch für die vom Gewässer transportierten Sedimente.
Hydromorphologische Maßnahmen können im Rahmen der naturnahen Gewässerunterhaltung oder durch ökologischen Ausbau umgesetzt werden. Außerdem werden – wo immer möglich – Synergien in Verbindung mit Vorhaben des Hochwasserschutzes genutzt.

Die Zuständigkeit für die Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort richtet sich nach der sog. Gewässerordnung: bei Gewässern 1. und 2. Ordnung ist der Freistaat Bayern zuständig, für die Gewässer 3. Ordnung sind die Kommunen verantwortlich.
Vergleichbar der Abwasserentsorgung resultiert aus der Gesetzgebung für die Kommunen eine Verpflichtung, die notwendigen hydromorphologischen Maßnahmen an Gewässern 3. Ordnung eigenverantwortlich zu erfüllen. Gleichwohl schafft der Freistaat Bayern mit Fördermitteln befristet zusätzliche Anreize, die es zu nutzen gilt.
So werden bzw. wurden durch die RZWas an Gewässern 3. Ordnung
-    für Gewässerausbauvorhaben zur Umsetzung der WRRL 65 % und bis 31.12.2012 sogar
     75 % Fördermittel, 
-    für Unterhaltungsvorhaben zur Umsetzung der WRRL 30 % und bis 31.12.2012 sogar
     45 % Fördermittel
gewährt.

·           Abflussregulierung
Abgabe eines Mindestabflusses bzw. an die natürlichen hydrologischen Verhältnisse angepasste,  jahreszeitliche Staffelung des Abflusses in sog. Ausleitungsstrecken.

(Quellen:  Vorträge MR Eichenseer und Dr. Arzet, beide Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, bei div. Fachtagungen am 18.07.2012 und 22.11.2012 in Nürnberg)

 

Umsetzung in den Gemeinden

Durch die Vorgaben der WRRL wird die Erfüllung zentraler kommunaler Aufgabenbereiche erheblich beeinflusst oder berührt. Den Gemeinden obliegt die Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung, sie sind Abwasserentsorger und für die Versorgung der Allgemeinheit mit Trinkwasser zuständig.

Die Städte und Gemeinden sind sich ihrer Verantwortung für eine bessere Umwelt bewusst und engagieren sich nicht erst seit der Aufstellung der durch die WRRL geforderten Bewirtschaftungspläne für den Gewässerschutz. Der erreichte Anschlussgrad an die kommunale Abwasserbeseitigung in Bayern, der hohe Standard bei der Abwasserreinigung und die zahlreichen abgeschlossenen bzw. laufenden gemeindlichen Projekte im Rahmen der Gewässerunterhaltung bzw. des Gewässerausbaus geben hiervon Zeugnis. 

(Quelle: Vortrag Dr. Gaß, Bayerischer Gemeindetag, am 18.07.2012 und 22.11.2012 in Nürnberg)

 

Umsetzung im Bereich Erlangen

Gewässerentwicklungskonzepte oder –pläne sind schon seit Jahren eine wichtige Grundlage für die Auswahl von Vorhaben zur Umsetzung hydromorphologischer Vorhaben.

Für die Gewässer 3. Ordnung im Gebiet der Stadt Erlangen wurden schon im Jahr 2005 Gewässerentwicklungspläne (GEP) erstellt; die Umsetzung der in den GEP aufgezeigten Maßnahmen im UVPA am 13.12.2005 beschlossen. Diese Pläne stellen Fachpläne dar, deren Ziel es ist, die ökologische Funktion der Gewässer zu verbessern oder wieder herzustellen. Aus diesem Grund sollen z.B. ausgebaute Gewässer möglichst wieder in einen naturnahen Zustand zurückversetzt oder durch gezielte Eingriffe die Eigenentwicklung der Gewässer gefördert werden. Bei der Umsetzung der in den GEP genannten Maßnahmen ergeben sich neben einer ökologischen Verbesserung auch Verbesserungen hinsichtlich des Hochwasserschutzes.

