Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.
Der Entwurf des 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 104/163 – Sieglitzhofer Waldsiedlung – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 08.02.2013 wird entsprechend ergänzt. Da die vorgebrachten Stellungnahmen nur redaktioneller Art sind, wird er in geänderter Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Anlass
und Ziel der Planung
Die Bebauungspläne Nr. 104 – Wohnanlage beiderseits der Spardorfer Straße im Meilwald – aus dem Jahr 1963 und Nr. 163 – für einige Grundstücke zwischen der Niendorf- und der Rühlstraße – aus dem Jahr 1966 entsprechen in einigen Festsetzungen nicht mehr aktuellen Anforderungen und erfordern im laufenden Vollzug immer wieder Befreiungen. Es ist beabsichtigt, ohne den Siedlungscharakter grundsätzlich zu verändern, das Baurecht auf einen aktuellen Stand zu bringen und eine etwas größere bauliche Dichte und Vielfalt zu ermöglichen.
Die Planung hat Modellcharakter für den weiteren Umgang mit ähnlich strukturierten Bestandsgebieten.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 104/163 der Stadt Erlangen - Sieglitzhofer Waldsiedlung - mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der Erlanger Stadtrat hat am 27.09.2012 den Entwurf des 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 104/163 - Sieglitzhofer Waldsiedlung - mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 23.08.2012 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der
Entwurf des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan mit Begründung lag in der Zeit vom
22.10.2012 bis einschließlich 23.11.2012 öffentlich aus. Hierbei gingen aus dem Kreis der Öffentlichkeit insgesamt 2
Stellungnahmen ein, die in der Anlage 2 behandelt werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 17.10.2012 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 22 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 19 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.
Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der geänderten Fassung vom 08.02.2013 als Satzung beschlossen werden.
Prüfung der
Stellungnahmen
Siehe Anlage 2
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis