Die Satzung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer wird gemäß dem Entwurf vom 28.01.2013 (Anlage) beschlossen.
Hinweis:
Der HFPA hat am 16.01.2013 im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 bereits die
Anhebung der Realsteuerhebesätze begutachtet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Zur Verbesserung der städtischen Einnahmesituation soll der Gewerbesteuerhebesatz ab dem Haushaltsjahr 2013 rückwirkend zum 01.01.2013 angehoben werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer kann durch die Haushaltssatzung oder durch eine gesonderte Hebesatzsatzung festgesetzt werden.
Eine
Veränderung des Hebesatzes im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung
hätte zur Folge, dass die an den neuen Hebesatz angepassten Steuerbescheide
erst nach dem Wirksamwerden der Haushaltssatzung bekanntgegeben werden dürften.
Im Jahr 2012 wurde die Haushaltssatzung am 21.06.2012 in den amtlichen Seiten
bekannt gemacht und somit wirksam. Bei einer angenommenen Wirksamkeit der
Haushaltssatzung Ende Juni wären zwischenzeitlich die Fälligkeiten 15.02. und
15.05. bereits erreicht und die Hälfte des Änderungsbetrages Anfang August
fällig. Die Steuerpflichtigen müssten sich kurzfristig eine entsprechende Liquidität
verschaffen.
Nachteile sind auch für die Stadt Erlangen erkennbar, da die
Bei einer Festlegung des Hebesatzes in einer gesonderten Hebesatzsatzung kann bereits direkt nach dem Stadtratsbeschluss die Satzungsänderung bekannt gemacht werden. Die Veranlagung der Steuerpflichtigen kann somit zeitnah erfolgen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Durch die Anhebung der Hebesätze
werden Einnahmen erzielt. Allerdings erfordert die Umsetzung des Beschlusses
neben der Bindung von Personalressourcen zusätzlich auch den Einsatz von
Sachmitteln in Höhe von ca. 2.250 € für die Versendung von ca. 3.000 Steuerbescheiden
(Druck, Briefumschläge, Porto).
Die Kämmerei wird hierfür
(derzeit) keine zusätzlichen Haushaltsmittel beantragen, weil zunächst die
Budgetabrechnung abgewartet werden soll, die eventuell die Übertragung von Restmitteln
aus Vorjahren ermöglicht.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk bei entsprechendem Budgetübertrag
sind nicht vorhanden
Anlagen: Entwurf der Hebesatzsatzung Gewerbesteuer