Die Ausführungen der Verwaltung und des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Erlanger Bereich werden zur Kenntnis genommen.
Die schriftlichen Ausführungen werden in der Sitzung durch einen mündlichen Vortrag des Behördenleiters des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg, Herrn Fitzthum, ergänzt.
Der Fraktionsantrag Nr. 131/2012 – Grüne Liste ist damit abschließend bearbeitet.
Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL) haben die Staaten Europas seit dem Jahr 2000 einen Ordnungsrahmen, der
den Schutz der Gewässer regelt und verbindliche Umweltziele festlegt. Flüsse
und Seen sollen möglichst bis 2015, spätestens aber bis 2027 in einem guten
chemischen und ökologischen Zustand sein. Gleichzeitig sollen die Gewässer in
Flusseinzugsgebieten so bewirtschaftet werden, dass der Schutz und die Nutzung
der Gewässer gewährleistet ist und der gute Zustand gesichert oder erreicht
wird. Der Zustand eines Gewässers hängt nämlich entscheidend davon ab, wie sein
Einzugsgebiet beschaffen ist und wie Land und Wasser dort genutzt werden. Wer
am Oberlauf eines Stroms wohnt und wirtschaftet, muss auch die Belange der
Unterlieger berücksichtigen, ob es nun um den Hochwasserschutz oder die
stofflichen Belastungen geht.
Wesentliche Inhalte der WRRL im Überblick:
·
Gemeinsames
Ziel: der „gute Zustand“ aller Gewässer (Fließgewässer,
Seen, Grundwasser, Küstengewässer der ersten Seemeile, Übergangsgewässer)
·
Einheitliche
Bewertungsverfahren für die Gewässer in ganz Europa
·
Kombinierter
Ansatz
von Emissionsbegrenzungen an den
Schadstoffquellen mit den Umweltqualitätszielen für die Gewässer in Form von
Grenzwerten für die Konzentrationen von Schadstoffen, den „prioritär
gefährlichen Stoffen“ (derzeit 33 „prioritäre Schadstoffe“). Die jeweils schärfere
Anforderung ist dabei maßgebend.
·
Bewirtschaftungspläne
und Maßnahmenprogramme für ganze Flussgebiete
Grundlage der Bewirtschaftung sind
Bewirtschaftungspläne (wasserwirtschaftliche Fachpläne auf strategischer Ebene)
als rechtsverbindliche Leitlinien für alle staatlichen Behörden; die dort
getroffenen Aussagen beziehen sich nicht auf lokal kleinräumige Anforderungen
und Ziele; Bewirtschaftungspläne entfalten keine Bindung gegenüber dem
einzelnen Bürger; auch findet kein Eingriff in Eigentumsrechte statt.
·
Verbindlicher
Zeitrahmen für die Umsetzung
·
Öffentlichkeitsbeteiligung
intensive Beteiligung der Öffentlichkeit
zu Arbeitsprogrammen und Zeitplan, wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen sowie
Entwurf von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen; Bewirtschaftungspläne
unterliegen der Berichtspflicht an die Europäische Kommission .
Ergebnisse der ersten Bewirtschaftungsplanung
Die Bewirtschaftungspläne mit den
Maßnahmenprogrammen wurden in Deutschland Ende 2009 veröffentlicht und im März
2010 an die EU-Kommission gemeldet.
Die Schwerpunkte wasserwirtschaftlichen Handelns liegen in der Vermeidung bzw.
Verminderung von Stoffeinträgen, insbesondere der Nährstoffe Stickstoff und
Phosphor sowie von Schadstoffen und in der Aufwertung der gewässerökologischen
Verhältnisse durch Verbesserungen der Gewässerstruktur (u.a. adäquate
Abflussregelungen, Herstellen oder Verbessern der biologischen Durchgängigkeit
an Querbauwerken flussauf-/-abwärts).
Umsetzungsstrategien in Bayern
Für einzelne Maßnahmenbereiche stellt sich
die Situation wie folgt dar:
·
Abwasserbeseitigung
Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, bis 2015 in allen Gemeindeteilen
eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik
sicherzustellen. Für etwa drei Prozent der Bevölkerung, die dauerhaft nicht
über eine öffentliche Sammelkanalisation an eine zentrale Kläranlage
angeschlossen werden, trifft diese Verpflichtung die jeweiligen
Grundstückseigentümer.
