Betreff
Bebauungsplan Nr. 380 "Universität Staudtstraße" - Übernahme der Kosten für Kampfmittelunterschung und -räumung durch den Bund
Vorlage
31/202/2013
Aktenzeichen
III/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Haftung des Bundes endete im Februar 2008. Der Bund haftete zudem nur für Bodenverunreinigung, wenn eine Gefahr für die Umwelt bestand.

Die Räumung von aufgefundenen Sprengstoffen oder Munition übernimmt der Freistaat Bayern auf seine Kosten. Die Untersuchung auf derartige Stoffe obliegt der Stadt Erlangen.

 

Im vorliegenden Fall gab es aufgrund der zurückliegenden Untersuchungen keine Verdachtsmomente auf schadstoffhaltige Ablagerungen oder militärische Sprengstoffe. Selbst nach dem heutigen Wissen hätte die Stadt Erlangen die Untersuchung auf eigene Kosten veranlassen müssen.

 

 


Anlagen: