Betreff
Hebesatzsatzung für die Gewerbesteuer
Vorlage
II/208/2013
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer wird gemäß dem Entwurf vom 28.01.2013 (Anlage) beschlossen.

 

 

Hinweis:
Der HFPA hat am 16.01.2013 im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 bereits die Anhebung der Realsteuerhebesätze begutachtet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zur Verbesserung der städtischen Einnahmesituation soll der Gewerbesteuerhebesatz ab dem Haushaltsjahr 2013 rückwirkend zum 01.01.2013 angehoben werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer kann durch die Haushaltssatzung oder durch eine gesonderte Hebesatzsatzung festgesetzt werden.

 

Eine Veränderung des Hebesatzes im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung hätte zur Folge, dass die an den neuen Hebesatz angepassten Steuerbescheide erst nach dem Wirksamwerden der Haushaltssatzung bekanntgegeben werden dürften. Im Jahr 2012 wurde die Haushaltssatzung am 21.06.2012 in den amtlichen Seiten bekannt gemacht und somit wirksam. Bei einer angenommenen Wirksamkeit der Haushaltssatzung Ende Juni wären zwischenzeitlich die Fälligkeiten 15.02. und 15.05. bereits erreicht und die Hälfte des Änderungsbetrages Anfang August fällig. Die Steuerpflichtigen müssten sich kurzfristig eine entsprechende Liquidität verschaffen.
Nachteile sind auch für die Stadt Erlangen erkennbar, da die Steuernachzahlungen erst relativ spät kassenwirksam würden.

 

Bei einer Festlegung des Hebesatzes in einer gesonderten Hebesatzsatzung kann bereits direkt nach dem Stadtratsbeschluss die Satzungsänderung bekannt gemacht werden. Die Veranlagung der Steuerpflichtigen kann somit zeitnah erfolgen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Durch die Anhebung der Hebesätze werden Einnahmen erzielt. Allerdings erfordert die Umsetzung des Beschlusses neben der Bindung von Personalressourcen zusätzlich auch den Einsatz von Sachmitteln in Höhe von ca. 2.250 € für die Versendung von ca. 3.000 Steuerbescheiden (Druck, Briefumschläge, Porto).

Die Kämmerei wird hierfür (derzeit) keine zusätzlichen Haushaltsmittel beantragen, weil zunächst die Budgetabrechnung abgewartet werden soll, die eventuell die Übertragung von Restmitteln aus Vorjahren ermöglicht.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   bei entsprechendem Budgetübertrag     

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: Entwurf der Hebesatzsatzung Gewerbesteuer