·
Landwirtschaft
Schwerpunkte sind die Verringerung der diffusen stofflichen Einträge in Gewässer
aus den Flächen sowie die angepasste Bewirtschaftung oder die Freihaltung von
Gewässerrandstreifen durch gezielte Beratung durch die
Landwirtschaftsverwaltung und gleichzeitige Nutzung vorhandener
Fördermöglichkeiten der Landwirtschaft (KULAP).
·
Gewässerstruktur
(Hydromorphologie)
Dieser Bereich umfasst Maßnahmen an der Gewässersohle und den Ufern zur Verbesserung
der Gewässerstruktur und der Eigendynamik sowie die Verbesserung bzw. Herstellung
der Durchgängigkeit für Fische und sonstige aquatische Lebewesen, aber auch für die vom Gewässer
transportierten Sedimente.
Hydromorphologische Maßnahmen können im Rahmen der naturnahen Gewässerunterhaltung
oder durch ökologischen Ausbau umgesetzt werden. Außerdem werden – wo immer
möglich – Synergien in Verbindung mit Vorhaben des Hochwasserschutzes genutzt.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort richtet sich
nach der sog. Gewässerordnung: bei Gewässern 1. und 2. Ordnung ist der
Freistaat Bayern zuständig, für die Gewässer 3. Ordnung sind die Kommunen
verantwortlich.
Vergleichbar der Abwasserentsorgung resultiert aus der Gesetzgebung für die
Kommunen eine Verpflichtung, die notwendigen hydromorphologischen Maßnahmen an
Gewässern 3. Ordnung eigenverantwortlich zu erfüllen. Gleichwohl schafft der
Freistaat Bayern mit Fördermitteln befristet zusätzliche Anreize, die es zu
nutzen gilt.
So werden bzw. wurden durch die RZWas an Gewässern 3. Ordnung
- für Gewässerausbauvorhaben zur
Umsetzung der WRRL 65 % und bis 31.12.2012 sogar
75 % Fördermittel,
- für Unterhaltungsvorhaben zur
Umsetzung der WRRL 30 % und bis 31.12.2012 sogar
45 % Fördermittel
gewährt.
·
Abflussregulierung
Abgabe eines Mindestabflusses bzw. an die natürlichen hydrologischen
Verhältnisse angepasste, jahreszeitliche
Staffelung des Abflusses in sog. Ausleitungsstrecken.
(Quellen: Vorträge MR Eichenseer und Dr. Arzet, beide
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, bei div. Fachtagungen
am 18.07.2012 und 22.11.2012 in Nürnberg)
Umsetzung in den Gemeinden
Durch die Vorgaben der WRRL wird die
Erfüllung zentraler kommunaler Aufgabenbereiche erheblich beeinflusst oder
berührt. Den Gemeinden obliegt die Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung, sie
sind Abwasserentsorger und für die Versorgung der Allgemeinheit mit Trinkwasser
zuständig.
Die Städte und Gemeinden sind sich ihrer
Verantwortung für eine bessere Umwelt bewusst und engagieren sich nicht erst
seit der Aufstellung der durch die WRRL geforderten Bewirtschaftungspläne für
den Gewässerschutz. Der erreichte Anschlussgrad an die kommunale
Abwasserbeseitigung in Bayern, der hohe Standard bei der Abwasserreinigung und
die zahlreichen abgeschlossenen bzw. laufenden gemeindlichen Projekte im Rahmen
der Gewässerunterhaltung bzw. des Gewässerausbaus geben hiervon Zeugnis.
(Quelle:
Vortrag Dr. Gaß, Bayerischer Gemeindetag, am 18.07.2012 und 22.11.2012 in
Nürnberg)
Umsetzung im Bereich Erlangen
Gewässerentwicklungskonzepte oder –pläne sind
schon seit Jahren eine wichtige Grundlage für die Auswahl von Vorhaben zur
Umsetzung hydromorphologischer Vorhaben.
Für die Gewässer 3. Ordnung im Gebiet der
Stadt Erlangen wurden schon im Jahr 2005 Gewässerentwicklungspläne (GEP)
erstellt; die Umsetzung der in den GEP aufgezeigten Maßnahmen im UVPA am 13.12.2005
beschlossen. Diese Pläne stellen Fachpläne dar, deren Ziel es ist, die
ökologische Funktion der Gewässer zu verbessern oder wieder herzustellen. Aus
diesem Grund sollen z.B. ausgebaute Gewässer möglichst wieder in einen naturnahen
Zustand zurückversetzt oder durch gezielte Eingriffe die Eigenentwicklung der
Gewässer gefördert werden. Bei der Umsetzung der in den GEP genannten Maßnahmen
ergeben sich neben einer ökologischen Verbesserung auch Verbesserungen
hinsichtlich des Hochwasserschutzes.
