Betreff
Ist-Analyse der Nachhaltigen Beschaffung
Vorlage
31/204/2013
Aktenzeichen
III/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


  1. Ist-Zustand

Folgende Umweltdokumente sind bei der Stadtverwaltung vorhanden:

-       Umweltrichtlinie für das öffentliche Auftragswesen vom 26.09.85

-       Dienstanweisung für den Umweltschutz (DA-Umweltschutz) vom 01.08.98

-       Richtlinie zur Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Vergaberichtlinien) vom 01.08.12
(insbesondere Punkt 3.1. Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen (öAUmwR) vom 28.04.2009)

 

Im Bereich Bürobedarf gibt es bereits ein Kernsortiment, das die Aspekte „Umwelt“ und „Langlebigkeit“ beachtet. Ziel ist es, dieses Kernsortiment zu erweitern und weitestgehend mit nachhaltigen Produkten zu bestücken. Da es momentan an Durchführung bzw. Durchsetzung fehlt, ist im nächsten Schritt ein Beschluss erforderlich, dass ausschließlich Produkte aus dem Kernsortiment bestellt werden dürfen.

Mit diesem Ziel ist eine Änderung des Punktes 2.2.1 Allgemeines „Regeln für die Budgetierung“ verbunden.

Die Fachstelle „Nachhaltige Beschaffung“ steht in enger Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement, welches für die Ausschreibung Bürobedarf zuständig ist. Der derzeitige Rahmenvertrag läuft 2013 aus. In der kommenden Ausschreibung sollen weitestgehend Produkte aus nachhaltiger Produktion aufgenommen werden. Somit wäre eine einfachere Auswahl der Bestellung möglich.

 

 

  1. Nächsten Schritte

- Die Bayerische Umweltrichtlinie: Öffentliches Auftragswesen; Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen – öAUmwR) soll auch in der Stadt Erlangen verbindlich als Umweltrichtlinie gelten und die Umweltrichtlinie für das öffentliche Auftragswesen vom 26.09.85 ablösen.

- Implementierung der Gesichtspunkte der nachhaltigen Beschaffung in der Dienstanweisung für den Umweltschutz (DA-Umweltschutz)

- Erweiterung des Kernsortiments mit weitestgehend nachhaltigen Büroartikeln in Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement, um einen einfachen und schnellen Bestellvorgang einzuleiten.

- Änderung der Passage in „Regeln für die Budgetierung“: Punkt 2. Bewirtschaffung der Sachmittel, 2.2.1. Allgemeines, Satz 1

Aktuelle Formulierung: „Für die Beschaffung von Bürobedarf besteht grundsätzlich kein Anschluss- und Benutzungszwang“

Vorgesehene Formulierung: „Für die Beschaffung von Büromaterial besteht grundsätzlich eine Anschluss- und Benutzungsverpflichtung“.

- Beratung der Abteilungen in Form eines runden Tisches zur nachhaltigen Beschaffung über die rechtlich korrekte Formulierung von Umweltkriterien in Ausschreibungen.

 


Anlagen: