Die Verlängerung des Notgehweges auf der Nordseite der Herringstraße um die Kurve bis zum Marterleinsweg wird nicht befürwortet.
Der Antrag Nr. 3 aus der Bürgerversammlung Tennenlohe vom 17. April 2012 ist damit bearbeitet.
Sachbericht:
In dem ländlich geprägten und historisch gewachsenen Ortskern von Tennenlohe ist kein einheitlicher Straßenaubaustandard vorhanden.
Gerade die Bereiche Herringstraße, Marterleinsweg Franzosenweg und Branderweg sind Straßen ohne bauliche Gehwege.
Eine Ausnahme stellt die Nordseite der Herringstraße ab dem Branderweg dar. In diesem Bereich existiert auf einer Länge von 100 ein Notgehweg mit einer Breite von ca. 1,0m.
Dieser Notgehweg endet unmittelbar vor einem mit einer Hecke eingerahmten Privatgrundstück. Aufgrund der geringen Breite des vorhandenen Gehweges, seiner Lage und einer teilweisen Beparkung durch Fahrzeuge ist die Funktion einer Fußwegeverbindung nicht gegeben. Auch ist keine Fortsetzung des Gehweges in den Marterleinsweg und in die westliche Herringstraße in Richtung Franzosenweg vorhanden bzw. geplant.
Da insgesamt in diesem Ortsbereich überwiegend Mischverkehrsflächen existieren, erscheint aus Sicht der Verwaltung die Verlängerung des vorhandenen Notgehweges in der Herringstraße um die Kurve herum nicht erforderlich.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift der Bürgerversammlung vom 17.4.2012