Die Kostenschätzung mit Stand Juni 2005
beziffert für die bauliche Umsetzung der in den GEP aufgezeigten Maßnahmen ein
Kostenvolumen von 1.610.000 € und für den Ankauf von Flurstücken
(Gewässerrandstreifen und Entwicklungsflächen) ein Kostenvolumen von rd. 1.500.000
€. Die erforderlichen Mittel für die bauliche Umsetzung der Gewässerentwicklungspläne
sind im Investitionsprogramm der Stadt eingestellt. Im Zeitraum 2008 – 2013
wurden hieraus 350.000 € zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus stehen und standen schon immer
Mittel für Einzelvorhaben (z.B. Gewässersanierung Brucker Seela) und div.
Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Renaturierung Bimbach westl. Häusling und Aufwertung
Doktorsweiher) zur Verfügung.
In den vergangenen Jahren wurden viele
kleine, mittlere und auch temporäre Maßnahmen am Steinforstgraben (z.B.
Renaturierung im Bereich des ASG), Erlengraben (Renaturierung vom Langen Johann
bis zum Wasserwerk West in 2 Bauabschnitten), Bachgraben (z.B. zwischen Brucker
Bahnhof und A73), Bimbach (z.B. Sohlstabilisierung im Bereich Bhältersweiher),
Rittersbach und Forstgraben durchgeführt.
Aktuell stehen Maßnahmen zur
Gewässersanierung Erba-Weiher mit ökologischem Ausbau des Röthelheimgrabens im
Oberlauf, die Renaturierung des Erlengrabens (3. Bauabschnitt) und ökologische
Maßnahmen am Steinforstgraben, Bereich Sparkassenweiher an. Eine Bezuschussung
durch den Freistaat Bayern im Rahmen der Anteilsfinanzierung ist beantragt.
Den aktuell größten Einzelansatz zur
Umsetzung der WRRL stellt die Maßnahme „Gewässerökologische Maßnahmen am
Dechsendorfer Weiher – Wiederherstellung Röttenbach“ mit einem Kostenvolumen
von rd. 1 Mio € dar. Der Zuschussantrag
wurde zur Fristwahrung 31.12.2012 bereits vorgezogen am 20.12.2012 gestellt.
Beantragt wurde eine Anteilsfinanzierung des Freistaates Bayern mit 75 % der
Kosten.
Ein dringender Sanierungs- bzw.
Handlungsbedarf besteht auch am Eltersdorfer Bach zwischen Bahnlinie und
Regnitzgrund. Im Frühjahr 2013 ist hier der Start des Bürgerprojektes „Leben am
Bach in Eltersdorf“ geplant.
Abgerundet wird der Katalog an durchgeführten
Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL in Erlangen durch laufende Unterhaltsmaßnahmen
an den Gewässern 3. Ordnung. Neben den klassischen Unterhaltsarbeiten, wie z.B.
Entlanden der Bachläufe, gewinnt der an ökologischen Zielen ausgerichtete
Unterhalt der Gewässer zunehmend an Bedeutung. Neben einem Stundenkontingent
von rd. 1.250 Arbeitsstunden, das von Amt 66 jährlich zu leisten ist, sind rd.
30.000 -35.000 € Sachmittel pro Jahr zu veranschlagen. Für das Vorhaben Unterhaltsmaßnahmen
von Gewässern 3. Ordnung in der Stadt Erlangen wurden für den Zeitraum
2011-2012 staatliche Zuweisungen in Höhe von bis zu 30.000 € in Aussicht
gestellt.
Soweit es sich um Maßnahmen an Gewässern 1.
und 2. Ordnung handelt, die in der Unterhaltspflicht des Freistaates Bayern
sind, wird auf die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes vom 07.01.2013
verwiesen. Die Stellungnahme ist dem Beschluss als Anlage 2 beigefügt.
Soweit es sich um den Wirkungsbereich
Abwasserbeseitigung handelt, sind die Ausführungen des
Anlagen:
Anlage 1: Fraktionsantrag Nr. 131/2012 – Grüne Liste vom 24.10.2012
Anlage 2: Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom 07.01.2013
Anlage 3: Stellungnahme