Die Kostenschätzung mit Stand Juni 2005 beziffert für die bauliche Umsetzung der in den GEP aufgezeigten Maßnahmen ein Kostenvolumen von 1.610.000 € und für den Ankauf von Flurstücken (Gewässerrandstreifen und Entwicklungsflächen) ein Kostenvolumen von rd. 1.500.000 €. Die erforderlichen Mittel für die bauliche Umsetzung der Gewässerentwicklungspläne sind im Investitionsprogramm der Stadt eingestellt. Im Zeitraum 2008 – 2013 wurden hieraus 350.000 € zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus stehen und standen schon immer Mittel für Einzelvorhaben (z.B. Gewässersanierung Brucker Seela) und div. Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Renaturierung Bimbach westl. Häusling und Aufwertung Doktorsweiher) zur Verfügung.

In den vergangenen Jahren wurden viele kleine, mittlere und auch temporäre Maßnahmen am Steinforstgraben (z.B. Renaturierung im Bereich des ASG), Erlengraben (Renaturierung vom Langen Johann bis zum Wasserwerk West in 2 Bauabschnitten), Bachgraben (z.B. zwischen Brucker Bahnhof und A73), Bimbach (z.B. Sohlstabilisierung im Bereich Bhältersweiher), Rittersbach und Forstgraben durchgeführt.

Aktuell stehen Maßnahmen zur Gewässersanierung Erba-Weiher mit ökologischem Ausbau des Röthelheimgrabens im Oberlauf, die Renaturierung des Erlengrabens (3. Bauabschnitt) und ökologische Maßnahmen am Steinforstgraben, Bereich Sparkassenweiher an. Eine Bezuschussung durch den Freistaat Bayern im Rahmen der Anteilsfinanzierung ist beantragt.

Den aktuell größten Einzelansatz zur Umsetzung der WRRL stellt die Maßnahme „Gewässerökologische Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher – Wiederherstellung Röttenbach“ mit einem Kostenvolumen von rd. 1 Mio €  dar. Der Zuschussantrag wurde zur Fristwahrung 31.12.2012 bereits vorgezogen am 20.12.2012 gestellt. Beantragt wurde eine Anteilsfinanzierung des Freistaates Bayern mit 75 % der Kosten.

Ein dringender Sanierungs- bzw. Handlungsbedarf besteht auch am Eltersdorfer Bach zwischen Bahnlinie und Regnitzgrund. Im Frühjahr 2013 ist hier der Start des Bürgerprojektes „Leben am Bach in Eltersdorf“ geplant.

Abgerundet wird der Katalog an durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL in Erlangen durch laufende Unterhaltsmaßnahmen an den Gewässern 3. Ordnung. Neben den klassischen Unterhaltsarbeiten, wie z.B. Entlanden der Bachläufe, gewinnt der an ökologischen Zielen ausgerichtete Unterhalt der Gewässer zunehmend an Bedeutung. Neben einem Stundenkontingent von rd. 1.250 Arbeitsstunden, das von Amt 66 jährlich zu leisten ist, sind rd. 30.000 -35.000 € Sachmittel pro Jahr zu veranschlagen. Für das Vorhaben Unterhaltsmaßnahmen von Gewässern 3. Ordnung in der Stadt Erlangen wurden für den Zeitraum 2011-2012 staatliche Zuweisungen in Höhe von bis zu 30.000 € in Aussicht gestellt.

Soweit es sich um Maßnahmen an Gewässern 1. und 2. Ordnung handelt, die in der Unterhaltspflicht des Freistaates Bayern sind, wird auf die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes vom 07.01.2013 verwiesen. Die Stellungnahme ist dem Beschluss als Anlage 2 beigefügt.

Soweit es sich um den Wirkungsbereich Abwasserbeseitigung handelt, sind die Ausführungen des Entwässerungsbetriebes (EBE) vom 03.12.2012 als Anlage 3 beigefügt.

 

 

 

 


Anlagen:       

 

Anlage 1: Fraktionsantrag  Nr. 131/2012 – Grüne Liste vom 24.10.2012

Anlage 2: Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 07.01.2013

Anlage 3: Stellungnahme Entwässerungsbetrieb (EBE) vom 03.12.2012